Auswirkungen der beschlossenen Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Energiepolitische Herausforderungen für NRW

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Johannes Remmel

Portrait Wibke Brems 5-23

Nach der beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes des Bundes soll entsprechend der darin befindlichen Anlage 2 bis 2030 im Energiebereich eine zusätzliche CO2-Reduktion von 67 Millionen Tonnen erfolgen (nach bisher gültigem Klimaschutzgesetz in 2030 max. 175 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr, künftig zu diesem Zeitpunkt nur noch max. 108 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr). Damit soll der Energiesektor den größten Beitrag zur Erreichung des Ziels von -65 Prozent bis 2030 leisten. Aktuellen Studien ist zu entnehmen, dass dieses Ziel nur mit einem Kohleausstieg Richtung 2030 erreichbar ist. Dies bedeutet, dass über die bisherigen Kohleausstiegsbeschlüsse hinaus viele weitere Kohlekraftwerkskapazitäten vorzeitig vom Netz müssen. Gleichzeitig muss zum Ausgleich der Erzeugungskapazität bei den Erneuerbaren Energien schneller hochgefahren werden als bisher von Bundes- und Landesregierung geplant.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Kohlekraftwerksblöcke in NRW an welchen Standorten sind von den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen potenziell betroffen? (Bitte die jeweilige Erzeugungskapazität angeben.)
  2. Inwiefern ist die Annahme richtig, dass zur Erfüllung der neuen Ausbauziele der Bundesregierung anstelle der bislang angestrebten 10.500 MW Windenergieleistung eine Steigerung um 30-50% Ausbau in NRW notwendig sind?
  3. Welcher jährliche durchschnittliche Zubau an Windstrom-Erzeugungskapazitäten in NRW ist nötig, um einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu leisten?
  4. Welche gesetzlichen Anpassungsnotwendigkeiten für NRW ergeben sich aus den veränderten klimapolitischen Rahmensetzungen des Bundes für NRW?