I. Ausgangslage:
Der Atomausstieg ist beschlossene Sache und seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima breiter gesellschaftlicher Konsens über Parteigrenzen hinweg.
Doch es bleibt nur ein halbherziger Atomausstieg, solange in Gronau weiterhin Uran für gewerbliche Zwecke angereichert wird, welches anschließend im niedersächsischen Lingen zu Brennelementen für ausländische Pannenreaktoren – etwa das AKW Tihange – weiterverarbeitet wird. Zumal das Land NRW gegen den Betrieb des Reaktors Tihange 2 klagt.
Das grün geführte NRW-Umweltministerium hatte sich nicht erst seit dem Atomausstieg von 2011 unablässig und konsequent gegen die Bedrohung durch kerntechnische Anlagen in NRW und Umgebung eingesetzt.
Der Einsatz der rot-grünen Landesregierung führte u.a. zu zwei Bundesratsbeschlüssen (Drucksachen 340/11 und 390/15), in denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anlagen in Gronau und Lingen einzuleiten.
Auch die CDU-Fraktion unter der Führung des heutigen Ministerpräsidenten Armin Laschet hat noch am 5.April 2017 in einem Entschließungsantrag (Drucksache 16/14777), die Stilllegung des AKW Tihange in Belgien und einen Stopp der Brennelemente-Lieferung aus Lingen dorthin gefordert. Die verschiedenen Bundesregierungen hatten sich bisher gegen eine Schließung der Anlagen gestellt. Als Begründung wurde vorgebracht, dass eine rechtssichere Schließung nicht möglich sei und hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könnte. Auch ein Lieferstopp an die Pannen-AKWs in Belgien wurde für rechtlich nicht umsetzbar erachtet.
Jedoch wurden am 15.November 2017 die Ergebnisse von zwei Rechtsgutachten, die auf Betreiben der Umweltministerkonferenz vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben wurden, vorgestellt. Das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Ewer kommt zum Ergebnis, dass eine Schließung mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungskonform umsetzbar wäre. Auch das Gutachten von Frau Dr. Sabine Conrad zu den Risiken vor einem Schiedsgericht Schadensersatzansprüchen der derzeitigen Betreiber ausgesetzt zu sein, kommt zu dem Ergebnis, dass eine entschädigungslose Beendigung des Betriebs in Gronau möglich wäre.
Folglich sind keine sachlichen Gründe mehr ersichtlich, die gegen eine Schließung der Anlagen in Gronau und Lingen stehen.
Ministerpräsident Laschet muss seine Ankündigungen endlich in die Tat umsetzen: Die anstehenden Koalitionsverhandlungen müssen dazu führen, dass die Beschlüsse des Bundesrats zur schnellstmöglichen Schließung der Anlagen in Gronau und Lingen endlich umgesetzt werden und die Lieferung mit Brennelementen aus Deutschland beendet wird. Nur so kann ein vollständiger Atomausstieg gelingen.
II. Der Landtag stellt fest:
Die gewerbsmäßige Urananreicherung für ausländische AKW steht im Widerspruch zum beschlossenen Atomausstieg der Bundesrepublik Deutschland und ist daher schnellstmöglich zu beenden und stellt darüber hinaus eine Gefahr für die Menschen in NRW und Deutschland dar.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- sich auf Bundesebene für eine schnellstmögliche Schließung der Urananreicherungsanlage in Gronau einzusetzen,
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Brennelemente-Lieferungen in andere Staaten zukünftig zu verhindern.