Aktuelle Braunkohle-Planungen sind unvereinbar mit Klimazielen – Ministerpräsident Armin Laschet muss für den Erhalt des Hambacher Waldes und der Garzweiler-Dörfer sorgen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 22. Mai 2020 veröffentlichte Greenpeace eine neue Studie (https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/s02901_gp_tagebau_garzweiler_studie_05_2020.pdf) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II. Danach dürften aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II maximal noch 280 Millionen Tonnen Kohle verstromt werden, um das nationale CO2-Budget nicht zu übersteigen. Zudem stellt das Gutachten eindeutig fest: Auch ohne weitere Umsiedlungen von Dörfern und bei Erhalt des Hambacher Waldes könnten deutlich größere Mengen Braunkohle als klimapolitisch zulässig gefördert werden – zwischen 197 und 418 Millionen Tonnen im Tagebau Hambach und zwischen 258 und 383 Millionen Tonnen im Tagebau Garzweiler II. Die Umsiedlung der Dörfer muss daher gestoppt werden.
Weitere Zerstörungen von Dörfern im Rheinischen Revier sind nicht nur energiewirtschaftlich unnötig, sondern auch klimapolitisch nicht vertretbar. Die aktuellen Pläne von RWE übersteigen mit bis zu 763 Millionen Tonnen die aus klimapolitischer Sicht zulässige Fördermenge deutlich. Die Landesregierung darf daher die RWE-Pläne nicht einfach unverändert genehmigen. Die Landesregierung ist jetzt in der Pflicht, eine unabhängige Überprüfung der Annahmen von technischen Gegebenheiten wie notwendigen Böschungswinkeln, förderbaren Kohlemengen sowie der absehbaren Entwicklung des Strommarktes vorzunehmen.
Die im Kohleausstiegsgesetz vorgesehene Bestätigung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II nach aktuellen Planungen entpuppt sich durch die Ergebnisse der Studie einmal mehr als eine Farce. Weder Ministerpräsident Laschet, noch RWE dürfen die beschlossenen Klimaschutzziele ignorieren.
Die Landesregierung muss jetzt in ihrer in Arbeit befindlichen Leitentscheidung die energiewirtschaftliche Notwendigkeit, wie sie auf Initiative der Landesregierung im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes steht, kritisch prüfen und die Erkenntnisse der DIW-Studie dabei berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund muss der Landtag die Auswirkungen der neuen Studie auf die in Arbeit befindliche Leitentscheidung in einer Aktuellen Stunde diskutieren und die Landesregierung das Parlament darüber informieren, wie sie die Ergebnisse der neuen Studie in die Leitentscheidung einbezieht.