Änderungsantrag zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 (Jobrad)

Portrait Simon Rock

Änderungsantrag zum „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nord­rhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9514 (Neudruck)

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/10864

Die Fraktion der CDU und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, den genann­ten Gesetzentwurf wie folgt zu ändern:

  1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
  2. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:

„2. § 2 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Berechtigten nach Absatz 1 können auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten. Ausgenommen sind vermögenswirksame Leistungen und Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienst­fahrräder, die den Berechtigten auch zur privaten Nutzung überlassen werden, wenn es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinn handelt. Eine Entgeltumwandlung nach Satz 2 setzt außerdem voraus, dass sie für eine Maßnahme erfolgt, die den Berechtigten vom Dienstherrn angeboten wird und es diesen freigestellt ist, ob sie das Angebot annehmen.““

  1. Die bisherigen Nummern 2 bis 10 werden die Nummern 3 bis 11.
    Artikel 13 Absatz 3 und 4 wird wie folgt gefasst:

„(3) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d, Nummer 3, 5, 6, 9 und 11 sowie Artikel 3 Nummer 2, 3, 5 Buchstabe b, 6, 7 Buchstabe a und 9 Buchstabe a treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 7, Artikel 3 Nummer 4, 8 und 9 Buchstabe b treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Begründung:

Mit diesem Änderungsantrag werden die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ein­führung eines Fahrradleasing-Modells in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Die Ermöglichung eines Fahrradleasing-Modells soll sowohl die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nord­rhein-Westfalen stärken als auch die nachhaltige Mobilität und den Gesundheitsaspekt durch die verstärkte Nutzung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern betonen.

Durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing wird Beamtinnen und Beamten eine finanzielle und praktische Erleichterung geboten, um umweltfreundlich und ge­sundheitsbewusst den Arbeitsweg oder private Wege zurückzulegen. Ähnliche Modelle haben sich in anderen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg, als erfolgreich erwie­sen.

Die näheren Einzelheiten des Fahrradleasing-Modells bleiben einer Ausgestaltung durch Ver­waltungsvorschriften des jeweiligen Dienstherrn vorbehalten.