Abschiebung aus Schulen?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Am 28.09.2017 forderte der Rat der Stadt Marl in einem Ratsbeschluss die Verwaltung auf, „mit der örtlichen Polizei und anderen zuständigen Behörden in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, dass an Marler Schulen keine Polizeimaßnahmen zum Zwecke der Abschiebung von ausländischen Schülerinnen und Schülern stattfinden.“ Gleichzeitig wendet sich der Rat der Stadt Marl mit einem Appell an die Landesregierung, „Sorge dafür zu tragen, dass keine Polizeimaßnahmen zum Zwecke der Abschiebung von Schülerinnen und Schülern an Schulen in NRW stattfinden.“ Dieser Beschluss wird dem Landtagspräsidenten übermittelt und mit der Zuschrift 17/70 allen Abgeordneten zur Kenntnis gegeben.
In der Schule und in der weiteren Öffentlichkeit hat die Abschiebung der 15jährigen Schülerin Bivsi R. aus der Schulklasse anhaltende Proteste ausgelöst. Auch wenn die Schülerinnen, Schüler und Eltern durch ihr Engagement entscheidend dazu beitragen konnten, dass Bivsi mit ihren Eltern zur Ermöglichung des Abiturs zurückkehren konnte, hat der Vorfall Befürchtungen genährt. Zudem sind auch aus anderen Bundesländern solche Fälle bekannt geworden. Die GEW Bayern hat bereits einen Leitfaden mit Informationen und Hinweisen für Beschäftigte im Bildungsbereich, die mit Abschiebungen aus Schulen und Betrieben konfrontiert sind, herausgegeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Hat der Rat der Stadt Marl begründeten Anlass zur Besorgnis, dass der Druck auf mehr Abschiebungen von Seiten des Landes zu belastenden Situationen und sogar Abholungen auch aus Schulen führen kann?
  2. Welche Anweisungen vom Land an Ausländerbehörden oder Polizei gibt es zum Umgang mit Abschiebungen aus der Schule, Bildungs- oder Jugendeinrichtungen?
  3. Muss auch in Zukunft mit Abschiebungen aus der Schule in NRW gerechnet werden oder wird die Schule als geschützter Raum anerkannt?
  4. Zu welchem Verhalten werden Lehrer- und Lehrerinnen in Abschiebesituationen angehalten?
  5. Welche psychologische Unterstützung zur Verarbeitung der mitunter traumatischen Erfahrung ist zukünftig geplant für Schülerinnen und Schüler, die eine Abschiebung von Mitschülerinnen und Mitschülern und ihrer Eltern hautnah im Umfeld ihrer Schule miterleben müssen?