Die 2015 eingeführte Westbalkanregelung ermöglicht Arbeitskräften aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien eine legale Einwanderung, sofern sie ein konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot in Deutschland vorweisen können. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur regulären Arbeitsmigration und ist für die Sicherung des Arbeitskräftebedarfs in Deutschland von maßgeblicher Bedeutung. Davon profitiert ganz besonders auch die nordrhein-westfälische Wirtschaft. Die Westbalkanregelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Aktuell liegt dem Bundesrat ein Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung der Beschäftigungsverordnung vor, mit dem die Westbalkanregelung befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und mit einer Deckelung der maximalen jährlichen Zustimmungen durch die Bundesagentur für Arbeit bei 25.000 Anträgen pro Jahr versehen werden soll. Eine Evaluation des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass die Westbalkanregelung sich sowohl für ausländische Arbeitskräfte und Arbeitgeber hier in NRW bewährt hat. Um auch in Zukunft den Arbeitskräftebedarf in vielen Branchen decken und auch dem großen Interesse aus den Westbalkanstaaten gerecht werden zu können, müssen eine Befristung und eine Deckelung gestrichen werden.
Ein entsprechender Verordnungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen liegt im Bundesrat vor.
Wir fordern die NRW-Landesregierung auf, sich den Forderungen der Bundesratsinitiative dieser drei Bundesländer anzuschließen und im Bundesrat für eine Entfristung der Westbalkanregelung und die Streichung der vorgesehenen Deckelung zu stimmen. Des Weiteren soll sie sich dafür einzusetzen, dass die Praxis der Visavergabe verbessert und personell aufgestockt wird.