Inmitten der aktuellen Omikron-Welle und der hohen Infektions- und Hospitalisierungszahlen sind Schutzmaßnahmen entfallen. Das Land NRW muss nun unverzüglich tätig werden und die Möglichkeit des raschen Handelns absichern, um notwendige Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandregelung und Hygienekonzepte auch nach dem 02. April 2022 anordnen und durchsetzen zu können.
Insbesondere in der aktuell prekären Situation muss zumindest die Verpflichtung zum Tragen von Masken in den Innenräumen gewährleistet werden. Hierfür muss das Bestehen der Gefahr einer sich dynamisch ausbereitenden Infektionslage in konkreten Gebietskörperschaften bzw. im gesamten Land sowie die Anwendung aller konkreten in § 28a Abs. 8 genannten Maßnahmen durch den Landtag festgestellt werden (s.g. „Hotspotregelung“). Voraussetzung dafür ist, dass entweder eine Virusvariante vorliegt, die eine ‚höhere Pathogenität‘ aufweist oder dass die Gefahr der Überlastung in den Krankenhäusern droht. Unser darauf zielende Eilantrag wurde bereits mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP abgelehnt.
Die Krankenhäuser sind aktuell in ganz NRW selbst mit den Schutzmaßnahmen stark belastet. Es ist daher davon auszugehen, dass beim Wegfall der Schutzmaßnahmen eine Überlastung der Krankenhäuser in allen Gebietskörperschaften in NRW droht. Das bestätigt auch die lange Erfahrung mit der Pandemie.
Aktuell sind die Zahlen der Patienten in den Krankenhäuser und die Todeszahlen während der Omikron-Welle zumindest in absoluten Zahlen so hoch wie bei der Delta-Welle. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Omikron Welle genau wie bei Delta höhere Pathogenität aufweist.
Die Landesregierung muss alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten erschöpfen, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie muss entscheiden: will sie lediglich mit dem Finger auf die Bundesregierung zeigen oder eigene Verantwortung übernehmen und den Zugriff auf notwendige Maßnahmen auch nach dem 02. April 2022 absichern, um die Lage nicht aus der Hand zu geben.
Wir fordern die Landesregierung auf, kurzfristig ein Konzept zu erarbeiten, wie der Infektionsschutz nach dem 2. April 2022 konkret gewährleistet werden soll. Sie muss dem Landtag darlegen, unter welchen konkreten Voraussetzungen die Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in konkreten Gebietskörperschaften zu bejahen ist.