Solange die Urananreicherungsanlage in Gronau weiter in Betrieb ist, bleibt der deutsche Atomausstieg halbherzig. Denn das dort angereicherte Uran wird im niedersächsischen Lingen zu Brennelementen weiterverarbeitet, die dann auch in ausländischen Pannenreaktoren wie dem AKW Tihange eingesetzt werden. Wir GRÜNE haben erreicht, dass der Bundesrat zwei entsprechende Beschlüsse gefasst hat, in denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage in Gronau und der Brennelementeproduktion in Lingen einzuleiten. Zudem haben wir erzielt, dass das Bundesumweltministerium Gutachten zur Möglichkeit einer Schließung der Urenco-Anlage in Auftrag gegeben hat. Sie bestätigen nun unsere Haltung: Eine Schließung wäre mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungskonform und entschädigungslos umsetzbar.
Ein entsprechendes Gesetz stelle keine verfassungswidrige Enteignung der Betreiber dar, schreibt der Verfassungsrechtler Wolfgang Ewer in seiner Expertise. In dem zweiten Gutachten untersuchte die Rechtsanwältin Dr. Sabine Konrad die Risiken von Schadenersatzforderungen seitens der Betreiber vor einem Schiedsgericht. Das Ergebnis: Eine entschädigungslose Beendigung des Betriebs in Gronau wäre möglich. Folglich sind keine sachlichen Gründe mehr ersichtlich, die gegen eine Schließung der Anlagen in Gronau und Lingen stehen.
Ministerpräsident Laschet hatte sich im und nach dem Wahlkampf für eine Stilllegung von Tihange und den Stopp der Brennelemente-Lieferung ausgesprochen – will er glaubwürdig bleiben, muss er seine Ankündigungen endlich in die Tat umsetzen und auf Bundesebene schnellstmöglich eine Schließung der Urananreicherung in Gronau durchsetzen. So würden die belgischen Bröckel-Reaktoren Tihange und Doel keine Brennelemente mehr aus NRW erhalten und nur so kann ein vollständiger Atomausstieg gelingen.
Die Gutachten
Wibke Brems zum Rechtsgutachten: Atomfabriken dürfen stillgelegt werden