Das aktuelle Denkmalschutzgesetz erschwert dringend notwendige energetische Modernisierungen und bevorzugt unter anderem RWE. Wir wollen das Gesetz deshalb ändern .
Denkmäler sind kulturelles Erbe, identitätsstiftend und prägen unsere Ortsbilder. Es ist deshalb wichtig, sie für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Geregelt wird dies durch das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW). Dieses Gesetz braucht in zwei Punkten dringend ein Update:
Der Erhalt denkmalgeschützter Gebäude ist meist nur dann attraktiv, wenn dieser wirtschaftlich ist – die Gebäude also einen modernen Nutzungszweck erfüllen und über eine zeitgemäße Infrastruktur verfügen. Dazu gehört mittlerweile auch eine energetische Optimierung, zum Beispiel durch eine verbesserte Dämmung oder den Einsatz von Photovoltaik. Dies stellt die Denkmalschutzbehörden allerdings vor eine schwierige Abwägungsentscheidung, in der Folge werden energetische Sanierungsmaßnahmen von der Unteren Denkmalbehörde in den Kommunen oft abgelehnt. Die mögliche Folge: Das verminderte Nutzungspotential und die damit verringerte Wirtschaftlichkeit können den Erhalt eines Baudenkmals gefährden. Um die energetische Sanierung und Modernisierung von Gebäuden unter Denkmalschutz zu erleichtern, fordern wir deshalb eine Änderung und Klarstellung im Denkmalschutzgesetz NRW. Die Denkmalschutzbehörden brauchen einen klaren Abwägungsspielraum zugunsten des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung.
Rohstoff-Abbau zerstört Bodendenkmäler
Siedlungen, Gräberfelder, Befestigungsanlagen, aber auch Zisternen und Verkehrswege sowie paläontologische Denkmäler wie versteinerte Pflanzen und Tiere sind Beispiele für Bodendenkmäler. Das aktuelle Denkmalschutzgesetz gewährleistet ihren Erhalt in Abgrabungsgebieten aber nicht. Vielmehr sind weite Flächen für den Rohstoffabbau durch eine Ausnahmeregelung im Denkmalschutzgesetz sogar vom Bodendenkmalschutz ausgenommen! Im Rheinischen Braunkohlerevier ist der Verlust archäologischer Funde und potentieller Bodendenkmäler besonders gravierend. Nur 5 Prozent der dortigen Tagebauflächen werden heute vor einer Abgrabung archäologisch untersucht – 95 Prozent der Fläche gehen unwiederbringlich verloren. Durch diese Ausnahmeregelung im Denkmalschutzgesetz – die es übrigens nur in NRW gibt – wird RWE also einseitig privilegiert. Es ist kaum zu beziffern, wie viele Geschichtszeugnisse durch den Braunkohleabbau bereits verloren gegangen sind. Um den Bodendenkmalschutz in Abgrabungsgebieten zu sichern, fordern wir deshalb, dass die Ausnahmeregelung im Denkmalschutzgesetz gestrichen wird. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass RWE – wie alle anderen auch – die Kosten für den Bodendenkmalschutz auf seinen Flächen übernimmt.