Um den Schutz Kritischer Infrastrukturen auch in sich überlagernden Krisen zu stärken, wollen wir u.a. die Betreiber bei der Planung und Umsetzung ihrer Schutzmaßnahmen weiter unterstützen.
Energie- und Wasserversorgung, Lebensmittel, ÖPNV oder Krankenhäuser – diese und viele weitere Einrichtungen zählen zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS). Sie sind die Grundpfeiler unserer Gesellschaft, indem sie die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen gewährleisten.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Auswirkungen von Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine blicken wir auf einen angespannten Winter für die Kritischen Infrastrukturen. Steigen die Corona-Fallzahlen an, können coronabedingte Personalausfälle insbesondere im Energiesektor die Lage verschärfen. Angesichts dieser drohenden Gleichzeitigkeit von Corona- und Energiekrise ist Eile beim Schutz der Kritischen Infrastrukturen geboten. Die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen der Kritischen Infrastrukturen muss auch in den andauernden Krisen bestmöglich gewährleistet sein.
Die Betreiber sind gehalten, für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb ihrer Anlagen und Einrichtungen zu sorgen. Gleichzeitig soll die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen die Betreiber bei der Planung und Umsetzung ihrer Sicherheitsmaßnahmen weiter bestmöglich unterstützen und selbst als Kritische Infrastruktur ihre eigene Notfallplanung bspw. der Polizei fortschreiben.
Der Bund muss möglichst bald ein KRITIS-Dachgesetz für verbindliche Definitionen, Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten vorlegen.
Zudem soll in einer Landeskampagne die Stärkung der Resilienz der Menschen in NRW bei Ausfällen von Kritischer Infrastruktur weiter vorangebracht werden.