Ein großer Schritt für die Energiewende: Wir streichen den pauschalen 1.000-Meter-Mindestabstand für Windenergieanlagen in NRW komplett. Dazu bringen wir zusammen mit der CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf ein. Zudem hat die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen, mit den die schwarz-grüne Koalition den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter stärkt. Auch die Landesbauordnung bekommt ein Update – unter anderem mit der Solarpflicht.
Wir machen Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, denn Wind und Sonne sichern unsere Energieunabhängigkeit, schützen das Klima und schaffen zukunftsfeste Arbeitsplätze.
Mit unserem Windenergie-Weihnachtspaket sind wir bereits den ersten Schritt gegangen: Wir haben den 1.000-Meter-Abstand für das Repowering von Windenergieanlagen abgeschafft, also für den Ersatz vorhandener Anlagen durch leistungsfähigere Windräder.
Jetzt folgt mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbaurechts der nächste große Schritt für Energiewende: Wir schaffen den pauschalen 1000-Meter-Abstand für Windenergieanlagen kurzfristig ab.
Parallel dazu hat die schwarz-grüne Landesregierung den Entwurf zur Aktualisierung des Landesentwicklungsplans vorgelegt und die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Mit dieser Novelle wird der Ausbau der Erneuerbaren weiter vorangetrieben – damit werden wir unser Ziel, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen, deutlich früher als vom Bund geplant erreichen. Auch beim Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen gehen wir mit dem neuen Landesentwicklungsplan voran.
Darüber hinaus bekommt auch die Landesbauordnung ein Update – für saubere Energien, mehr Klimaschutz und modernes Bauen. Die Solarpflicht wird zeitlich gestaffelt eingeführt. Außerdem fallen die Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern weg. Solaranlagen auf Reihenhäusern können spätestens ab dem 1. Januar 2024 ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. Damit ermöglichen wir mehr Photovoltaikanlagen. Zudem vereinfachen wir Genehmigungsverfahren, fördern nachhaltiges Bauen mit Holz und stellen klar, dass Freiflächen im Grundsatz zu begrünen sind. Das ist eine klare Absage an Schottergärten.