Um die Klimaziele zu erreichen und auf den 1,5 Grad-Pfad zu kommen, braucht es jetzt ambitionierten Klimaschutz. Dazu gehört zwangsläufig ein Kohleausstieg bis 2030. Wir fordern die Regierung Laschet auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen. Gleichzeitig braucht es eine Ausbauoffensive für Windenergie und Photovoltaik.
Der aktuelle Sachstandsbericht des Weltklimarats macht deutlich, dass zügig gehandelt werden muss. Das 1,5 Grad Ziel des Klimaabkommens von Paris könnte schon 2030 gerissen werden. Dadurch drohen Kipppunkte erreicht zu werden, die das Klimasystem für Jahrhunderte massiv verändern würden. Es braucht also jetzt einen effektiven und ambitionierten Klimaschutz.
Doch davon, ist bis heute auf Bundes- und Landesebene nichts zu sehen. So blockieren Bundes- und Landesregierung zum Beispiel den schnelleren Ausbau der Windenergie und halten am überholten Kohleausstiegsplan für 2038 fest. Das haben Ministerpräsident Laschet und Vizekanzler Scholz klar gemacht. Dabei ist zur Erreichung der Klimaziele ein Kohleausstieg bis 2030 unumgänglich.
Daher fordern wir Ministerpräsident Laschet auf, die im März beschlossene Leitentscheidung grundlegend zu überarbeiten, um u.a. die Voraussetzungen für die Beendigung des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier bis spätestens 2030 zu schaffen und die bergbauliche Inanspruchnahme weiterer Ortschaften auszuschließen. Gleichzeitig muss sich Armin Laschet auf Bundesebene für einen Kohleausstieg bis 2030 einsetzen.
Der Kohleausstieg kann aber nur gelingen, wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich ambitioniert vorangetrieben wird. Die Regierung Laschet muss die festen Mindestabstände für neue Windenergieanlagen zurücknehmen, denn sie machen die notwendige Beschleunigung des Zubaus unmöglich.
Ministerpräsident Laschet hat sich, trotz Empfehlung der Kohlekommission, keine neuen Kohlekraftwerke mehr in Betrieb zu nehmen, stets für die Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln IV eingesetzt. Das Urteil des Oberveraltungsgerichts Münster hat den Bebauungsplan nun für unwirksam erklärt – das muss ein Weckruf für Schwarz-Gelb sein. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss sich die Landesregierung für eine kurzfristige Stilllegung des Kraftwerks einsetzen.