Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, die ihre Stimme erheben gegen Unterdrückung, staatliche Willkür und Gewalt sind in autokratischen Staaten einer besonderen Bedrohungslage ausgesetzt. NRW muss diesen Menschen einen sicheren Hafen bieten, wo sie vor staatlicher Verfolgung geschützt sind.
Nicht erst, aber insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sehen wir in Russland massive Repressionen gegen all jene, die sich gegen die verbrecherischen Taten der russischen Regierung aussprechen. Sie werden zu Tausenden verhaftet, während die Regierung gleichzeitig die Meinungs- und Medienfreiheit fast komplett eingeschränkt hat. So wie ihnen geht es weltweit vielen Menschen. In Ländern wie Belarus, China, dem Iran oder der Türkei werden immer mehr Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger ohne rechtsstaatlichen Prozess zu langen Gefängnisstrafen verurteilt oder haben mit anderen staatlichen Repressalien zu kämpfen.
Wenn uns an einer internationalen Ordnung gelegen ist, die auf unveräußerlichen und unverhandelbaren Menschenrechten beruht, dann müssen wir diejenigen, die sich trotz aller Widerstände genau dafür einsetzen, besonders schützen. Ihnen gilt unsere uneingeschränkte Solidarität. Sie müssen im Fall akuter Bedrohung in NRW einen sicheren Zufluchtsort finden können, wo sie zur Ruhe kommen und frei von willkürlichen staatlichen Eingriffen ihrem Engagement nachgehen können.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, ein humanitäres Aufnahmeprogramm mit einer Kapazität von mindestens 300 Personen pro Jahr für besonders schutzbedürftige Personen einzurichten, u.a. für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler, Medien- und Kulturschaffende. Bei der Auswahl der Schutzsuchenden sollte das Land auf die Expertise anerkannter Menschenrechtsorganisationen zurückgreifen und in allen Phasen des Programms und der individuellen Aufenthalte eng mit ihnen kooperieren.