Bislang stellt das Land NRW den Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten 10.392 Euro pro Jahr zur Verfügung. Mehrmals versprach Flüchtlingsminister Stamp, diese Summe an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Dazu liegt der Landesregierung seit November 2018 ein Gutachten der Universität Leipzig vor. Die Expert*innen plädieren dafür, den Betrag für kreisfreie Städte auf 13.500 bis 16.000 Euro und für kreisangehörige Städte auf 10.500 bis 11.000 Euro pro Jahr anzuheben. Die Landesregierung hat dies im Haushalt 2019 jedoch nicht umgesetzt. Für die Kommunen, die bei der Integration von Geflüchteten die meiste Arbeit machen, bedeutet das eine erhebliche Belastung.
Darüber hinaus hat Flüchtlingsminister Stamp bereits im Juli vergangenen Jahres eingeräumt, dass Kommunen auch für ihnen zugewiesene Geduldete stärker finanziell entlastet werden müssten. Denn Städte und Gemeinden erhalten maximal für drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht eine finanzielle Entlastung durch das Land. Doch in vielen Fällen lassen die Sicherheitslage in Herkunftsländern oder deren mangelnde Kooperationsbereitschaft eine Rückführung nicht zu. Die Kommunen bleiben dann auf den Kosten sitzen.
Wir fordern deswegen von der Landesregierung, den Empfehlungen des Gutachtens der Universität Leipzig zu folgen. Sie muss die Kommunen stärker für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten entlasten. Außerdem muss sie die finanzielle Unterstützung der Kommunen für Geduldete auch über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus sicherstellen. Beides soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 gelten.