Obwohl das Schulministerium die verheerende Lage lange heruntergespielt hat, wird jetzt deutlich, dass das Schuljahr 2020/2021 kein auch nur annähernd normales Schuljahr ist. Die Schulträger, die Schulen, die Lehrkräfte, Eltern und nicht zuletzt die Schüler*innen erwarten jetzt eine Antwort darauf, wie es im faktischen Kurzschuljahr weitergeht.
Die Bilanz des laufenden Schuljahrs macht deutlich: Die Schüler*innen des Schuljahrs 2020/2021 haben sehr unterschiedliche Lernausgangslagen und Bedingungen. Alle haben viel Unterricht nachzuholen. Der Versuch, das Mantra des absoluten Präsenzunterrichts aufrechtzuerhalten, ist angesichts der Infektionszahlen gescheitert.
Nun steht die Landesregierung vor einem Scherbenhaufen ihrer Politik. Die Schulen in NRW und die Schulträger benötigen dringend verbindliche, rechtlich klare Grundlagen für das weitere Schuljahr 2020/2021 und bis in das Schuljahr 2021/2022 reichende Regelungen zum Absolvieren von Prüfungen. Das beinhaltet auch einen wissenschaftsbasierten Stufenplan für den Schulbetrieb wie ihn die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorsehen. Es geht um die Frage der Unterrichtsorganisation, Formate der Leistungserbringung und -Bewertung sowie der erweiterten personellen Unterstützung und der Prüfungen und Abschlüsse.
Für die Schüler*innen der Grundschule ist denkbar, dass analog zur flexiblen Eingangsstufe eine flexible Grundschulausgangsstufe eingerichtet wird. Wir fordern weiterhin ein Programm für verlässliche zusätzliche Lernunterstützung zum Beispiel durch Studierende und Hinweise für die Erschließung zusätzlicher Räume im schulischen Umfeld für den Unterricht.
Und schließlich braucht es eine Flexibilisierung bei den Versetzungsregeln und bei den Prüfungsbedingungen beim Abitur und dem Mittleren Schulabschluss.
Die Schüler*innen am Gymnasium müssen die Möglichkeit erhalten, vom Bildungsgang G8 auf den Bildungsgang G9 zu wechseln, damit es nicht zwangsweise zu einem Quasi-G7-Bildungsgang kommt.