Anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung soll es weiterhin ermöglicht werden, Bildungsangebote auch online durchzuführen.
Als Folge coronabedingter Schließungen und Einschränkungen waren Bildungsveranstaltungen noch bis zum 31. Dezember 2022 auch digital ermöglicht worden. Die bisher befristete Regelung ist auf positive Resonanz gestoßen und entspricht den Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche. Mit dem Gesetzentwurf von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN entfristen wir diese Regelung und ermöglichen den Einrichtungen damit, Arbeitnehmer*innen auch weiterhin ein digitales Angebot zur Weiterbildung zu machen.
Dies ist nicht zuletzt auch ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung.