Um sich möglichst schnell selbst finanzieren zu können und ein Leben in Deutschland aufzubauen, beginnen viele Geflüchtete bereits während ihres Asylverfahrens eine Ausbildung oder ein Studium. Wiederum andere streben trotz noch laufenden Asylantrags schon einen deutschen Schulabschluss in Kombination mit beruflichen Kenntnissen an einem Berufskolleg an. Doch es ist paradox: Auszubildende und Studierende, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind, erhalten anders als andere Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung nach 15 Monaten keine Leistungen nach dem SGB XII, die ihren Lebensunterhalt sichern. Würden sie sich nicht weiterbilden, wäre dies also anders. Solange ihr Aufenthaltsstatus noch nicht entschieden ist, können Asylbewerber in Ausbildung oder Studium aber auch weder BAföG noch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Betroffene müssen so aus finanziellen Gründen häufig ihre Ausbildung oder den Unterricht am Berufskolleg abbrechen, wertvolle Zeit für die Integration geht verloren.
Wir wollen diese Förderungslücke schließen. Das liegt nicht nur im Interesse der Geflüchteten, sondern auch im Interesse von Arbeitgeber*innen und zum Beispiel Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Denn bei denjenigen, die sich gezwungen sehen, ihre Ausbildung abzubrechen, handelt es sich teilweise um dringend benötigte angehende Pflegerinnen und Pfleger. Abhilfe kann die Anwendung der entsprechenden Härtefallklausel im SGB XII schaffen.
Wir wollen, dass für Geflüchtete in einer solchen Situation, die sie nicht selbst verschuldet haben, grundsätzlich diese Härtefallregelung angewendet wird. Die Bundesländer Niedersachsen, Berlin und Schleswig-Holstein verfahren bereits nach diesem Prinzip. Auch die Sozialgerichte Schleswig und Hamburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen haben bereits entsprechend entschieden.
Mit unserem Antrag fordern wir deshalb die Landesregierung auf, einen entsprechenden Erlass zu verkünden. Betroffene Geflüchtete sollen als Härtefälle akzeptiert und nach dem SGB XII unterstützt werden – damit sie nicht aufgrund längerer Verfahrensdauern gehindert werden, einen Schul-, Ausbildungs- und Studienabschluss zu machen und sich zu integrieren.