Am 27. Januar, dem Holocaust-Gedenktag, setzen wir mit den demokratischen Fraktionen ein Zeichen für das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.
Vor 78 Jahren befreiten die Alliierten das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Am Tag der Befreiung, dem 27. Januar, gedenken wir den Opfern der Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten. Es gehört zu unser aller Verantwortung, an die Shoah zu erinnern.
In den sieben Vernichtungslagern und über tausend Konzentrations- und Nebenlagern wurden mehrere Millionen Menschen ermordet. Die genaue Zahl der Todesopfer in Konzentrationslagern ist nicht bezifferbar. Schätzungen des United States Holocaust Memorial Museum zufolge sind allein im Vernichtungslager Auschwitz mehr als eine Million Menschen ermordet worden. Die meisten von ihnen waren Jüdinnen und Juden. Etwa sechs Millionen wurden während der Zeit des Nationalsozialismus ermordet. Zu den Opfern des nationalsozialistischen Terror-Regimes gehören auch Sintizze und Sinti, Romnja und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, Kriegsgefangene, politische Gegnerinnen und Gegner, Zeugen Jehovas sowie Vorbestrafte und als „Asoziale“ diffamierte Menschen.
Für das Plenum am 27. Januar haben wir zusammen mit den anderen demokratischen Fraktionen einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem wir an die Shoah erinnern und den Kampf gegen den Antisemitismus sowie alle anderen Phänomene der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit stärken wollen.
Dazu gehören unter anderem die Weiterentwicklung der Arbeit der Gedenkstätten und die Stärkung der Antisemitismusbeauftragten. Darüber hinaus soll die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in den Behörden des Landes vorangetrieben werden, insbesondere durch Fortbildungen bei Polizei, Verfassungsschutz und öffentlicher Verwaltung sowie in der politischen Bildung.