Landeshaushalt 2026 und NRW-Plan für gute Infrastruktur beschlossen
Bereits im letzten Newsletter hatten wir zum Entwurf für den Landeshaushalt 2026 berichtet. Dieser ist nun am 17. Dezember 2025 beschlossen worden, wobei es im Kernhaushalt im Verkehrsbereich keine größeren Veränderungen gegenüber dem Entwurf gibt. Die gute Nachricht ist, dass das Deutschlandticket nun langfristig gesichert ist und die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt dafür bereitstehen.
Viel beraten wurde in den letzten Monaten über die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes. Nordrhein-Westfalen erhält daraus rund 21,1 Milliarden Euro. Damit können trotz der angespannten Haushaltslage des Landes wichtige Verbesserungen umgesetzt werden. Der „NRW-Plan für gute Infrastruktur“ (Drucksachen 18/16303 und 18/16953) trägt eine deutliche grüne Handschrift und legt fest, wie das Sondervermögen sinnvoll investiert wird.
Die zugewiesenen Bundesmittel sollen über einen Zeitraum von zwölf Jahren zu 60 Prozent – rund 12,7 Milliarden Euro – an die Kommunen fließen. Die übrigen 40 Prozent – etwa 8,4 Milliarden Euro – stehen für Infrastrukturinvestitionen des Landes bereit. Daraus werden unter anderem moderne Kitas, Schulen und Hochschulen gefördert sowie Maßnahmen in Klimaschutz und Digitalisierung finanziert. Zudem sind rund 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Landes vorgesehen. Diese Mittel werden für die Sanierung von Landesstraßen und -brücken, Ersatzneubauten sowie straßenbegleitende Radwege verwendet. Mit einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN zum Gesetz wurde die Fokussierung auf den Erhalt und die Erneuerung bestehender Straßen noch einmal klargestellt.
Die kommunalen Mittel werden zweigeteilt vergeben: 10 Milliarden Euro werden den Kommunen pauschal nach Einwohnerzahl ausgezahlt, die restlichen 2,7 Milliarden Euro über Förderprogramme verteilt. Für Investitionen in den kommunalen Verkehrsbereich sind dabei 2 Milliarden Euro vorgesehen, diese werden in der Förderung kommunaler Straßenbau (was darunter fällt, erfahrt Ihr hier) verortet.
Darüber hinaus garantiert das Land diverse bestehende Förderprogramme, von denen die Kommunen profitieren, sowie die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten zwölf Jahre.
Haushalterisch werden die Mittel aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur bislang über Verpflichtungsermächtigungen in der Ergänzungsvorlage zum Landeshaushalt 2026 (Drucksache 18/16300) dargestellt. Die Vorlage wurde ebenfalls am 17. Dezember 2025 vom Landtag beschlossen.
Ansprechpartner*innen: Alle Abgeordneten
Reform des Schienenpersonennahverkehrs in NRW
Über die Inhalte des Gesetzentwurfs zur geplanten Strukturreform im SPNV in NRW haben wir bereits im letzten Newsletter ausführlich informiert. Hier nun ein kurzes Update zum weiteren Fahrplan für die Änderung des ÖPNV-Gesetzes:
Die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des ÖPNVG ist seit Ende Oktober abgeschlossen. Zahlreiche Verbände und weitere Stakeholder haben sich beteiligt und ihre Kritik und Änderungsvorschläge eingebracht. Hier wurden insbesondere Fragen der kommunalen Haftung einer landesweiten Gesellschaft, der Umfang des Grundangebots und die Gleichwertigkeit von städtischen und ländlichen Räumen, sowie die Mittelverwendung der SPNV-Pauschale diskutiert.
Obwohl das zentrale Ziel der Reform ist, durch mehr Effizienz und Transparenz die Qualität des Schienennahverkehrs in NRW spürbar zu verbessern, spielten die Interessen der Fahrgäste und eine bessere Qualität in vielen der eingereichten Stellungnahmen kaum eine Rolle.
Das Verkehrsministerium hat die Stellungnahmen ausgewertet und nun einen angepassten Entwurf in den Landtag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Einen detaillierten Bericht hierzu findet ihr in dieser Kommunalinfo. Geänderte Punkte gegenüber dem ersten Gesetzentwurf betreffen die Ausgestaltung der kommunalen Anstalt und ihrer Gremien sowie eine erhöhte SPNV- und ÖPNV-Pauschale und eine Dynamisierung der ÖPNV-Pauschale.
Ansprechpartner*innen: Ina Besche-Krastl und Laura Postma
Fünf neue Stadtbahnprojekte und eine neue Seilbahn in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen
In der Verkehrsausschusssitzung im November ist die Aufnahme von sechs neuen ÖPNV-Projekten in den (alten) ÖPNV-Bedarfsplan des Landes beschlossen worden. Dabei handelt es sich um:
- Stadtbahnlinie 3: Kapazitätserweiterung Jöllenbecker Straße in Bielefeld
- Neubau Westbahn in Bonn
- Kapazitätserweiterungen auf den Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 in Köln
- StadtBahn Süd in Köln
- Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse in Köln (zunächst Interimslösung)
- Urbane Seilbahn zwischen dem Hbf. Wanne-Eickel und der Techno Ruhr International (TRI) in Herne
Die Realisierung dieser Projekte bedeutet für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen zukünftig ein deutlich verbessertes Mobilitätsangebot vor Ort. Während der neue ÖPNV-Bedarfsplan gerade erarbeitet wird, werden beschlussreife neue Maßnahmen im Rahmen der Übergangsregelung in den aktuellen Bedarfsplan aufgenommen. Dabei wird im Vorfeld geprüft, ob diese Maßnahmen den Förderbedingungen entsprechen und dafür die notwendigen Vorplanungen und wirtschaftliche Bewertungen vorliegen. Außerdem müssen die jeweils zuständigen Regionalräte zustimmen. Mit der Aufnahme in die Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans NRW können die kommunalen Schienenprojekte dann mithilfe von Bundes- und Landesmitteln weitergeplant und gebaut werden.
Ansprechpartnerin: Laura Postma
Kapazitätsoffensive Bahnhöfe
Bei der „Kapazitätsoffensive Bahnhöfe“ handelt es sich um ein Maßnahmenpaket mit zwölf neuen Stationen an bereits bestehenden Bahnstrecken der DB InfraGo in Höhe von 67,6 Mio. Euro. Diese werden in den Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes aufgenommen. Ziel ist es, bislang nicht angeschlossene Siedlungsgebiete mit Stationen zu versehen und so mehr Menschen einen attraktiven ortsnahen Schienenanschluss zu bieten. Folgende neue Stationen werden nun in den Jahren 2026 bis 2029 geplant und umgesetzt:
- Witten-Pferdebachstraße
- Dortmund-Barop
- Bocholt-Mussum
- Overath-Vilkerath
- Lünen-Alstedde
- Aachen-Richterich
- Solingen-Meigen
- Kreuztal-Buschhütten
- Krefeld-Obergplatz
- Remscheid-Honsberg
- Dortmund-Kronprinzenstraße
- Euskirchen-Roitzheim
Die Auswahl der Stationen erfolgte in der Vergangenheit nach zahlreichen Abstimmungen zwischen Land, DB InfraGO und Zweckverbänden auf Basis verschiedener Analysen und Auswertungen (u.a. Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und auch verkehrliche Sichtweisen wie die fahrplantechnische Integrierbarkeit).
Ansprechpartnerin: Ina Besche-Krastl
Finanzierungslücke Bundesfernstraßen
Anfang Oktober hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung Ergebnisse zur Finanzierung der Bundesfernstraßen vorgestellt, die jedoch keine strukturelle Lösung für die bestehende Finanzierungslücke bieten. Statt einer langfristigen Strategie wurden drei Milliarden für Neubauprojekte und zu Lasten des Erhalts verschoben. Entscheidend ist dabei nicht, ob diese Projekte verkehrspolitisch sinnvoll sind, sondern ob sie kurzfristig baureif wirken. Die schwarz-rote Koalition ergänzt sogar weitere 225 Millionen Euro für Maßnahmen des Bedarfsplans. Finanziert wird die Verlagerung zum Bau durch Einsparungen im Erhaltungstitel für Bundesstraßen. Dieser fällt mit 937,39 Millionen Euro deutlich um 450 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf.
Die direkte Folge ist, dass Neubauprojekte wie die Eifelstrecke der A 1 weiterverfolgt werden, während fehlende Mittel für den Erhalt die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer kritisierte bereits öffentlich, dass schwarz-rot im Bund trotz aller Lippenbekenntnisse an den deutlichen Kürzungen bei den Mitteln für den Erhalt der Bundesstraßen festhält. Anstatt die Substanz zu erhalten, wird weiter an ihr gespart – das Gegenteil dessen, was angesichts maroder Brücken und einer überbeanspruchten Infrastruktur nötig wäre.
Wie dramatisch die Lage ist, zeigt die Beantwortung einer aktuellen Kleinen Anfrage der GRÜNEN im Bundestag: Der Bund müsste eigentlich rund 400 bis 500 Brücken pro Jahr an Bundesstraßen und Autobahnen sanieren, um die bestehenden Schäden und zukünftigen Ausfälle abzufedern. Tatsächlich plant das Bundesverkehrsministerium für 2025 gerade einmal 170 Sanierungen und für 2026 nur 200. Deutschlandweit müssen jedoch rund 11.000 Brücken erneuert oder grundlegend saniert werden – eine Herkulesaufgabe, für die es bisher weder ausreichende finanzielle Mittel noch einen klar erkennbaren strategischen Ansatz des Bundes gibt.
Welche Folgen es haben kann, wenn notwendige Sanierungen weiter herausgezögert werden, zeigen Modellrechnungen des ADAC. Bei einer vollständigen Sperrung der Bonner Nordbrücke etwa müssten Pkw-Fahrende jährlich rund 50 Millionen zusätzliche Kilometer zurücklegen und etwa acht Millionen Stunden länger unterwegs sein. Die volkswirtschaftlichen Schäden wären enorm, ganz zu schweigen von der zusätzlichen Umweltbelastung und der Belastung der Anwohner*innen durch Ausweichverkehr. Es wird deutlich, dass verspätete Sanierungen bzw. Ersatzneubauten nicht nur teuer werden, sondern die Funktionsfähigkeit ganzer Regionen gefährden können.
Während auf Bundesebene erhebliche strukturelle Defizite bestehen, setzt Nordrhein-Westfalen mit dem Haushaltsentwurf im Einzelplan 10 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) für das kommende Jahr einen klaren Schwerpunkt auf Erhalt und Substanzerhalt bei der Landesinfrastruktur. Vorgesehen sind 235 Millionen Euro für die Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen. 38,5 Millionen Euro sollen für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen bereitgestellt werden. Diese beiden Ausgabepositionen werden auch noch durch den Landes-Anteil am Bundes-Sondervermögen aufgestockt (s.o.). Zum Vergleich: Für Maßnahmen im Rahmen des Landesstraßenbedarfsplans sind 30 Millionen Euro eingeplant. Der Haushaltsentwurf signalisiert damit einen kontinuierlichen Fokus auf die Sicherung der bestehenden Infrastruktur und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Ansprechpartner: Martin Metz
Erstellung von Strategischen Mobilitätsplänen in den Kommunen
Für den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sind 27 städtische Knoten (Großstädte und teilweise kreisangehörige Gemeinden) in NRW bis Ende 2027 dazu verpflichtet, sogenannte Strategische Mobilitätspläne (SUMP = Sustainable Urban Mobility Plan) zu erstellen. Die entsprechenden Kommunen und nähere Erläuterungen könnt Ihr diesem Bericht des MUNV aus dem letzten Jahr entnehmen. Wir hatten das Verkehrsministerium gebeten, uns den aktuellen Stand der Umsetzung in den Kommunen zu erläutern. Dabei wurde klar, dass es noch keine Stadt in NRW gibt, die einen vollständigen SUMP bereits heute fertig hat. Einige haben aber damit begonnen, ihre bestehenden Mobilitätspläne zu überarbeiten oder erstellen erstmalig einen solchen. Bei den meisten hapert es an der Einbindung des örtlichen Straßennetzes in das TEN-V-Netz, Einbeziehung der Umland- und Güterverkehre sowie der Maßnahmenplanung. Bedauerlicherweise ist der vom Bund zu erarbeitende Kriterienkatalog, der die Mindestanforderung der EU-Verordnung für die deutschen Kommunen festlegen soll, immer noch nicht fertig. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erstellung der SUMPs, unter anderem durch Beratung über das Zukunftsnetz Mobilität NRW, über landeseigene Fördermittel und über Veranstaltungen und Austauschformate.
Ansprechpartner*innen: Alle Abgeordneten



