Wählen ab 16 – wir stärken die politische Teilhabe von Jugendlichen

Portrait Verena Schäffer 8-2025

Wir Grüne setzen uns schon seit Jahren dafür ein, dass junge Menschen ab 16 Jahren auch bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen mitwählen dürfen. Nun werden wir endlich das Wahlalter auf 16 Jahre absenken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung haben die demokratischen Fraktionen im Landtag am heutigen Dienstag in ihren Fraktionssitzungen beschlossen. Dieser wird in der kommenden Plenarwoche Anfang Oktober in den Landtag eingebracht und muss vor März 2026 beschlossen sein, damit das Wahlalter 16 bereits bei der Landtagswahl 2027 gilt.

16- und 17-Jährige werden bei der Landtagswahl 2027 aktiv wählen dürfen

Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung. Daher werden wir das aktive Wahlalter für die Landtagswahlen in NRW von 18 auf 16 Jahre absenken. Uns ist es wichtig, dass Jugendliche die Möglichkeit bekommen, über ihre Zukunft und ihre Anliegen mitzuentscheiden und die Gesellschaft mitzugestalten. Mit der Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren stärken wir die politische Mitbestimmung der Jugendlichen und unsere Demokratie.

Damit tragen wir auch zu mehr Generationengerechtigkeit bei, denn junge Menschen stellen in unserer Gesellschaft aufgrund der Demografie inzwischen eine Minderheit dar. Allerdings müssen sie viel länger mit den Entscheidungen leben, die in den Parlamenten getroffen werden. Aber junge Menschen haben keine Nebenrolle in unserer Gesellschaft. Sie gestalten aktiv mit und bringen sich in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess ein – ob in Jugendverbänden, als Schülersprecher*innen oder bei Demonstrationen für Klimaschutz und gegen Rassismus.
Wahlen sind eine wichtige Säule unserer Demokratie. Je mehr Menschen an Wahlen teilnehmen, desto mehr legitimiert sich ein Parlament, eine Regierung, eine Demokratie. Studien haben gezeigt: Je früher junge Menschen wählen können, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich später an Wahlen beteiligen. Wenn jemand bisher kurz nach einer Landtagswahl den 18. Geburtstag feiert, darf die Person erst mit 22 Jahren zum ersten Mal den Landtag wählen. Das ist eindeutig zu spät. 16- und 17-jährige können bereits bei den Europa- und Kommunalwahlen wählen, und künftig dann auch den Landtag NRW. Ein längst überfälliger Schritt, für den wir Grüne lange gekämpft haben. Wir fordern daher auch, bei den Bundestagswahlen das Wahlalter auf das 16. Lebensjahr abzusenken.

Wir stärken die Jugendbeteiligung

Als schwarz-grüne Koalition verfolgen wir konsequent das Ziel, die Jugendbeteiligung zu erhöhen. Wir haben die kommunalen Jugendgremien und die Jugendbeteiligung in den Jugendhilfeausschüssen gestärkt: In den Jugendhilfeausschüssen der Kommunen können nun sowohl die örtlichen Jugendringe als auch eine örtliche Jugendselbstvertretung die Stimme der jungen Menschen sichtbar machen. Durch die Änderung der Gemeindeordnung können Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen kommunale Jugendvertretungen einrichten. Darüber hinaus haben wir das Mindestalter für sachkundige Bürger*innen und sachkundige Einwohner*innen auf 16 Jahre abgesenkt. Zudem bereitet das Ministerium unserer Jugendministerin Josefine Paul derzeit einen Aktionsplan Jugendbeteiligung vor.
Weitere Verfassungsänderungen

Neben dem Wahlalter 16 beraten wir aktuell intern mit den anderen demokratischen Fraktionen noch weitere Verfassungsänderungen. Um die notwendige Sorgfalt bei den weiteren Verfassungsänderungen zu wahren, ziehen wir das Wahlalter 16 vor: Denn dieses muss vor März 2026 beschlossen sein, damit bei der Landtagswahl 2027 bereits junge Menschen ab 16 Jahren mitwählen können.

Zeitplan – wie geht es jetzt weiter?

Im Oktober werden wir mit den Fraktionen von CDU, SPD und FDP den gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung einbringen. Anschließend wird es eine Sachverständigenanhörung im zuständigen Hauptausschuss geben. Da es sich um eine Änderung der Verfassung handelt, wird es noch eine zweite und dritte Lesung im Plenum geben. Das Plenum kommt vor dem 1. März 2026 nur im Januar zusammen, daher muss die Verfassungsänderung und eine Änderung des Landeswahlgesetzes spätestens in dieser Plenarwoche beschlossen werden.

Bei der nächsten Landtagswahl 2027 werden dann die Jugendlichen ab 16 Jahren aktiv wählen können. In der vorvergangenen Legislaturperiode hatte es in der Verfassungskommission noch keine Mehrheit für diesen wichtigen Schritt gegeben. Wir freuen uns umso mehr über die breite Zustimmung aller demokratischen Fraktionen zum Wahlalter 16.