Verbesserungen im Bereich Migration, Integration und Prävention

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An diesem Mittwoch, den 18. Dezember, hat der Landtag den Landeshaushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Dem gingen intensive Beratungen zum Haushaltsentwurf in den vergangenen Wochen und Monaten voraus. In dieser Kommunalinfo möchten wir Euch einen detaillierten Überblick über die Verbesserungen im Bereich Migration, Integration und Prävention geben, die wir in dieser sehr angespannten Finanzlage erreichen konnten. Mit der Ergänzungsvorlage der Landesregierung konnten wir Mittel gezielt und wirkungsvoll in wichtige Bereiche lenken, insbesondere in die soziale Beratung und Prävention.

Mehr Mittel für die Kommunen für die Versorgung von Geflüchteten
Die Mittel für die Integrationspauschalen bleiben in Höhe von 7,5 Millionen Euro jährlich bestehen und stellen weiterhin die kommunale Betreuung Geflüchteter sicher. Außerdem werden die Stellen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) weiterhin mit über 65 Millionen Euro finanziert. Die Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) wird mit der Förderung für Zivilgesellschaftliches Engagement muslimischer und alevitischer Communities (ZemaC) zusammengelegt und die Mittel um 533.000 Euro auf insgesamt 3,9 Millionen Euro erhöht.

Gleichzeitig wird die pauschale Unterstützung für Städte und Gemeinden im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 15,8 Prozent angehoben. Der Mehrbetrag des FlüAG gegenüber der bisherigen Regelung soll mindestens 70,5 Millionen Euro betragen. Dafür werden 660 Millionen Euro bereitgestellt. Darin enthalten sind pauschale Zuweisung an die Kreise in Höhe von je 500.000 Euro durch das neue FlüAG für ihre Koordinierungs- und Unterstützungsleistungen bei der Betreuung von Geflüchteten. Zudem wird die Schwelle für die Erstattung außergewöhnlicher Krankheitskosten gesenkt. Das Land übernimmt künftig Kosten oberhalb von 25.000 Euro pro Fall statt wie bisher 35.000 Euro pro Fall.

Präventionsmaßnahmen
Um Extremismus und Radikalisierung langfristig zu bekämpfen, wurde ein Präventionspaket in Höhe von 18 Millionen Euro geschnürt, das Mittel für Präventionsmaßnahmen, soziale Beratung und Gewaltschutzkoordination umfasst. Dabei ist klar: die beste Prävention, ist das Ankommen in unserer Gesellschaft.

Innovative Ansätze wie Peer-to-Peer-Beratung und Digital Streetwork spielen dabei eine zentrale Rolle. Jugendliche werden geschult, um Gleichaltrige in Schulen und Jugendeinrichtungen aufzuklären und zu sensibilisieren. Projekte wie „Muslim aktiv und weltoffen“ fördern ein modernes, integrationsfreundliches Islamverständnis und stärken den interkulturellen Dialog. Hierfür stehen insgesamt 1 Million Euro bereit.

Darüber hinaus fördern wir die Ausweitung des Radikalisierungspräventionsprojektes des Beratungsnetzwerkes „Grenzgänger“ des Vereines IFAK e.V mit über 200.000 Euro.

Außerdem sind 1 Million Euro für Präventionsarbeit in den Landesunterkünften vorgesehen, die für Schulungs- und Sensibilisierungskonzepte für Mitarbeitende genutzt werden können.

Soziale Beratung und Prävention
In einem Umfeld wachsender gesellschaftlicher Spannungen ist es entscheidend, vulnerable Gruppen frühzeitig zu unterstützen. Daher fließen zusätzlich 6 Millionen Euro in den Ausbau psychosozialer und sozialer Beratungsstellen in Unterbringungseinrichtungen. Diese Mittel dienen nicht nur der Prävention von Radikalisierung, sondern auch der Stärkung der Resilienz besonders schutzbedürftiger Menschen.

Ein besonderer Fokus liegt hierbei auch auf unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, für die im Rahmen der 6 Millionen Euro insgesamt 930.000 Euro bereitgestellt werden, um den Fortbestand der landesgeförderten Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete sicherzustellen. Diese Beratung ist essenziell, um diese jungen Menschen in ihrem oft schwierigen Lebensumfeld rechtlich und sozial zu unterstützen.

Gewaltschutzkoordination
Jede Landesunterkunft erhält eine Gewaltschutzkoordinator*in, die als zentrale Ansprechperson für Auffälligkeiten und mögliche Radikalisierungstendenzen fungiert. Zusätzlich wird ein Netzwerk aufgebaut, das die Koordination zwischen den Gewaltschutzkoordinator*innen, Sicherheitsbehörden und spezialisierten Beratungsstellen verbessert. Für diese Vernetzung wurden weitere 1,2 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, rechtzeitig auf mögliche Probleme zu reagieren und gefährdete Personen besser zu schützen.

Bürgerschaftliches Engagement und Demokratiebildung
Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher wird das bürgerschaftliche Engagement mit insgesamt 4,34 Millionen Euro gefördert.

Die interkulturelle Väterarbeit soll eine wichtige Zielgruppe bei der Integration aktiv einbinden. Hierzu gibt es das Projekt „Väterarbeit in Herne“, das ausgeweitet werden soll. Diese Arbeit erfolgt in Koordination durch alle 54 Kommunalen Integrationszentren und trägt dazu bei, Chancengleichheit für Kinder und Familien zu fördern. Die Stärkung des Ehrenamts und die Schaffung von Möglichkeiten für niedrigschwellige Angebote soll an den noch bestehenden Ankommenstreffpunkten aus KOMM-AN II angeknüpft werden.

Die Mittel für Integrationsagenturen und Antidiskriminierungsstellen wurden um 1,6 Millionen Euro auf insgesamt 16,7 Millionen Euro erhöht, was eine effektive Unterstützung von vulnerablen Gruppen ermöglicht und die gute Arbeit der Freien Wohlfahrt weiterhin unterstützt. Diese Mittel waren im Haushaltsplanentwurf bereits enthalten und wurden zusätzlich zu den 18 Millionen Euro angesetzt, die im Zuge der Ergänzungsvorlage zum Maßnahmenpaket eingestellt werden.

Förderung junger Geflüchteter
Um jungen Geflüchteten eine Perspektive zu bieten und sie gleichzeitig vor Radikalisierung zu schützen, stehen im Rahmen des Landesprogramms „Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention“ zusätzliche 3,7 Millionen Euro bereit.

Diese Mittel ermöglichen es Kommunen, gezielte Programme zur Unterstützung und Integration anzubieten sowie Fachkräfte in Prävention und Intervention zu schulen.

Für Projekte gegen islamistische Radikalisierung wurden weitere 1,3 Millionen Euro bereitgestellt, um präventive Maßnahmen speziell für Jugendliche umzusetzen.

Finanzielle Rahmenbedingungen und Ausblick
Die finanziellen Herausforderungen zeigen sich auch darin, dass bewährte Programme wie KOMM-AN NRW zum Jahreswechsel nicht in ihrer bisherigen Form fortgeführt werden können. Die Streichung des Förderprogrammes bedeutet allerdings nicht, dass die langjährig aufgebaute Struktur vor dem Aus steht: Während die unter KOMM-AN I geförderten Personalstellen in die Grundförderung der Kommunalen Integrationszentren überführt werden, bleiben alle Personalstellen erhalten. Außerdem werden auch die Mittel für KOMM-AN III zur Stärkung der Integrationsagenturen in Höhe von 1,6 Millionen Euro vollständig in den Ansatz für Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit überführt. Sie werden im Haushalt nicht mehr gesondert ausgewiesen. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements über KOMM-AN II in Höhe von 7 Millionen Euro wird ersatzlos gestrichen.

Die Integrationspauschalen bieten Kommunen und Kreisen weiterhin die Möglichkeit, bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Darüber hinaus stehen Mittel aus den oben genannten Programmen, wie z.B. der Ehrenamtsförderung bereit, um zentrale Maßnahmen für Prävention und Integration zu sichern.

Kommunal können alle Programme aktiv durch örtlich politisch Aktive mittels Anträgen, Berichtsanfragen und auch Informationen an Netzwerke begleitet werden, sodass die Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden und sinnvoll dazu beitragen das Ankommen der Menschen in unsere Gesellschaft zu ermöglichen und konstruktiv zu begleiten.