So stärken wir den kommunalen Ordnungsdienst

Portrait Dr. Julia Höller
Portrait Martin Metz

Ob bei Stadtfesten, in Parks oder auf Schulwegen: Der kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist oft die erste Anlaufstelle für Bürger*innen. Noch vor der Polizei ist er dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamts sorgen für Präsenz, vermitteln bei Konflikten und schützen das öffentliche Leben. Die Durchsetzung von Regeln, wie beispielsweise Tempolimits, schützt oftmals insbesondere Schwächere. Wir haben das Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz, kurz OBG) novelliert – für eine Stärkung des kommunalen Ordnungsdienstes und mehr Transparenz. Mit dieser Kommunalinfo geben wir Euch einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen.

Wir sorgen für mehr Verkehrssicherheit
Mit der Anpassung des § 48 Absatz 2 OBG wird die kommunale Verkehrsüberwachung ausgeweitet und flexibler gestaltet. Bislang durften nur kreisfreie Städte und große kreisangehörige Gemeinden selbst im fließenden Straßenverkehr kontrollieren. Mit der Novelle ermöglichen wir zukünftig allen anderen Kommunen auf Antrag ebenfalls, die Höchstgeschwindigkeiten und Rotverstöße an Ampeln zu überwachen und zu ahnden. Zudem dürfen alle Kommunen auf Antrag hin auch weitere Verkehrsregelungen im fließenden Verkehr selbst überwachen, zum Beispiel Durchfahrtsverbote für Kraftfahrzeuge oder das Verbot der Einfahrt. Das schafft:

  • Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer
  • Bessere Durchsetzung von Verkehrslenkung für eine nachhaltige Verkehrspolitik vor Ort

Der kommunale Ordnungsdienst kann Aufenthaltsverbote aussprechen – mit Augenmaß und sozialer Verantwortung
Neu ist durch die Novelle des OBG die Möglichkeit für den Ordnungsdienst, Aufenthaltsverbote auszusprechen. Denn die Praxis hat gezeigt, dass eine Erteilung von Platzverweisen oft nicht reicht, da sie nur eine kurzfristige Wirkung hat und keine längerfristige Prävention ermöglicht, etwa bei wiederholtem aggressivem Verhalten an bestimmten Orten. Bei Aufenthaltsverboten gilt selbstverständlich:

  • Es muss eine Prognoseentscheidung zu dem Ergebnis kommen, dass von einer Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine erhebliche Gefahr ausgehen wird.
  • Die Maßnahme muss verhältnismäßig und zeitlich befristet sein.
  • Sie ist gerichtlich überprüfbar.

Für uns Grüne ist klar: Aufenthaltsverbote dürfen kein Mittel zur Verdrängung sein. Sie müssen eingebettet sein in präventive und soziale Maßnahmen. Indem wir Ordnungsbehörden ermöglichen längerfristige Aufenthaltsverbote auszusprechen, bauen wir auch Bürokratie ab.

Wir schaffen mehr Transparenz durch eigene Rechtsgrundlagen
Endlich kann man im Ordnungsbehördengesetz auch nachlesen, was die Ordnungskräfte überhaupt dürfen. Bisher war das nicht der Fall, weil lediglich auf das Polizeigesetz verwiesen wurde. Jetzt ist das Gesetz durch klar formulierte Regelungen transparenter und nachvollziehbar für Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet:

  • Rechtssicherheit für die kommunalen Ordnungskräfte,
  • Transparenz für die Öffentlichkeit,
  • und eine klare Abgrenzung zur Polizei.

Wir denken Sicherheit und Freiheit gemeinsam
Mit der Novelle stärken wir die kommunalen Ordnungsdienste – nicht als Ersatzpolizei, sondern als bürgernahe Akteur*innen im öffentlichen Raum. Wir schaffen klare Regeln, die sowohl den Ordnungskräften als auch den Bürger*innen Orientierung geben. Und mit der Novelle, die unsere Grüne Handschrift trägt, achten wir darauf, dass Grundrechte und soziale Verantwortung nicht unter die Räder kommen. Weiterhin wird es keine Videobeobachtung durch den KOD geben. Denn Sicherheit entsteht nicht primär durch Kameras, sondern durch Präsenz, Prävention und Vertrauen. Wir setzen auf einen bürgernahen Ordnungsdienst – sichtbar, ansprechbar und rechtsstaatlich klar begrenzt

Wie geht es mit dem Gesetzentwurf weiter?
Wir haben unseren gemeinsamen Gesetzentwurf mit der CDU-Fraktion in den Landtag eingebracht und er steht auf der Tagesordnung an diesem Donnerstag. Anschließend wird der Innenausschuss über den Entwurf beraten und eine Anhörung durchführen. Danach kann der Landtag das Gesetz final beschließen.

Ganz grundsätzlich: Ihr habt als Kommunen weitereichende Möglichkeiten den Ordnungsdienst vor Ort zu gestalten. Sei es durch die Einsatzmittel (Was darf der KOD bei Euch?), durch die Uniform (Wie klar ist die Unterscheidbarkeit zur Polizei?) oder durch Personalstellen und Ausbildung (Wie gut sind die Ordnungsmitarbeitenden ausgebildet?). Es lohnt sich, sich mit dem Thema intensiver zu beschäftigen, um unsere Kommunen auch im Thema Sicherheit und Ordnung nach unseren Grünen Vorstellungen zu gestalten.

Gerne stehen wir Euch als Gesprächspartner*innen zum Thema zur Verfügung!

Wenn Ihr Fragen habt oder Unterstützung bei der kommunalen Umsetzung braucht, meldet Euch gerne bei uns.

Mehr zum Thema

Innenpolitik, Verkehr