31,2 Milliarden Euro – Investitionen in dieser Höhe sieht der NRW-Plan für gute Infrastruktur in den nächsten zwölf Jahren vor. Im vergangenen Oktober haben wir mit einer Kommunalinfo über die Eckdaten informiert. 21,3 Milliarden Euro davon entfallen auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Ein Großteil dieser Mittel wird den Kommunen pauschal zur Verfügung gestellt. Förderprogramme werden zudem gezielt gestärkt. Zur Umsetzung des NRW-Plans wurde im Dezember das NRW-Infrastrukturgesetz vom Landtag verabschiedet. In der Zwischenzeit haben uns einige Nachfragen zur Mittelverwendung erreicht: Können aus dem NRW-Plan auch Investitionen für freiwillige kommunale Aufgaben finanziert werden? Und kann in die Infrastruktur freier Träger investiert werden? Gerne möchten wir diese wichtigen Fragen mit einer Kommunalinfo beantworten.
Auch die Infrastruktur freier Träger kann aus dem NRW-Plan gefördert werden
In § 4 Absatz 6 des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) findet sich ein wichtiger Hinweis: „Die Förderungen erfolgen trägerneutral.“ In der Praxis bedeutet dies, dass Mittel aus dem NRW-Plan nicht nur kommunale Infrastruktur finanzieren können. Oft stellen freie Träger vor Ort wichtige Infrastruktur etwa im Bereich frühkindlicher Bildung oder Sport zur Verfügung. Als Grüne Landtagsfraktion haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch deren Infrastruktur aus Mitteln des NRW-Plans finanziert werden kann.
Kommunen können auch freiwillige Aufgaben aus dem NRW-Plan finanzieren
Die Finanzierung von Investitionen aus dem NRW-Plan ist darüber hinaus auch nicht auf kommunale Pflichtaufgaben beschränkt. Es findet sich keine Abgrenzung zu sogenannten freiwilligen Aufgaben im NRW-Infrastrukturgesetz. Im Gegenteil: Durch die explizite Aufzählung von Aufgaben wie der Sportförderung wird deutlich, dass freiwillige Aufgaben finanziert werden können. Dies haben sowohl die Kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung von Sachverständigen zum NRW-Infrastrukturgesetz am 2. Dezember 2025 im Landtag als auch Simon Rock für die Grüne Landtagsfraktion in der Auswertung dieser Anhörung am 11. Dezember 2025 klargestellt.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Euch gerne dazu einladen, vor Ort mit freien Trägern oder Verbänden zur Frage ins Gespräch zu kommen, wie eine optimale Mittelverwendung in Eurer Kommune aussehen kann.
Noch ein Hinweis: Es empfiehlt sich zu überlegen, wo jetzt schnell und effektiv investiert und geholfen werden kann. Denn je schneller die Förderung für wichtige Projekte abgerufen wird, desto mehr Wirkung entfalten die Mittel, da dann die Inflationswirkung geringer ist.
Solltet Ihr weitergehende Fragen zum Thema haben, stehen Euch unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Haushalt und Finanzen, Robert Engell (robert.engell@landtag.nrw.de), und wir sehr gerne zur Verfügung.

