Reform Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung

Portrait Martin Metz

Es geht endlich weiter auf dem Weg dahin, dass die Kommunen mehr Handlungsfreiheit bekommen, um freier Entscheidungen für sicherere und bessere Verkehrsregelungen vor Ort treffen zu können – wie beispielsweise Tempo 30 auf Straßen leichter anzuordnen oder Busspuren einzurichten. Denn am heutigen Freitag, den 14. Juni, haben Bundestag und Bundesrat die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) beschlossen.

Zuvor hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Einigung mit den Bundesländern zu erreichen, da die Novelle im Bundesrat im November vergangenen Jahres zunächst abgelehnt worden war. Dass sich das Land NRW dabei, wegen der Positionierung unseres Koalitionspartners, enthalten hatte, ist vielfach kritisiert worden. In den vergangenen Monaten haben viele daran mitgearbeitet, noch zu einem Kompromiss zu kommen.

Mit dem heutigen Beschluss zum Straßenverkehrsgesetz ist nun auch der Weg für eine Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) frei, die schon lange insbesondere von den Kommunen gefordert wurde.

Die StVO ist die Grundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen, zum Beispiel alle Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Einrichtung von Radwegen, Schutz- und Zebrastreifen beruhen ebenso auf § 45 StVO: Zuständig (außer auf Bundesautobahnen) sind die Straßenverkehrsbehörden in den Kommunen und Kreisen. Sie beteiligen bei der Anordnung die Straßenbaulastträger und die Polizei. Die Kommunen müssen sich an die Regelungen der StVO des Bundes halten. Umso wichtiger ist es, dass die Regelungen auch kommunalfreundlich ausgestaltet sind und den Kommunen Handlungsspielräume lassen.

Die StVO beruht auf dem StVG. Der Kompromiss zum StVG sieht wie folgt aus: In der ursprünglichen Formulierung wurde die Sicherheit des Verkehrs nur „berücksichtigt“, in der neuen Formulierung von § 6 Abs. 4a Satz 3 StVG heißt es nun: „Die nach Satz 1 erlassenen Rechtsverordnungen und auf ihnen beruhenden Anordnungen müssen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen und dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.“

Die neue Formulierung ist nach unserer Einschätzung eine Klarstellung, aber keine wesentliche inhaltliche Veränderung.

Auch der vorliegende Änderungsvorschlag der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfte deswegen nicht zu verändern sein.

Damit die neuen Möglichkeiten im Gesetz vor Ort wirken, muss nun die StVO geändert werden. Dazu gibt es einen Vorschlag vom Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung (BMVD), der im vergangenen Herbst im Bundesrat nicht zur Abstimmung kommen konnte, weil vorher das StVG abgelehnt wurde. Die geplanten Änderungen der StVO sind hier einsehbar.

Konkret in Rede stehen dabei insbesondere die vereinfachte Anordnung von Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen und die erleichterte Anordnung von Busspuren sowie weitere Änderungen. Ob die Änderungen der StVO so bleiben, wie vom Ministerium vorgeschlagen, oder ob es noch Änderungen gibt, ist unklar. Auch der Zeitpunkt der Beschlussfassung im Bundesrat ist offen. Wir gehen von einer ersten Befassung Anfang Juli aus. Dabei sind die bisher vorgeschlagenen Änderungen der StVO noch nicht das, was wir Grüne uns im Idealfall vorstellen, aber immerhin ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Wir sind froh, dass mit der Verabschiedung des Straßenverkehrsgesetzes nun auch der Weg für die Reform der Straßenverkehrsordnung möglich ist. Wir danken insbesondere unserem Landesverkehrsminister Oliver Krischer, der gesamten NRW-Landesregierung und der Grünen Bundestagsfraktion sowie den zahlreichen Kommunen, die sich sehr für die Anrufung des Vermittlungsausschusses und den gefundenen Kompromiss eingesetzt haben.

Wir werden nun weiter darauf drängen, dass die neue Straßenverkehrsordnung bald beschlossen wird und in Kraft tritt.  Erst dann macht es Sinn, vor Ort bestimmte Verkehrsregelungen neu zu diskutieren oder entsprechende Anträge zu stellen.

Wir werden dazu auch ein Webinar anbieten, wenn der Beschluss zur StVO gefasst wurde.

Für Rückfragen steht auch unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verkehrspolitik, Bettina Tull (bettina.tull@landtag.nrw.de; 0211 884-2168) zur Verfügung.

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