Newsletter der Grünen Abgeordneten im Verkehrsausschuss des NRW-Landtags

Portrait Ina Besche-Krastl
Portrait Laura Postma
Portrait Michael Röls
Portrait Martin Metz

Landeshaushalt 2024

Zurzeit laufen die parlamentarischen Beratungen zum Landeshaushalt 2024, der im Dezember verabschiedet werden soll. Im Bereich Verkehrspolitik ist das Ziel, die Mobilitätswende weiter voranzubringen. Dies bildet sich auch bereits im Entwurf der Landesregierung ab. Leider sind die Mittel insgesamt knapp, sodass es in fast allen Bereichen zu Kürzungen kommen muss. Wir verhandeln deshalb mit unserem Koalitionspartner CDU, wie wir trotz der widrigen finanziellen Rahmenbedingungen noch Umschichtungen zugunsten des Umweltverbundes hinbekommen können.

ÖPNV

Finanzierung Deutschlandticket

Die vergangenen Monate haben gezeigt: das Deutschlandticket ist ein riesen Erfolg! Bislang haben über 11 Millionen Fahrgäste das neue Ticket abonniert, davon 47 Prozent ohne vorheriges Abo. Noch sind natürlich für 2023 keine finalen Abrechnungen der Einnahmen verfügbar, es deutet sich jedoch an, dass es in 2024 zu Defiziten bei den Verkehrsunternehmen und -verbünden kommen wird. Deshalb wird in der aktuellen Debatte mit Blick auf 2024 eine Nachschusspflicht zum Ausgleich der Defizite diskutiert. In der letzten Verkehrsministerkonferenz haben alle Bundesländer noch einmal bekräftigt, dass sie auch für 2024 eine Nachschusspflicht hälftig tragen würden. Der Bund hat in Person von Volker Wissing bis heute keine Zusage gemacht, die andere Hälfte zu tragen. Eine Entscheidung ist nun für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Scholz Anfang November geplant. Damit hätten die Verkehrsunternehmen noch gerade so Zeit, das kommende Jahr zu planen.

Schülerticket/Semesterticket

Das Deutschlandticket als Schülerticket im sog. Landesmodell ist in NRW sehr gut angenommen worden. Laut ersten Berechnungen haben sich rund 270 von 420 Schulträgern daran beteiligt. Damit erhalten sehr viele Schüler*innen in NRW ein Deutschlandticket als Schülerticket bzw. die Möglichkeit, auch ohne Freifahrtberechtigung ein deutschlandweit gültiges Ticket zu 29 Euro zu erwerben. Einige Städte haben ein eigenes Modell gewählt, in mehreren Großstädten steht eine Entscheidung des Rates noch an.

Das Semesterticket lässt leider immer noch auf sich warten, es gibt bis heute noch keine Zusage des Bundes, ein bundesweites Solidarmodell zu ermöglichen, obwohl mittlerweile alle Bundesländer einmütig ein solches befürworten. Das ist umso ärgerlicher, weil davon nicht nur die Studierenden profitieren, sondern sogar Kosten an anderer Stelle gespart würden. Oliver Krischer ist auch hier als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz hartnäckig dabei, den Bund zum Einlenken zu bewegen.

Sozialticket

Das bundesweit gültige Sozialticket für 39 Euro pro Monat soll im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und im Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) ab 1. Dezember 2023 verfügbar sein. Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg wird es wohl erst ab 1. Januar 2024 zu abonnieren sein. Zum Kreis der Berechtigten für das Deutschlandticket als Sozialticket gehören Empfänger*innen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie von Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Die Gremiensitzungen in den Verbünden finden in den kommenden Wochen statt.

Ansprechpartnerin: Laura Postma

Schienenverkehr

Antrag Fachkräftemangel

Der von uns GRÜNEN und der CDU eingebrachte Antrag „Fachkräftemangel bei den Öffentlichen Verkehren wirkungsvoll begegnen“ wurde im Landtag am 24. August 2023 beschlossen. Im schwarz-grünen Zukunftsvertrag für NRW haben wir uns das Ziel gesetzt, das ÖPNV-Angebot bis 2030 um 60 Prozent auszuweiten. Denn ein leistungsfähiger ÖPNV ist nicht nur Daseinsvorsorge, sondern auch essentiell für die Umsetzung der Mobilitätswende und Erreichung der Klimaziele. Um das Angebot im ÖPNV und SPNV auszubauen, brauchen die Verkehrsunternehmen ausreichend Personal, was angesichts des Fachkräftemangels vor allem beim Fahrpersonal derzeit schwierig ist.

Umso wichtiger ist es deshalb, strukturelle Herausforderungen zu bearbeiten und neue Handlungsfelder zu erschließen: Die verschiedenen Berufsfelder bei Bus und Bahn müssen speziell für junge Menschen, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Quereinsteiger*innen attraktiver werden. Dazu gehört unter anderem, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Einstiegsbedingungen zu erleichtern.

Doch nicht nur die Personalgewinnung, sondern auch die Aus- und Weiterbildung muss verbessert werden: oft stehen nicht ausreichend Ausbilder*innen zur Verfügung. Es soll deshalb geprüft werden, ob in den Verkehrsverträgen entsprechende Ausbildungsquoten vorzugeben sind. Die Ausbildungsstellen müssen besser über das Land verteilt werden, um aus ganz NRW Auszubildende annehmen zu können. Auch soll die Qualifizierung im Bereich der Digitalisierung vorangetrieben werden.

Ansprechpartnerin: Ina Besche-Krastl

Fahrrad- und Fußverkehr

S-Pedelec

Immer mehr Menschen nutzen elektrisch unterstützte oder angetriebene Fahrräder, auch E-Bikes oder Pedelecs genannt. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch erfolgt bei E-Bikes der Antrieb allein über den Motor, Pedelecs fahren hingegen mit Tret-Unterstützung bis 25 km/h und gelten rechtlich als Fahrräder. Eine Besonderheit sind die sogenannten S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind und damit als Kleinkrafträder (=Kraftfahrzeuge) gelten, inklusive Helm- und Kennzeichenpflicht.

Gerade als Pendler*in auf längeren Strecken kann man damit noch zügiger sowie emissionsfrei und kostengünstig unterwegs sein. Radwege oder Rad-/Gehwege sind jedoch für sie tabu, sie müssen auf der Fahrbahn fahren. Das ist erst einmal auch richtig so, zum Schutz von Fußgänger*innen und langsameren Radfahrenden.

Doch: Vor allem außerhalb von Ortschaften ist die Pflicht zur Nutzung der Fahrbahn schnell auch ein Nachteil und Sicherheitsrisiko, denn auf Landstraßen außerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 100 km/h. Wenn man dort mit 45 km/h unterwegs ist, kann das nicht ungefährlich sein. Hinzu kommt, dass S-Pedelecs weder die Autobahn noch den begleitenden Radweg nutzen dürfen, d.h. beispielsweise bei Brücken über einen Fluss oftmals große Umwege.

Daher hat das Verkehrsministerium NRW einen Erlass herausgebracht, der regelt, unter welchen Voraussetzungen und wie Wege für S-Pedelecs ausnahmsweise freigegeben werden können. Der Erlass enthält einige Hinweise, wo eine Freigabe für S Pedelecs vorstellbar ist, z.B. Radschnellwege/Radschnellverbindungen innerhalb geschlossener Ortschaften sowie Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Außerhalb geschlossener Ortschaften können je nach Lage Radwege, gemeinsame oder getrennte Geh-/Radwege oder für den KFZ-Verkehr gesperrte Wirtschaftswege freigegeben werden. Klar ist, dass die Sicherheit des Fußverkehrs höchste Priorität hat, d.h. dort wo viele Fußgänger*innen unterwegs sind, kommt eine Freigabe nicht in Frage.

Weitere Infos, den Erlass und einen Musterantrag für kommunale Räte findet Ihr auf der Webseite von Martin Metz.

Förderprogramm Nahmobilität

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat den zweiten Teil des Nahmobilitätsprogramm 2023 veröffentlicht. Mit einem Volumen von 91,7 Mio. Euro werden in ganz NRW 137 Maßnahmen gefördert. Dazu gehören kleine Maßnahmen, wie das Aufstellen von Fahrradständern oder die Markierung von Fahrradstr. aber auch größere Maßnahmen, wie neue Radwege oder die Sanierung und der barrierefreie Ausbau von Unterführungen. Bereits im April förderte das Land eigenständig in einem ersten Teil Nahmobilität mit 6,3 Mio. Euro.

Das Programm wird vom Land NRW und vom Bund finanziert, allein das Land NRW stellt 34,6 Mio. Euro in 2023 zur Verfügung. Die Gelder können von Kreisen, Städten und Gemeinden bei der jeweiligen Bezirksregierung beantragt werden.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Fußverkehrsanlagen
  • Radverkehrsanlagen
  • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen

Die Förderung kommunaler Maßnahmen für Fuß- und Radverkehr ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der Verkehrswende vor Ort.

Unter folgendem Link erfahrt ihr mehr zum Förderprogramm, der Antragstellung, so auch die Förderrichtlinie und bisher geförderten Projekten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalens: https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/nahmobilitaet

Ansprechpartner: Martin Metz

Straßenverkehr

Reform des Straßenverkehrsrechts

Die langersehnte Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde nun von Bundestag verabschiedet. Leider ist es aus unserer Sicht nicht der „große Wurf“, aber immerhin sind einige positive Veränderungen beschlossen worden. So wird nun neben der Leichtigkeit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt und damit Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielraum gegeben. Das Straßenverkehrsgesetz wird noch im Bundesrat beraten, ebenso die Straßenverkehrsordnung, wo die Gespräche aktuell laufen. Die Straßenverkehrsordnung wird entscheidend für viele Aspekte der Umsetzung vor Ort.

Aktuelle Tendenzen (!) bei der Straßenverkehrsordnung:

Die auch von vielen Kommunen auch in NRW geforderte Entscheidungsfreiheit bei der Einführung von Tempo 30 in ihrem Stadtgebiet ist zwar weiter nicht absehbar, aber immerhin soll es den Verkehrsbehörden nun leichter gemacht werden, z.B. Tempo 30 an Spielplätzen, Zebrastreifen und Schulwegen anzuordnen. Außerdem sollen Lückenschlüsse zwischen zwei Tempo-30 Abschnitten in einer Länge von 500 Metern möglich.

Die Einführung von Bewohnerparken wird erleichtert, ebenso wie die Anlage von Busspuren sowie die Erprobung von Sonderfahrspuren für verschiedene Mobilitätsformen wie z.B. E- und Wasserstoffautos oder für Fahrgemeinschaften.

Zukünftig können auch endlich mehr Fußgängerüberwege angelegt werden, ohne dass eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden muss.

Die Umwandlungen von Fahrspuren für mehr Flächen für Fahrrad- und Fußverkehr wird zukünftig leichter möglich, solange die Maßnahme gut begründet und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt sind, damit MIV aber auch ÖPV nicht „unangemessen beschränkt“ werden. Die Verweise auf die „Leichtigkeit des (Auto-)Verkehrs“ und die Einschränkung, dass der MIV und ÖPNV nicht „unangemessen beschränkt“ werden darf, bergen aber wieder viel Konfliktpotential, was sich bei entsprechenden Klagen durch Anwohner*innen oder Betroffene vermutlich nur vor Gericht klären lassen wird. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden für mehr Platz für Fußgänger*innen und Radfahrende auf Basis des neuen Verkehrsrechts trotzdem vor Gericht Bestand haben werden.

Außerdem wird es ein einheitliches Verkehrszeichen für Ladezonen geben und ein Abschaltverbot von Notbremsassistenten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

Wenn die Reform des Straßenverkehrsrechts abgeschlossen ist, werden wir dazu auch noch weitergehende Informationen geben.

Ansprechpartner: Martin Metz

Berichte von Fachgesprächen:

Fachgespräch „Fachkräfteoffensive in ÖPNV und SPNV in NRW

Der Fachkräftemangel beim ÖPNV und SPNV in NRW ist ein großes Problem und wirkt sich unmittelbar auf die Angebotsqualität der öffentlichen Verkehre aus. Neben der schwarz-grünen Antragsinitiative zum Thema (siehe oben) fand am 14. September 2023 im Landtag ein Fachgespräch mit Oliver Krischer und Akteur*innen aus der Branche statt. Die Ergebnisse des Fachgesprächs findet Ihr hier.

Ansprechpartnerinnen: Ina Besche-Krastl und Laura Postma

Fachgespräch „Niedrigwasser in NRW: Resiliente Wasserstraßen in der Klimakrise“

Ausreichend Regenfälle speisten diesen Sommer den Rhein. Gleichwohl werden Dürresommer wie 2018 und ‘22 häufiger. Für den Rhein bedeutet das viel Ufer, wenig Wasser und noch weniger Binnenschiffe. Das hat weitreichende Folgen für Wirtschaft und Produktionsketten in NRW und ganz Deutschland. Was häufig folgt, sind Rufe nach einer pauschalen Rheinvertiefung. Das ist jedoch keine nachhaltige Lösung und wird der komplexen Ausgangslage nicht gerecht.

Was es stattdessen für eine zukunftsorientierte und klimaresiliente Schifffahrt in NRW braucht, haben wir in einem Fachgespräch am 21. August 2023 im Landtag mit Expert*innen und unserem Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer diskutiert:

  • Stärkung der Infrastruktur
  • mehr Digitalisierung
  • die Gewinnung von Fachkräften
  • ökologisch verträgliche Abladeoptimierung
  • Anpassung der Schiffe an Niedrigwasser

Das Gespräch hat gezeigt: Auch Wirtschafts- und Umweltverbände sind sich einig, dass es nachhaltige Lösungen braucht. Um diese zu erreichen, müssen sich alle Beteiligten zusammentun. Unternehmensinvestitionen in eine zukunftsfähige Binnenschifffahrt sollten von Bund und Land entsprechend gefördert werden. Mit der Förderung von Landstromanlagen und der autonomen Binnenschifffahrt ergänzen wir in NRW bereits jetzt die wichtigen Programme des Bundes, um die Binnenschifffahrt fit für die Zukunft zu machen.

 

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