Kommunalinfo: Umstrittenes Landeswassergesetz soll verabschiedet werden

Portrait Norwich Rüße

Liebe Freundinnen und Freunde,

die schwarz-gelbe Regierungskoalition wird in der heutigen Plenarsitzung den hoch umstrittenen Entwurf für ein neues Landeswassergesetz (LWG) aller Voraussicht nach verabschieden. Trotz massiver Kritik im Vorfeld vonseiten zahlreicher Kommunen, Initiativen und Naturschutzverbände – und auch euch Grünen vor Ort.

Wie bereits in den letzten beiden Kommunalinfos berichtet (Nr. 1 und Nr. 2), höhlt die Landesregierung den (Trink-) Wasserschutz mit den beabsichtigten Änderungen massiv aus und nimmt damit eine Verschlechterung der Wasserqualität in Kauf – entgegen der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtline WRRL (s.a. TAZ-Artikel). So soll etwa die Schutzwirkung von Gewässerrandstreifen gegen Gewässereinträge, wie z.B. Pflanzenschutzmittel, faktisch abgeschafft werden. Verschmutzung und Raubbau bei unseren (Trink-) Wasservorräten können wir uns aber gerade in Zeiten des Klimawandels und angesichts einer lokal zunehmenden Wasserknappheit nicht leisten.

Daher plädieren wir weiterhin mit Nachdruck für die Beibehaltung des generellen Abgrabungsverbotes von Rohstoffen in Wasserschutzgebieten laut Paragraph 35 Abs. 2 im LWG. Nach vehementen Protesten seitens der Politik aus betroffenen Regionen und von Verbänden hat die Landesregierung zwar nachgebessert und angekündigt, diesen strittigen Punkt der oberirdischen Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten über die landesweite Wasserschutzgebietsverordnung (WSGVO) zu regeln. Aus Grüner Sicht ist es hierbei jedoch unumgänglich, dass die geplante WSGVO eine Regelung mit mindestens gleichem Schutzniveau zum geltenden § 35 Abs. 2 LWG enthält.

Leider ist uns weiterhin nicht bekannt, auf welcher methodisch-fachlichen Grundlage das vom Ministerium beauftragte Konsortium die Regelungen zur oberirdischen Bodenschatzgewinnung für die WSGVO erarbeitet. Auch unsere Berichtsanfrage an das NRW-Umweltministerium hat hierzu nicht mehr Klarheit gebracht. Es ist daher weiterhin zu befürchten, dass zukünftig Bodenschätze wie Kies und Sand in Wasserschutzgebieten abgebaut werden.

Das Konsortium kennzeichnet zudem eine erstaunliche Nähe zur Rohstoffindustrie. Daher ist es zweifelhaft, ob dem Wasserschutz in der neuen Verordnung die dringend notwendige Priorität eingeräumt wird. Die Antwort des Ministeriums auf unsere kritische Kleine Anfrage (Drs.17/12340) zu den beteiligen Akteuren ist hier nachzulesen.

Wir haben kein Verständnis dafür, dass sich die Landesregierung zu solch einem intransparenten Vorgehen entscheidet und ein Gesetz an dieser zentralen Stelle, der oberirdischen Bodenschatzgewinnung ändert, ohne dass Details zur Wasserschutzgebietsverordnung feststehen. Ob sie zudem ihren Zeitplan tatsächlich einhalten kann, ist höchst fraglich. Die Verbändeanhörung zur WSGVO wird voraussichtlich Mitte Juni starten. Bis zu ihrem Inkrafttreten soll die Regelung zum Bodenschatzgewinnungsverbot laut Änderungsantrag (Drs.17/12060) von CDU und FDP im LWG bestehen bleiben. Ebenso intransparent ist das kurzfristige Einbringen eines weiteren, mehrere Punkte umfassenden Änderungsantrags von CDU und FDP einen Tag vor der zweiten Lesung. Erst vor zwei Wochen war das Ministerium in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses unseren Fragen hierzu ausgewichen (s. auch Berichtsanfrage oben).  Im Änderungsantrag wird zwar z. B. bei dem bis dato als zu praxisfernen kritisierten Punkt des Trinkwasservorrangs nachgebessert und eine Verwaltungsvorschrift angekündigt. Gleichzeitig werden neue Punkte wie etwa zu § 28 aufgenommen, ohne die Folgen etwa für das Verschlechterungsgebot gemäß WRRL im Ausschuss diskutieren zu können.

Festzuhalten bleibt, dass sich auch diese Gesetzesinitiative der Landesregierung nahtlos einreiht in die schwarz-gelbe „Entfesselungspolitik“, die ökonomische Interessen auf Kosten der Ökologie durchsetzt. Eine solche Politik wird aber den großen Herausforderungen im Klimaschutz, der Artenvielfalt oder eben auch beim Wasserschutz in keinster Weise gerecht.

GrundwasserneubildungDie Antworten der Landesregierung auf unserer Großen Anfrage „Wasser in NRW nachhaltig nutzen und schützen!“ (Drs. 17/8021) hat gezeigt, wie deutlich sich insbesondere die klimatischen Veränderungen auf unsere Wasservorräte auswirken. Seit Jahrzehnten ist ein signifikanter Rückgang der Grundwasserneubildung zu erkennen (s. Abbildung), der die zunehmende Verknappung des Wassers andeutet und einen sorgsamen Umgang damit zwingend anmahnt.

Wir fordern mit unserem Antrag „Dem Klimawandel begegnen – Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen!“ (Drs. 17/9795) stattdessen Maßnahmen für einen echten und zukunftssicheren Wasserschutz in NRW. Diesen haben die Koalitionsfraktionen CDU und FDP sowie AFD im Umweltausschuss abgelehnt. Auch diese Ablehnung zeigt, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den Schutz des Wassers und die wachsenden Herausforderungen nicht ernst nimmt. Der aus unserer Sicht sinnvolle Ergänzungsantrag der SPD zum LWG wird von CDU und FDP wahrscheinlich ebenso abgelehnt werden.

Die Plenardebatte zum LWG könnt Ihr heute Abend, im Livestream verfolgen. Hier geht es zur aktuellen Tagesordnung. Seid versichert: Als Grüne Landtagsfraktion machen wir uns weiter stark für den Schutz unseres Trinkwassers, unserem Lebensmittel Nr. 1.

Für Rückfragen oder Anmerkungen stehen Euch unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Umweltpolitik, Sonja Fasbender (sonja.fasbender@landtag.nrw.de; 0163 884 2826) und ich gerne zur Verfügung!

Mehr zum Thema

Naturschutz