Kommunalinfo: Der Schutz unseres Wassers steht weiterhin auf dem Spiel

Portrait Norwich Rüße

Liebe Freundinnen und Freunde,

im August 2020 hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein neues Landeswassergesetz (LWG, Drucksache 17/9942) in den Landtag eingebracht. Wie wir bereits in der letzten Kommunalinfo berichteten, höhlt die Landesregierung den (Trink-)Wasserschutz mit den beabsichtigten Änderungen massiv aus.

Am 9. November 2020 fand die Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags NRW statt. Neben dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswasserrechts der Landesregierung wurde auch unser Grüner Antrag (Drucksache 17/9795) mit dem Titel „Dem Klimawandel begegnen – Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen!“ diskutiert. Den Antrag haben wir als Reaktion auf die Beantwortung unserer Großen Anfrage (Drucksache 17/8021) eingebracht. Zahlreiche Sachverständige unterstützten in der Anhörung insbesondere unsere Forderung nach einer Zukunftsstrategie Wasser.

Die geplanten Änderungen am LWG lassen leider das Gegenteil befürchten. Wie ihr bereits wisst, soll u. a. das Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten (§ 35 LWG NRW) laut den Überlegungen der Landesregierung ersatzlos gestrichen werden. Demnach wäre ein Rohstoffabbau in Wasserschutzgebieten zukünftig möglich. Dazu gab es massive Kritik in der Öffentlichkeit, z. B. von verschiedenen Initiativen sowie den betroffenen Kommunen und Naturschutzverbänden wie dem BUND. Auch wir Grüne haben vor Ort mobilisiert. Vielen Dank für euren Einsatz. Der Protest zeigt erste Wirkungen: CDU und FDP haben einen Änderungsantrag eingereicht (Drucksache 17/12060). Damit soll der Wegfall des Abgrabungsverbotes zeitlich mit dem Inkrafttreten der geplanten Verordnung zur Regelung der oberirdischen Bodenschatzgewinnung im Wasserschutzgebiet nach § 35 Absatz 1 Satz 3 des Landeswassergesetzes gekoppelt werden.
Da wir jedoch Details der neuen Wasserschutzgebietsverordnung (WSGVO) noch nicht kennen, mit der es zukünftig ausschließlich Einzelfallprüfungen geben soll, ist die erneute Öffnung der Trinkwasserschutzgebiete für Abgrabungen längst nicht vom Tisch. Es ist zu befürchten, dass Trinkwasserschutzgebiete mit Einzelfallprüfungen schlechter gestellt sind, als mit einem generellen Abgrabungsverbot.
Außerdem gibt es weniger Planungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgung, und genau die benötigen wir in Zeiten des Klimawandels so dringend.
Fragwürdig ist darüber hinaus die Beteiligung externer Rechtsberater bei der Erstellung der Wasserschutzgebietsverordnung, die der Kies-Lobby zuzuschreiben sind. Zusammen mit der SPD haben wir dazu im Dezember eine Kleine Anfrage gestellt (Drucksache 17/12093), um unseren Verdacht auf Interessenskonflikte und fehlende Neutralität zu überprüfen.

Des Weiteren verdeutlichte die Anhörung, dass § 37 zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zunächst positiv klingt – die Entnahme zur Trinkwasserversorgung soll Vorrang gegenüber anderen Entnahmen, durch Industrie und Wirtschaft, erhalten – in der Praxis aber kaum realisierbar ist. Wie u.a. der Sachverständige Siegfried Gendries von „Lebensraum Wasser“ in seiner Stellungnahme (17/3241) klarstellte, können Wasserversorger in der Regel nicht nachverfolgen oder sogar beeinflussen, wie Wasser genutzt wird. Gelsenwasser kritisierte das ebenfalls in einer Stellungnahme (17/3240). Der Schutz unseres Trinkwassers ist also auch in dieser Hinsicht nicht sichergestellt. Wir stehen der vorliegenden Gesetzesnovelle daher weiterhin sehr kritisch gegenüber.

Die nächsten Beratungen im Ausschuss sind für Februar angekündigt.
Die gesamte Anhörung könnt ihr im Video anschauen oder im Protokoll nachlesen, sobald es online verfügbar ist. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind hier aufgeführt. In der letzten Kommunalinfo findet ihr die aus unserer Sicht wichtigsten Kritikpunkte an den Änderungen des Landeswassergesetzes.

Was ihr vor Ort tun könnt:

Angesichts der Bedeutung des Themas möchte ich euch zu den geplanten Änderungen im Landeswassergesetz einen Informationsaustausch mit eurem örtlichen Wasserversorgern ans Herz legen.
Wenn darüber hinaus noch Rückfragen oder Anmerkungen aufkommen, stehen euch unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Umweltpolitik, Sonja Fasbender (sonja.fasbender@landtag.nrw.de; 0163 884 2826) und ich gerne zur Verfügung!

Beste Grüße

Norwich Rüße