Neue Bedarfspläne für ÖPNV und Landesstraßen

Portrait Ina Besche-Krastl
Portrait Laura Postma
Portrait Martin Metz

Der systematische Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erfordert sorgfältige Planung und die Integration aller Verkehrsträger in ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Verkehrsnetz. Deshalb werden zurzeit vom Landesverkehrsministerium jeweils ein neuer Bedarfsplan für ÖPNV und Landesstraßen sowie weitere verkehrliche Maßnahmen vorbereitet. Für uns GRÜNE ist das ein entscheidender Hebel für eine klimafreundliche Verkehrswende.

Die Städte und Gemeinden in NRW werden in diesen Prozess mit eingebunden, zurzeit läuft eine Abfrage der Kommunen über die Bezirksregierungen. Die Ergebnisse der kommunalen Befragung sollen bis zum Herbst vorliegen.

 

Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans

Der letzte in NRW regulär aufgestellte ÖPNV-Bedarfsplan stammt aus dem Jahr 2006. Unter der rot-grünen Landesregierung sollte 2015/2016 ein neuer Bedarfsplan erstellt werden, aber das dafür erforderliche neue Landesverkehrsmodell, das als Grundlage dafür in Auftrag gegeben wurde, konnte nicht fertiggestellt werden. 2017 wurde ein neues Büro beauftragt, und aktuell wird das neue Landesverkehrsmodell finalisiert.

Unter anderem anhand der bereits so angemeldeten Maßnahmen und aus dem Beteiligungsverfahren aus dem Jahren 2015/2016 hat das Verkehrsministerium nun eine Liste mit SPNV-Maßnahmen erstellt, die die Reaktivierung von Strecken, Neu- und Ausbaumaßnahmen, Elektrifizierung etc. beinhaltet. Des Weiteren gibt es eine Liste mit ÖPNV-Maßnahmen, in der im Wesentlichen Aus- und Neubaumaßnahmen von Stadtbahnlinien aufgeführt sind. Die Kommunen und Zweckverbände sind nun über die jeweilige Bezirksregierung aufgefordert, Stellungnahmen zu den geplanten Maßnahmen abzugeben oder auch mit entsprechender Begründung neue Maßnahmen vorzuschlagen beziehungsweise zu streichen.

Häufig werden die Stadt- und Gemeinderäte dabei von der Verwaltung mit einbezogen, manchmal geben die entsprechenden Ämter aber auch Stellungnahmen ohne politische Mitwirkung ab. Es ist deshalb sinnvoll, in den jeweiligen Gremien Anfragen zu stellen, zu welchen Maßnahmen die Verwaltung Stellungnahmen abgibt und wie diese inhaltlich gestaltet sind. Auch könnte beantragt werden, die Stellungnahmen zur Diskussion und Beschlussfassung dem Rat oder Fachausschuss vorzulegen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen wird von der jeweiligen Bezirksregierung festgelegt.

Die Stellungnahmen werden von den Bezirksregierungen gesammelt und dann mit den Listen den regionalen Planungsträgern (Regionalräte und Ruhrparlament) zur Beschlussfassung vorgelegt. Spätestens am 17. Oktober 2024 sollen die Ergebnisse dem Verkehrsministerium zurückgemeldet werden. (Hinweis: Es gibt teilweise sehr kurzfristige Fristsetzungen von Bezirksregierungen. Wir befinden uns dazu im Kontakt mit dem Ministerium.) Die Ergebnisse der Kommunalbeteiligung bilden die Grundlage für die Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes und werden anhand des neuen Landesverkehrsmodells mit dem Prognosehorizont 2035 bewertet.

Über die Listen für das kommunale Beteiligungsverfahren hinaus gibt es noch eine Liste mit indisponiblen Maßnahmen des Landes, die ebenfalls in den Landesbedarfsplan einfließen, aber keine lokale oder regionale Stellungnahme brauchen.

Geplant ist, dass der neue ÖPNV-Bedarfsplan Ende 2025 fertiggestellt und 2026 mit dem Verkehrsausschuss des Landtags Einvernehmen hergestellt wird.

Bis zur Fertigstellung des neuen ÖPNV-Bedarfsplans gilt wie bisher zunächst eine Übergangsregelung, bei der die Zweckverbände und Kommunen neue ÖPNV-Maßnahmen beim Land zur Förderung anmelden können.

 

Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans

Für den Neu- und Ausbau der Landesstraßen wird ebenfalls ein neuer Bedarfsplan erstellt, denn der letzte Landesstraßenbedarfsplan stammt aus dem Jahr 2007. Auch dazu wird es ein Beteiligungsverfahren geben, das ähnlich wie für den ÖPNV-Bedarfsplan angelegt ist. Die im alten Landesstraßenbedarfsplan aufgeführten Maßnahmen sind hier zu finden.

Die Kommunen können zu den noch nicht umgesetzten Bedarfsplanmaßnahmen Stellungnahmen abgeben oder neue Maßnahmen vorschlagen.

Angesichts des maroden Zustandes der vorhandenen Straßen- und Brückeninfrastruktur und der angespannten Haushaltslage setzen wir noch stärker auf Erhalt vor Neubau. Zudem werden die angemeldeten Maßnahmen nach den Kriterien des verkehrlichen Bedarfs, der Finanzierung und des Klimaschutzes bewertet. Deshalb ist es wichtig, dass die Stellungnahmen der Kommunen diese Rahmenbedingungen mitberücksichtigen und differenziert bewerten. Auch hier sollten die politischen Gremien vor Ort mit in die Erstellung der Stellungnahmen einbezogen werden, damit sich darin nicht nur die Verwaltungsmeinung, sondern auch die der Bürgerschaft wiederfindet.

Die Stellungnahmen der Kommunen werden ebenfalls von der Bezirksregierung gesammelt und den regionalen Planungsträgern zur Beschlussfassung vorgelegt. (Hinweis: Es gibt teilweise sehr kurzfristige Fristsetzungen von Bezirksregierungen. Wir befinden uns dazu im Kontakt mit dem Ministerium.) Die Ergebnisse sollen spätestens zum 17. Oktober 2024 dem Verkehrsministerium zurückgemeldet werden. Auch hier bilden sie dann die Grundlage für die Aufstellung des Landesstraßenbedarfsplans und werden anhand des neuen Landesverkehrsmodells mit dem Prognosehorizont 2035 unter Einbeziehung der o.g. Kriterien bewertet. Bereits eingeflossen in das Landesverkehrsmodell sind die Projekte des derzeit gültigen Bedarfsplans, die bereits umgesetzt wurden, sich in Bau befinden oder für die ein Planfeststellungsverfahren läuft. Außerdem sind die Projekte hinterlegt, für die aufgrund laufender Planungen eine Planfeststellung in Aussicht steht und die deshalb nach heutiger Erkenntnis bis 2035 als umgesetzt angenommen werden.

Auch der neue Landesstraßenbedarfsplan soll nach aktueller Einschätzung Ende 2025 fertiggestellt und 2026 vom Landtag beschlossen werden.

 

Radverkehr

In Planung sind derzeit noch die Aufstellung weiterer Pläne zum Radverkehr, nämlich der Bedarfsplan für Radschnellverbindungen und das sogenannte Radvorrangnetz des Landes. Über diese Prozesse werden wir Euch noch gesondert informieren, sobald wir die entsprechenden Informationen vorliegen haben.

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