Kommunalinfo: Landesregierung entkernt das rot-grüne NRW-Klimaschutzgesetz

Portrait Wibke Brems 5-23

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 9. März Entwürfe zur Änderung des Klimaschutzgesetzes NRW beschlossen. Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Zukunft in zwei separaten Gesetzen geregelt werden.

Hier sind die Gesetzentwürfe zu finden:

Entwurf des Klimaschutzgesetzes NRW

Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes NRW

Was sagen wir als GRÜNE Landtagsfraktion zu den schwarz-gelben Entwürfen?

Eine Aktualisierung des rot-grünen Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 war überfällig. Doch was die Landesregierung plant, schwächt die landesrechtlichen Grundlagen für Klimaschutz mitten in der Klimakrise, statt diesem Thema endlich die notwendige Priorität und Verbindlichkeit zu geben. In meiner Pressemitteilung findet Ihr die wichtigsten Argumente, warum das Gesetz mehr Schein als Sein ist.

Ich habe ein kurzes Hintergrund-Papier mit Infos für Argumentationen und meiner Bewertung zusammengestellt. Zudem gibt es eine Synopse des rot-grünen Klimaschutzgesetzes von 2013 mit den Entwürfen der Landesregierung. Daran sieht man gut, dass das Klimaanpassungsgesetz größere Schnittmengen mit dem rot-grünen Klimaschutzgesetz hat, als der Entwurf von Wirtschaftsminister Pinkwart für ein neues Klimaschutzgesetz.

Wie geht’s jetzt weiter?

In der nächsten Plenarwoche (24.-26. März) findet die erste Lesung und die Überweisung an die Fachausschüsse statt. Dort werden die Sachverständigenanhörungen terminiert, durchgeführt und ausgewertet. Im Juni könnte dann die zweite Lesung und der Beschluss durch den Landtag erfolgen.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch sehr gerne an mich oder unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter für Klimapolitik, Julian Schönbeck (julian.schoenbeck@landtag.nrw.de, 0211-884-2466) wenden.

Viele Grüße

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