Kommunalinfo: Antrag „Als Chancenland NRW vorangehen  –  Ampel-Bleiberechtsvereinbarungen mit Vorgriffsregelung aktiv anstoßen!“

Portrait Berivan Aymaz 2021

Liebe Leserinnen,
liebe Leser,

die Ampel-Parteien auf der Bundesebene haben sehr klar den dringend notwendigen  Paradigmenwechsel in der Migrations-, Flüchtlings- und Integrationspolitik angekündigt: weg von der Politik der Schikane und Ausgrenzung hin zu einem modernen und vielfältigen Einwanderungsland.

Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ soll Menschen, die bereits mit Stichtag 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe gewährt werden, um innerhalb eines Jahres die übrigen Notwendigkeiten für ein Bleiberecht zu erfüllen.

In NRW leben über 60.000 Menschen mit einem Duldungsstatus. Sie haben kein sicheres Bleiberecht und müssen ständig befürchten, abgeschoben zu werden. Das belastet die Betroffenen und erschwert ihnen beispielsweise, eine Wohnung, Arbeit oder eine Ausbildung zu finden.

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ist ein wichtiges Instrument, um Kettenduldungen effektiv entgegenzuwirken und Menschen eine gute Perspektive zu eröffnen. Es darf nicht länger sein, dass Menschen, die schon lange hier leben, sich nichts haben zuschulden kommen lassen und in der Regel sogar vor Ort in Netzwerken gut integriert sind, also bereits Teil unserer Gesellschaft sind, immer noch fürchten müssen, kurzfristig abgeschoben zu werden.

Auch die jüngsten Abschiebefälle  in NRW, die zum Teil in letzter Sekunde gestoppt werden konnten, zeigen noch einmal, dass dringender Handlungsbedarf für die Bleibeperspektive von langjährig Geduldeten besteht.

Vor diesem Hintergrund haben wir mit unserem Antrag „Als Chancenland NRW vorangehen – Ampel-Bleiberechtsvereinbarungen mit Vorgriffregelung aktiv anstoßen!“ die Landesregierung aufgefordert, umgehend die Ausländerbehörden anzuweisen, langjährig geduldete Menschen, für die das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ greifen und eine echte Bleibeperspektive bieten würde, nicht mehr abzuschieben.

Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits entsprechende Vorgriffserlasse auf den Weg gebracht. Diesen Beispielen muss Flüchtlingsminister Stamp nun folgen.

Am gestrigen Donnerstag wurde unser Antrag im Plenum beraten. Leider wurde dieser mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Meine Rede dazu findet Ihr hier.

Für weitere Fragen stehen Euch unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Freya Kuhn (freya.kuhn@landtag.nrw.de, 0211/884 -2276) und ich gerne zur Verfügung.

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