Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zur Bezahlkarte für Geflüchtete möchte ich Euch kurz zum aktuellen Stand informieren.
Ende Januar haben sich die Staatskanzleien von 14 Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, auf Kriterien für die gemeinsame Ausschreibung verständigt. Im nächsten Schritt werden die europaweite Ausschreibung und das Vergabeverfahren erfolgen. Die Bezahlkarte soll in den Kommunen nicht dazu führen, geltende erfolgreiche Verwaltungspraxis zu erschweren. Nachdem das Ausschreibungsverfahren beendet ist, wird das Land mit den Kommunen selbstverständlich in den Austausch gehen und notwendige Unterstützung erörtern. Die Landesregierung und unser zuständiges Fluchtministerium sind fortlaufend im Austausch mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Auch zur Ausgestaltung einer bürokratiearmen und anwendbaren Lösung sind weitere Gespräche vorgesehen. Es besteht jetzt noch keine Notwendigkeit, die Entscheidung und Abwägung, ob die Einführung in Eurer Kommune von Vorteil im Sinne der Geflüchteten ist sowie zu weniger Verwaltungsaufwand führt, zu diesem Zeitpunkt zu treffen.
Die Bezahlkarte ist besonders für die Landesaufnahmeeinrichtungen sinnvoll. Bislang erhalten die Bewohner*innen von Landesaufnahmeeinrichtungen an jedem Dienstag ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form einer Bargeldauszahlung. Die bundesweite Bezahlkarte soll hier Abhilfe beim hohen Aufwand des bisherigen Auszahlungsprozesses für Mitarbeitende und die untergebrachten Menschen in den Einrichtungen schaffen. Derzeit müssen alle betreffenden Personen zur Auszahlung physisch anwesend sein. Die Verringerung des hohen (Verwaltungs-)Aufwandes ist das gemeinsame Ziel. Mit der SocialCard gibt es in Hannover bereits eine diskriminierungsfreie Version der Bezahlkarte. Die Erfahrungen aus Hannover werden wir für NRW nutzen.
Die Kommunen haben die Aufgabe, die Menschen, die ihnen mit einem Aufenthaltsstatus zugewiesen worden sind, unterzubringen, zu versorgen und bestmöglich zu integrieren. In fast allen Fällen haben die geflüchteten Menschen schon kurz nach der Ankunft in der Kommune ein eigenes Bankkonto, auf welches ihnen dann die in zustehenden Leistungen überwiesen werden. In diesen Fällen würde die Bezahlkarte nicht zu einer Entlastung der Verwaltungsabläufe führen.
Wichtig für uns ist, dass der Einsatz von Bezahlkarten nicht zu einer Behinderung der Integration der Schutzsuchenden führt und der Zugang zu Bargeld im bestehenden gesetzlichen Rahmen erhalten bleibt.
Sobald es weitere Informationen zum Thema Bezahlkarte gibt, werde ich Euch wieder informieren. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.