Eileen Woestmann: Neuer Newsletter aus dem Ausschuss Kinder, Jugend und Familie

Portrait Lena Zingsheim-Zobel
Portrait Dagmar Hanses
Portrait Eileen Woestmann
Portrait Norika Creuzmann

Mit Tatendrang und Energie melden wir uns aus der Sommerpause zurück und möchten über aktuelle Themen und Neuigkeiten aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie berichten!

Außerdem wurde der Haushaltsplanentwurf für 2024 eingebracht! Im August Plenum erfolgte die erste Lesung und nun steigen wir in die Haushaltsberatungen ein. Schon jetzt ist klar: Trotz der schwierigen finanziellen Haushaltslage setzen wir einen Fokus auf Kinder, Jugend und Familien!
Weiterhin beschäftigen wir uns intensiv mit der Perspektive der Sozial- und Erziehungsberufe, der Stärkung des Kinderschutzes und der Kinderrechte sowie der Jugendpartizipation in unseren Debatten.

Viel Spaß beim Lesen 🙂

 

Fokus auf Kinder, Jugend und Familie trotz schwieriger Haushaltslage:

Der Haushaltsplanentwurf für 2024 wurde vom Kabinett dem Parlament vorgelegt. Durch die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Corona-Pandemie befinden wir uns in einer herausfordernden Haushaltslage, die wenig Spielraum ermöglicht. Und trotzdem setzen wir unter diesen schwierigen Umständen mit dem Haushaltsplanentwurf ein klares Zeichen: Wir priorisieren Familien, Kinder, Jugendliche. Dank des intensiven Einsatzes von unserer Ministerin Josefine Paul und der Solidarität der anderen Häuser konnten die Einsparungen im Bereich des Ministeriums Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) geringer gehalten werden.
Dadurch können wir u.a. zentrale Maßnahmen wie das Kita-Helfer*innen- Programm und die Sprach-Kitas nicht nur für 2024 sichern, sondern auch ihre Verstetigung bis zum Ende der Wahlperiode erzielen. Vor dem Hintergrund, dass vormaliger Minister Joachim Stamp das Kita-Helfer*innen-Programm kurzweilig beendet hat, ist dies ein großer Erfolg. Dennoch bleiben die Herausforderungen gerade im System der frühkindlichen Bildung groß. Der Fachkräftemangel und die Frage nach einer auskömmlichen Finanzierung haben wir weiter fest im Blick und werden weiterhin daran arbeiten.

Für die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes sind im Haushalt 2024 insgesamt rd. 85,7 Mio. Euro eingestellt.
Im Kinderschutzgesetz NRW verankert ist, dass eine Stelle für Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages durch eine Qualitätsberatung und ein regelmäßiges landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren unterstützt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Qualität und effektiverem Kinderschutz.
Weiteres zentrales Anliegen der Landesregierung ist die Bekämpfung und Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Hier sind weitere Einzelmaßnahmen zur Qualifizierung von Fachkräften geplant, um die Beratungsstrukturen qualitativ zu stärken.
Auch in 2024 sind wieder Mittel eingestellt für die Vorhaltung von anonymen Zufluchtsplätzen für Mädchen und jungen Frauen, die von Zwangsverheiratung oder einer drohenden weiblichen Genitalverstümmelung bedroht sind.
Für Mädchen in besonderen Lebenslagen werden u.a. Empowerment-Workshops, Selbstbehauptungskursen oder Kreativangeboten ermöglicht, indem weiterhin Mittel für Mädchenberatungsstellen eingestellt sind.
Kinder sind unmittelbar oder mittelbar immer Mitbetroffene häuslicher Gewalt. Deshalb haben wir schon im Haushalt 2023 eine zweite Fachkraftstelle für die Arbeit mit den Kindern in den Frauenhäusern auf den Weg gebracht. Das ist eine enorme Bereicherung für die in den Frauenhäusern lebenden Kinder und Jugendlichen. Dies haben wir im Haushalt 2024 verstetigt.

Weil wir uns für eine eigenständige und einmischende Jugendpolitik einsetzen, sind wir froh darüber, dass es im Landeshaushaltsentwurf  2024 keine Einsparungen im Jugendbereich geben wird, trotz der derzeitigen sehr angespannten Haushaltslage.
Im Bereich der Jugendpolitik können wir, wie bereits im letzten Newsletter berichtet, als großen Erfolg den bereits beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan mit einer Summe von rund 145 Millionen Euro benennen. Hier sind trotz der schwierigen Haushaltslage durch die Dynamisierung des KJFP Erhöhungen von rund 5 Millionen € vorgesehen für das nächste Jahr.

Finanzielle Unterstützung für die Kitas:

Das Verhandlungsergebnis aus den Tarifverhandlungen für Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen von April diesen Jahres bedeutet insbesondere für die Erzieher*innen in den Kindertageseinrichtungen einen bedeutenden Schritt hin zu einer gerechteren Bezahlung ihrer verantwortungsvollen und wertvollen Bildungs- und Erziehungsarbeit und ist somit auch eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den Fachkräftemangel.
Dennoch stellt die Höhe der Tarifsteigerung die freien Träger der Kindertageseinrichtungen vor finanzielle Herausforderungen, die wir ernst nehmen.
Unsere Familienministerin Josefine Paul hat seit Monaten unermüdliche Verhandlungen und Gesprächen geführt, um eine Lösung zum Auffangen der finanziellen Mehrkosten durch die Tarifsteigerung zu erreichen. Dies war – insbesondere auch mit Blick auf die sehr angespannte Haushaltslage – ein schwieriger Prozess, der nur in einem Kraftakt möglich war. Heute können wir Euch mitteilen, dass endlich eine Lösung gefunden wurde! Das ist ein wichtiges Signal für den Erhalt der Kindertageseinrichtungen und der frühkindlichen Bildung.
Für die freien Träger der Kita-Landschaft wird das Land im Haushalt 2024 100 Millionen Euro für die Überbrückung der Tarifsteigerungen einstellen. Durch die Möglichkeit einer Brückenfinanzierung für die freien Träger werden indirekt auch die Kommunen entlastet, die bei Insolvenzen den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hätten sicherstellen müssen. Auch wurde bereits bekannt gegeben, dass die Dynamisierung der Kindpauschalen zum 01. August 2024 circa 10% betragen wird. Das ist eine beachtliche Steigerung, die gerade mit Blick auf die gestiegenen Personal- und Sachkosten eine Sicherheit für alle Träger darstellt.

Die Kindergrundsicherung kommt:

Die Ampel-Koalition hat sich geeinigt: Die Kindergrundsicherung kommt 2025 und 2,4 Milliarden Euro werden hierfür bereitgestellt. Diese sozialpolitische Reform ist ein wichtiger Einstieg, um bürokratische Hürden abzubauen und allen Familien niederschwellig die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen. So findet ein Umdenken statt: von der Holschuld der Bürger*innen geht man über zur Bringschuld des Staates.
Der harte Kampf um die Kindergrundsicherung und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel hat erneut gezeigt, dass Kinder eine starke Lobby brauchen. Wir müssen Kinder und Familien in unserem politischen Handeln und in unserem gesellschaftlichen Denken priorisieren.

Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen stärken:

Die Basis für einen wirksamen Kinderschutz ist, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Was häufig viele aus dem Blick verlieren: Kinder haben Rechte!
Am Weltkindertag am 20. September haben wir gemeinsam mit den Fraktionen der CDU, SPD, und FDP den Antrag „Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen stärken“ ins Plenum eingebracht.

Der Landtag  hat die Einrichtung einer Stelle eines oder einer unabhängigen Beauftragen für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechte beschlossen, um den Kinderschutz und die Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen zu stärken (siehe Ausführungen in unserem letzten Newsletter). Die Stelle eignet sich gut dafür, Kinderrechte stärker zu bewerben und so in der Gesellschaft an Bekanntheit zu gewinnen. Wir haben die Landesregierung u.a. beauftragt, als eine Lehre aus der Pandemie die Einführung eines Jugend-Checks zu prüfen. Er soll bei jedem neuen Gesetz beurteilen, welche  Folgen es für Kinder und Jugendliche hat.

Eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen:

Ebenfalls im September Plenum und auch hier gemeinsam mit der CDU, SPD und FDP haben wir den Antrag „Kinderschutz in Theorie und Praxis stärken: Eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen einrichten“ eingebracht. Damit wird die Landesregierung beauftragt, eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte bereitzustellen. Dabei gilt es auch interdisziplinäre Perspektiven in den Blick zu nehmen und die Vernetzung in der Wissenschaft auszubauen. Darüber hinaus soll die Professur den Austausch über die Einbeziehung von Kinderschutzthemen in relevanten Studiengängen anstoßen. Die in den vergangenen Jahren aufgebauten Kinderschutzstrukturen in Nordrhein-Westfalen sollen sinnvoll eingebunden werden, um im lokalen Verbund mit den Akteuren vor Ort pragmatische Lösungen zu finden, mit dem Ziel das Wissen in die Breite der Gesellschaft zu tragen. Mit dieser Kinderschutzprofessur stärken wir die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter. Professioneller Kinderschutz braucht eine gute wissenschaftliche Basis und gut ausgebildete Handelnde. Interdisziplinäres Fachwissen über den professionellen Umgang mit Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch und Kindesmisshandlung ist in Studiengängen, die auf eine Tätigkeit mit Familien und Kindern vorbereiten, unerlässlich.

Jugendpartizipation: Wie wir den Stimmen der Zukunft mehr Raum geben:

Die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen und Entscheidungen ist von großer Bedeutung für die Stärkung der Demokratie und die Schaffung einer gerechteren Gesellschaft. Gerade in Zeiten, in der die Demokratie und die politische Bildung noch mehr in den Fokus gerückt werden muss, ist es unsere Aufgabe diese Stimmen hörbarer zu machen. Wir setzen aktuell den Blick auf die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre in NRW.
Jugendpartizipation geht jedoch weit über das Wahlrecht hinaus, dafür müssen allerdings die Voraussetzungen geschaffen werden. Deshalb fördern wir die demokratische Bildung junger Menschen, auch in schwierigen Zeiten, indem wir junge Menschen in ihrem Bestreben unterstützen, Teil von partizipativen Prozessen, in Einrichtungen  und Verbänden zu werden. Denn, wer frühzeitig lernt, wie politische Prozesse funktionieren, wird besser in der Lage sein, fundierte Entscheidungen zu treffen und seine Rechte auszuüben.
Ein  zentraler Akteur in diesem Bereich ist der Kinder- und Jugendrat NRW. Mit ihren Forderungen an die  Landesregierung nach mehr Informationen, mehr politischer Bildung und direkterem Austausch mit Politiker*innen kommt die Grüne Landtagsfraktion sehr gern nach. Wir freuen uns aufrichtig darüber, dass Kinder- und Jugendgremien immer stärker in den Kommunen eingerichtet werden und sie sich einbringen. Denn Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache und haben ein Recht auf Beteiligung an allen Themen, die ihnen wichtig sind. Gerade bei Austauschformen wie diesen, bringen junge Menschen frische und diverse Perspektiven in politische Diskussionen ein und sind somit deutlich sichtbarer für die Politik. Wir sind fest davon überzeugt, dass die frühzeitige Einbeziehung dieser Gruppen wesentlich zur Förderung der Demokratiebildung beiträgt, was in der gegenwärtigen Zeit von besonderer Bedeutung ist.

Verlagerung der U-25-Jährigen von den Jobcentern zur Bundesagentur für Arbeit:

Die Reformpläne der Bundesregierung zur Verlagerung der Zuständigkeit für unter 25-Jährige von den Jobcentern zur Bundesagentur für Arbeit (BA) betrachten wir mit Sorge. Wir befürchten, dass diese Pläne den jungen Menschen, die auf Arbeitssuche sind, erheblich schaden werden. Als AFKJ schließen wir uns der Kritik von den Sozialverbänden und der Bundestagsfraktion an.
Die Jobcenter spielen eine entscheidende Rolle bei der Betreuung und Unterstützung von Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Sie bieten eine umfassende Begleitung, die sowohl den jungen Menschen selbst als auch ihren Familien zugutekommt, insbesondere bei der Heranführung an eine Ausbildung. Diese ganzheitliche Betreuung ist von unschätzbarem Wert und darf nicht geopfert werden.
Die Einführung des Bürgergelds anstelle des bisherigen Hartz IV war ein Schritt in die richtige Richtung und brachte positive Veränderungen für junge Arbeitslose mit sich. Diese Fortschritte stehen nun auf dem Spiel, da die geplanten Maßnahmen die individuelle Förderung gefährden.

 

Eileen Woestmann

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