Eileen Woestmann/Dagmar Hanses: NEWSLETTER Ausschuss Familie Kinder Jugend

Portrait Lena Zingsheim-Zobel
Portrait Dagmar Hanses
Portrait Eileen Woestmann
Portrait Norika Creuzmann

Während sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen auf die parlamentarische Sommerpause vorbereitet, möchten wir Euch in dieser Ausgabe des Newsletters einen Rückblick auf die GRÜNEN Erfolge sowie aktuelle und wichtige Themen der letzten Monate geben. Wir möchten auf ein erfolgreiches erstes Regierungsjahr, insbesondere im Ausschuss Familie, Kinder und  Jugend zurückblicken.

Wir haben uns intensiv für die Einrichtung einer Landesfachstelle Alleinerziehende eingesetzt, die nun zum 1. Mai ihre Arbeit aufgenommen hat. Mit der Landesfachstelle Alleinerziehende setzen wir ein deutliches Zeichen: Wir kennen die Herausforderungen, mit denen Alleinerziehende konfrontiert sind und stärken die Vernetzung im gesamten Land.

Obwohl das, in der letzten Legislaturperiode eingesetzte, Kita-Helfer*innen-Programm zunächst auslief, konnten wir für eine Weiterführung dieser so wichtigen Maßnahme sorgen.  Als Teil der schwarz-grünen Landesregierung haben wir das Programm nach der Wahl nahtlos weiterlaufen lassen und die Finanzierung bis Ende 2023 gesichert.

Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) für die 18. Wahlperiode (2023-2027) wurden dem Landtag vorgelegt. Dabei wurden zwei neue Förderpositionen eingeführt: (1) Fachberatung und Fortbildung zu Schutzkonzepten und (2) Gesundheit, Resilienz und Bewegungsförderung. Dadurch werden zwei wichtige Themenbereiche, die für Jugendliche relevant sind, stärker in den Fokus gerückt.

Wir ermöglichen Schüler*innen in NRW mehr Mobilität durch das vergünstigte Deutschland-Ticket. Es ermöglicht ihnen den Zugang zu Kulturveranstaltungen, Sportstätten, Vereinen, Freizeiteinrichtungen und anderen öffentlichen Angeboten. Somit fördert ein günstigeres Deutschland-Ticket die soziale Integration und Chancengleichheit aller Jugendlichen hier in NRW.

Diese ersten Erfolge geben uns weiter Rückenwind in den kommenden Monaten das Leben  für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Nordrhein-Westfalen  weiter zu verbessern.

Inhalt

  1. Wir stärken den Kinderschutz in NRW – Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten einrichten
  2. NRW erhält eine Landesfachstelle für Alleinerziehende
  3. Anpassung der Personalverordnung für die Kindertageseinrichtungen
  4. Weiterführung der Sprach-Kitas und des Kita-Helfer*innen-Programms für die zweite Jahreshälfte 2023
  5. Kinder- und Jugendförderplan NRW – nun beschlossen
  6. Mehr Mobilität für junge Menschen in NRW – das vergünstigte Deutschland-Ticket für Schüler*innen kommt

 

1. Wir stärken den Kinderschutz in NRW – Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten einrichten

Kinderschutz ist eine kontinuierliche Aufgabe und wir arbeiten weiter daran, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Dazu kann auch die Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten beitragen, die wir nun einrichten. Dies haben wir mit einem gemeinsamen Antrag  der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 3. Mai im Plenum beschlossen.

Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für Kinderschutz und Kinderrechte. Die oder der Landesbeauftragte soll das Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen, Impulse setzen für die Prävention gegen Gewalt gegen Kinder oder auch für die Einbeziehung von Betroffenen von Missbrauch. Die Stelle soll eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle sein, die proaktiv arbeitet und sich für Verbesserungen im Bereich des Kinderschutzes einsetzt. Zudem soll der oder die Landesbeauftragte die Akteure des Kinderschutzes und der Kinderrechte zusammenbringen und vernetzen.

Hier die Plenarrede von Norika Creuzmann.

 

2. NRW erhält eine Landesfachstelle für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mütter und Väter müssen sich in ihren Lebenssituationen individuellen Herausforderungen stellen, zeigen spezifische Bedarfe auf und sind von Krisenzeiten wie z.B. der Corona-Pandemie besonders betroffen. Vereinbarkeitsprobleme, finanzielle Nöte und Armutsbetroffenheit, mangelnde zeitliche Ressourcen, Hürden in der Erwerbsarbeit u.v.m. machen spezielle Beratungen und Angebote für Alleinerziehende nötig.

Daher fördert die Landesregierung NRW seit dem 01.05.2023 die Landesfachstelle für Alleinerziehende, die bei dem Verein für alleinerziehende Mütter und Väter NRW (VAMV e.V.) angesiedelt wird. Die Einsetzung der Landesfachstelle beruht auf einem Antrag der Schwarz-Grünen Koalition zum Haushalt 2023. Damit wird ein deutliches Signal gesetzt, dass die Bedarfe, die strukturellen Rahmenbedingungen und damit auch die Ungleichheiten für Alleinerziehende in den Blick genommen werden. Eine gezielte Unterstützung von und passgenaue Angebote für Alleinerziehende werden durch die Mithilfe und Beratung der Landesfachstelle gerichtet an die kommunalen Akteur*innen ermöglicht.

 

3. Anpassung der Personalverordnung für die Kindertageseinrichtungen

Die von der Landesregierung im Februar 2023 im  „Sofortprogramm Kita“ angekündigte Anpassung der Personalverordnung für die Kindertageseinrichtungen befindet sich auf der Zielgeraden und wird zeitnah veröffentlicht . Dies ist ein wichtiger Schritt, um kurzfristig die Auswirkungen durch den Fachkräftemangel abmildern und flexiblere Einsatzmöglichkeiten von bestehendem und zu bewerbenden Personal ermöglichen zu können. Entsprechend wird der gesamte Teil zwei der Personalverordnung (Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels) von 2025 auf 2030 verlängert.

Ergänzungskräfte können dauerhaft auf Fachkraftstunden in den Gruppenformen I und II über 2030 hinaus eingesetzt werden. Dies soll in Verbindung mit qualitätsabsichernden Maßnahmen erfolgen.

Die fachähnlichen Berufsgruppen der Psycholog*innen, Sportpädagog*innen, Kunstpädagog*innen und Medienpädagog*innen werden in die Personalverordnung (§10 Abs. 4 PersonalVO) aufgenommen und können somit auf Fachkraftstunden eingesetzt werden. Zudem können Kindertagespflegepersonen mit Berufserfahrung auf Ergänzungskraftstunden zugelassen werden. Bei der in §8 PersonalVO geregelte Ausnahmeregelung durch die Landesjugendämter ist künftig die sechsmonatige Praxiserfahrung nicht mehr nötig.

 

4. Weiterführung der Sprach-Kitas und des Kita-Helfer*innen-Programms für die zweite Jahreshälfte 2023

„Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“: Unter diesem Motto lief das Bundesprogramm Sprach-Kitas, welches sich bewährt hat. Kitas, die eine große Anzahl von Kindern mit einem erhöhten sprachlichen Förderbedarf bilden und betreuen, können somit eine individuelle und umfassendere Sprachentwicklungsförderung umsetzen. Mit der Entscheidung des Bundes, das Sprach-Kita-Programm nicht weiter zu finanzieren, hat sich das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) unter Ministerin Josefine Paul intensiv dafür eingesetzt, dass die Förderung ab dem 01.07.2023 von Seiten des Landes übernommen wird. Dies ist erfreulicherweise gelungen, sodass die Förderung der Sprach-Kitas für die zweite Jahreshälfte in 2023 sichergestellt ist.

Neben den Sprach-Kitas stellt auch das Kita-Helfer*innen-Programm einen wichtigen Baustein im Kita-System dar. Der Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsbereich ist allgegenwärtig. Daher ist die gezielte Entlastung der Erzieher*innen von nicht pädagogischen Aufgaben derzeit besonders wichtig, um zum einen den Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung vereinbaren zu können und zum anderen bestehendes Personal im System zu halten. Die Förderzusage für die zweite Jahreshälfte in 2023 wurde am 31.05.2023 von der Landesregierung veröffentlicht. Für das Kita-Helfer*innen-Programm wurden bisher zusätzliche Landesmittel in Höhe von insgesamt über 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Fördersatz beträgt bis Ende 2023 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

5. Kinder- und Jugendförderplan NRW tritt in Kraft

Wir möchten Euch auch über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Kinder- und Jugendförderplan informieren. In den letzten drei Jahren hat die Corona-Pandemie zu massiven Einschränkungen geführt, die sich physisch und psychisch auf Kinder ausgewirkt haben. Die Landesregierung hat dies erkannt und plant, diese Problematik in ihrem neuen Kinder- und Jugendförderplan anzugehen. Das Ziel ist es, Kinder und Jugendliche gezielt zu stärken, sei es psychisch, mental, körperlich oder in Bezug auf ihre Beteiligung und Mitbestimmung in der Gesellschaft. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen setzt hier neue Schwerpunkte, wie unsere Familienministerin Josefine Paul bei der Vorstellung des Kinder- und Jugendförderplans für diese Wahlperiode betonte.

Im Vorfeld fanden landesweite Gesprächsrunden statt, bei denen Kinder und Jugendliche über Stress, psychische Belastungen und mentale Herausforderungen berichteten. Sie beklagten, dass dies oft nicht ernst genommen werde. Einige Minderjährige äußerten, dass es ihnen nach der Corona-bedingten Isolation schwerer falle, auf andere zuzugehen. Um Lösungen zu entwickeln, werden rund 880.000 Euro für neue Förderpositionen in den Bereichen Gesundheit, Resilienz und Bewegungsförderung ab 2024 bereitgestellt.

In diesem Haushaltsjahr werden 139 Millionen Euro in die Kinder- und Jugendförderung in NRW investiert, wobei jährliche Anpassungen an die allgemeine Kostenentwicklung vorgesehen sind. Zusätzlich stehen in diesem Jahr einmalig vier Millionen Euro für Jugendfreizeiten sowie zwei Millionen Euro für das Thema Jugendbeteiligung zur Verfügung.

Der Kinder- und Jugendförderplan sieht deutliche Erhöhungen der Förderansätze in fünf Bereichen vor:

  • Projekte für junge Menschen mit Behinderungen erhalten ein Plus von 150.000 Euro auf insgesamt rund 1,3 Millionen Euro.
  • Angebote im Bereich geschlechtliche Vielfalt erhalten ebenfalls ein Plus von 150.000 Euro auf insgesamt rund 708.000 Euro.
  • Klima, Ökologie und Bildung für nachhaltige Entwicklung erhalten ein Plus von 250.000 Euro auf insgesamt rund 808.000 Euro.
  • Bildungsprojekte in den Bereichen Demokratie, Politik und Werte erhalten ein Plus von 700.000 Euro auf insgesamt 1,8 Millionen Euro.
  • Einmischende Jugendpolitik, Beteiligung und Mitbestimmung erhalten ein großes Plus von einer Million Euro auf insgesamt 2,6 Millionen Euro.
  • Darüber hinaus fließen über zwei Millionen Euro in Präventionskonzepte gegen sexualisierte Gewalt.

 

6. Mehr Mobilität für junge Menschen in NRW – das vergünstigte Deutschland-Ticket für Schüler*innen kommt!

Ein günstiges Deutschland-Ticket für 29 Euro ermöglicht es Jugendlichen, unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Es verringert finanzielle Barrieren und erleichtert es jungen Menschen, sich innerhalb einer Stadt, einer Region und ganz Deutschland zu bewegen, zur Schule zu gelangen, Freizeitaktivitäten nachzugehen oder soziale Kontakte zu pflegen.

Das Deutschland-Ticket für Schüler*innen wird im Monat 29 € für alle nicht freifahrtberechtigten Schüler*innen kosten, Schüler*innen mit Fahrtberechtigung erhalten das Ticket dann anstelle des vorherigen Tickets. Jede Kommune in NRW kann das so vergünstigte Deutschland-Ticket einführen. Dafür bedarf es ein klares Bekenntnis der Politik vor Ort und die Beauftragung der Verwaltung den Erlass der Landesregierung, vom 02. Juni 2023, zum kommenden Schuljahr 2023/2024 umzusetzen. Schulträger, die bereits 49 Euro im Monat oder mehr pro anspruchsberechtigte Schüler*in für ÖPNV-Tickets zahlen, können teilnehmen und müssen nur ihre bisherigen Kosten weiterhin zahlen. Schulträger, die weniger als 49 Euro zahlen, müssen den Betrag erhöhen und einen Vertrag abschließen. Die Teilnahme ist freiwillig und Schüler*innen ohne Freifahrtberechtigung können das Ticket für 29 Euro pro Monat erhalten. Die Schulträger können selbst entscheiden, für welche Schulformen das Ticket gilt.

Das Deutschlandticket für Schüler*innen fördert die Mobilität junger Menschen und ermöglicht es ihnen, ihre Stadt oder Region auf eine umweltfreundliche Weise zu erkunden. Es gibt jungen Menschen so die Möglichkeit, unabhängig zu sein und ihre Mobilität eigenständig zu organisieren, fördert ihre Selbstständigkeit und ermöglicht es ihnen, Verantwortung für ihre eigenen Wege zu übernehmen. Mit dem Schüler*innen-Deutschland-Ticket aus NRW erreichen wir schneller die Verkehrswende!

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