Aktuelles aus dem Verkehrsausschuss

Portrait Ina Besche-Krastl
Portrait Laura Postma
Portrait Michael Röls
Portrait Martin Metz

Die Themen

  • SPNV-Strukturreform
  • Besseres ÖPNV-Angebot in ländlichen Räumen durch On-Demand Verkehre
  • Tempo 30, Radwege oder Zebrastreifen – neue Verwaltungsvorschriften
  • Rund 600 Millionen Euro in 2025 für bessere Straßen und Radwege in NRW
  • ADFC-Fahrradklimatest – So fahrradfreundlich sind unsere Kommunen in NRW
  • Erlass Rotmarkierung
  • Mehr Verkehrssicherheit durch Stärkung des kommunalen Ordnungsdienstes

SPNV-Strukturreform

Im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen wird derzeit eine umfassende Reform des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Nordrhein-Westfalen vorbereitet. Ziel ist es, die Organisation effizienter und einheitlicher zu gestalten. Die Überwindung der Dreifachstrukturen ermöglicht eine bessere Verhandlungsbasis mit international agierenden Verkehrsunternehmen und erhöht die Transparenz über die vom Land bereitgestellten Finanzmittel.

In den vergangenen Monaten wurde unter Beteiligung des Verkehrsministeriums NRW, der drei SPNV-Aufgabenträger und der kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die Grundlage für eine neue SPNV-Struktur erarbeitet. Zentrales Element dieser Strukturreform ist die Gründung der Organisation Schiene.NRW in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Diese neue Organisation soll als Fusionsmodell in kommunaler Trägerschaft entstehen, um die kommunalen Interessen zu wahren und die enge Verknüpfung von SPNV und ÖPNV aufrechtzuerhalten. Die Aufgabenträgerschaft für den SPNV wird dabei von den drei bestehenden Zweckverbänden übernommen, welche weiterhin bestehen bleiben und paritätisch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen in die Entscheidungsgremien von Schiene.NRW entsenden. Zur Reduzierung der finanziellen Risiken für die Kommunen, die diese bisher alleine getragen haben, wird ein landesweites Grundangebot auf allen Strecken definiert und fortgeschrieben, dessen Betrieb durch das Land gesichert wird.

Ziel ist es, landesweit einheitliche Standards in den Bereichen Technik, Digitalisierung und bauliche Infrastruktur zu etablieren sowie die Planung, Koordination und Fahrgastinformation zu verbessern. Die finanzielle Absicherung der Reform erfolgt durch eine Anhebung der SPNV-Pauschale auf 1,5 Milliarden Euro jährlich, die Einführung des Grundangebots, verlängerte Rückzahlungsfristen für nicht verausgabte Mittel sowie durch Synergieeffekte bei der Beschaffung und Verwaltung.

Die kommunale Verantwortung bleibt von zentraler Bedeutung, da die Kommunen weiterhin maßgeblich in Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Das Land übernimmt dabei die Rolle der Aufsicht und Rahmensetzung, ohne selbst operativ tätig zu werden. Die rechtssichere Übertragung bestehender Verkehrsverträge und Fahrzeuggesellschaften ist Bestandteil der Reform. Zur Sicherstellung einer erfolgreichen Umsetzung wird die Strukturreform durch ein begleitendes Monitoring überwacht, das eine frühzeitige Identifikation von Anpassungsbedarfen ermöglichen soll.

Ansprechpartnerinnen: Ina Besche-Krastl und Laura Postma

Besseres ÖPNV-Angebot in ländlichen Räumen durch On-Demand Verkehre

Gerade in den ländlichen Räumen und im Umland von Großstädten ist das ÖPNV-Angebot häufig unattraktiv und lückenhaft. Um trotzdem unabhängige Mobilität auch ohne eigenes Auto zu ermöglichen, können Linienbedarfsverkehre, auch On-Demand-Verkehre genannt, helfen. Diese ermöglichen in fest definierten Betriebsgebieten Fahrtwünsche auf Abruf und sind somit unabhängig von Haltestellen und Fahrplänen. Jetzt hat das Verkehrsministerium einen neuen Förderaufruf zu On-Demand-Verkehren für die Kommunen veröffentlicht, der bis zum 31.12.2025 gilt.

Im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass wir Kommunen beim Ausbau des Bus-, Bürgerbus- und On-Demand-Angebots sowie innovative Mobilitätslösungen unterstützen wollen. Dieses Versprechen lösen wir unter anderem mit diesem Förderprogramm ein. Mit dem Förderaufruf sollen zudem der Aufbau und die Implementierung eines landeseinheitlichen Hintergrundsystems für On-Demand-Verkehre unterstützt sowie die Wirtschaftlichkeit erhöht werden.

Zuwendungsfähig sind die Betriebskostendefizite, die durch Sachkosten und Personalkosten für den Betrieb entstehen. Nicht gefördert werden die reinen Anschaffungskosten von Fahrzeugen. Ausgaben, die für Miete oder Leasing von Fahrzeugen oder die durch anteilig auf die Projektlaufzeit entfallenden Abschreibungen entstehen, können für die Projektlaufzeit berücksichtigt werden.

Ansprechpartnerin: Laura Postma

Tempo 30, Radwege oder Zebrastreifen – neue Verwaltungsvorschriften

Mit den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ist nun am 10. April 2025 auch der letzte Baustein für die Umsetzung der Reform des Straßenverkehrsrechts in Kraft getreten. Die VwV-StVO legen für die kommunalen Straßenverkehrsbehörden verbindlich fest, wie diese Änderungen in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden sollen. Die Änderungen betreffen u.a. die Regelungen zu Fußgängerüberwegen, Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen oder zur Einrichtung von Flächen für Fuß- und Radverkehr.

Der Reformprozess im Straßenverkehrsrecht ist damit vorläufig abgeschlossen, für den sich sehr viele Kommunen, insbesondere aber auch NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz in Zusammenarbeit mit den Grünen Bundestags- und Landtagsabgeordneten stark eingesetzt haben. Wir Grüne hätten uns noch mehr gewünscht, trotzdem bringt die Reform einige wichtige Verbesserungen.

Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Verwaltungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung findet Ihr hier.

Ansprechpartner: Martin Metz

Rund 600 Millionen Euro in 2025 für bessere Straßen und Radwege in NRW

Viele Straßen und Radwege in Nordrhein-Westfalen sind in schlechtem Zustand. Daher legen wir als schwarz-grüne Koalition den Fokus klar darauf, die vorhandene Infrastruktur zu sanieren und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Unser Grüner Verkehrsminister Oliver Krischer hat dazu vier Programme zur Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 aufgelegt. Rund 600 Millionen Euro fließen in die Erneuerung von Straßen sowie in den Bau und die Verbesserung von Rad- und Gehwegen – sowohl im Land als auch in den Kommunen.

Das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2025 umfasst insgesamt 103 größere Einzelmaßnahmen. Dafür und für kleinere Projekte, stehen 231 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel fließen in die Sanierung von Landesstraßen, Brücken sowie in ein Sonderprogramm für Südwestfalen, um die Folgeschäden auf den Umleitungsstrecken aufgrund der Sperrung der A45 bei Lüdenscheid zu beheben.

Mit dem Radwegeprogramm 2025 in Höhe von rund 40 Millionen Euro werden insbesondere Radwege an Landesstraßen saniert und neu gebaut. Außerdem wird das Modellprojekt „Bürgerradwege“ unterstützt sowie weitere Radwegemaßnahmen mitfinanziert.

Auch in den Kommunen sind die Straßen und Radwege sanierungsbedürftig. Das Programm zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur stellt dafür insgesamt 141,5 Millionen Euro bereit. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung der Mobilitätswende durch gezielte Investitionen in die Infrastruktur des Rad- und Fußverkehrs. Die Förderrichtlinie wurde im Mai 2025 durch das Verkehrsministerium entsprechend überarbeitet: Neben Verkehrssicherheit und verbessertem Verkehrsfluss stehen nun auch der Erhalt von Straßen, der sichere Rad-, Fuß- und öffentliche Verkehr sowie der Immissionsschutz als Ziele in der Richtlinie. Gefördert wird beispielsweise auch die Aufteilung des Straßenraums zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Zudem können auch sogenannte „nicht verkehrswichtige“ Straßen aus- oder umgebaut werden, sofern sie Teil des landesweiten Radvorrangnetzes sind, welches aktuell erstellt wird. Es ist besonders zu begrüßen, dass mit dieser Umformulierung der Förderrichtlinie die Ziele der Verkehrswende nun auch dort verankert werden.

Mit 38,2 Millionen Euro unterstützt das Land mit eigenen und Bundesmitteln die Kommunen bei der Stärkung der Nahmobilität. Die 129 Einzelmaßnahmen umfassen unter anderem den Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, Fahrradabstellanlagen, Zählstellen und Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich fließen 12,2 Millionen Euro in die Nahmobilität im Rheinischen Revier, unter anderem für Machbarkeitsstudien sowie die Planung und Umsetzung übergeordneter Vorhaben.

Ansprechpartner: Martin Metz

ADFC-Fahrradklimatest – So fahrradfreundlich sind unsere Kommunen in NRW

Alle zwei Jahre bewertet der ADFC-Fahrradklimatest die Qualität der Fahrradinfrastruktur in unseren Kommunen. Am 17. Juni 2025 wurden die Ergebnisse der Befragung aus dem Jahr 2024 veröffentlicht. Wir freuen uns sehr, dass Münster erneut bundesweit den ersten Platz unter den Städten mit über 200.000 Einwohner*innen belegen konnte. Auch bei den kleinen Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohner*innen nimmt Nordrhein-Westfalen mit Wettringen, Reken und Olfen gleich drei bundesweite Spitzenplätze ein. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Die Stadt Aachen erhält in diesem Jahr einen Sonderpreis in der Kategorie „Miteinander im Straßenverkehr“. Insgesamt verbessern sich die meisten NRW-Kommunen leicht, auch im Ruhrgebiet wird die Situation für Radfahrende vielerorts etwas besser. Doch nicht nur dort gibt es weiterhin viel Luft nach oben.

Wir sind dem ADFC sehr dankbar, dass er mit dem Fahrradklimatest und vielen weiteren Initiativen das gemeinsame Ziel, das Potenzial des Fahrrads für eine klimafreundliche Mobilitätswende besser zu nutzen, unterstützt und dabei auch bestehende Defizite aufzeigt.

Wie Eure Kommune beim Fahrradklimatest 2024 abgeschnitten hat, könnt Ihr hier einsehen.

Ansprechpartner: Martin Metz

Erlass Rotmarkierung

Rotmarkierungen von Fahrradwegen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Förderung des Radverkehrs. Sie dienen in erster Linie der optischen Hervorhebung von Radverkehrsanlagen und schaffen dadurch klare Sichtbarkeit und Orientierung für alle Verkehrsteilnehmenden. An konfliktträchtigen Stellen wie Kreuzungen und Einmündungen erhöhen rote Markierungen die Aufmerksamkeit der Autofahrenden. Dadurch halten sie häufiger Abstand, fahren vorsichtiger und respektieren den Raum für Radfahrende stärker.

Der Erlass von Verkehrsminister Oliver Krischer vom 5. Juni 2025 zur Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen unterstützt dies maßgeblich. Damit werden Straßen.NRW und die Kommunen angehalten, im Zuge von Sanierungen und Neumarkierungen Radverkehrsanlagen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen standardmäßig rot einzufärben und nicht erst, wenn dort mehrere Unfälle passiert sind. Der Erlass beruht auf dem Beschluss eines schwarz-grünen Antrags im Plenum vom 19.02.205 und stärkt insgesamt die Radverkehrsinfrastruktur in NRW durch mehr Sicherheit und Komfort im Straßenraum.

Ansprechpartner: Martin Metz

Mehr Verkehrssicherheit durch Stärkung des kommunalen Ordnungsdienstes

Der kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist oft eine erste Anlaufstelle für Bürger*innen und noch vor der Polizei dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Die Durchsetzung von Regeln, wie beispielsweise Tempolimits, schützt oftmals insbesondere Schwächere. Wir haben das Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz, kurz OBG) novelliert – für eine Stärkung des kommunalen Ordnungsdienstes und mehr Transparenz.

Mit der Anpassung des § 48 Absatz 2 OBG wird die kommunale Verkehrsüberwachung ausgeweitet und flexibler gestaltet. Bislang durften nur kreisfreie Städte und große kreisangehörige Gemeinden selbst im fließenden Straßenverkehr kontrollieren. Mit der Novelle ermöglichen wir zukünftig allen anderen Kommunen auf Antrag ebenfalls, die Höchstgeschwindigkeiten und Rotverstöße an Ampeln zu überwachen und zu ahnden. Zudem dürfen alle Kommunen auf Antrag hin auch weitere Verkehrsregelungen im fließenden Verkehr selbst überwachen, zum Beispiel Durchfahrtsverbote für Kraftfahrzeuge oder das Verbot der Einfahrt. Das schafft mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen und eine bessere Durchsetzung von Verkehrslenkung für eine nachhaltige Verkehrspolitik vor Ort. Mehr Infos zur Novellierung des OBG findet Ihr hier.

Ansprechpartner: Martin Metz

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