Vulnerable Gruppen in der Krise schützen!
Soziale Infrastruktur sichern und unterstützen!
Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben große Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens. Insbesondere in der aktuellen Situation bildet die soziale Infrastruktur die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Friedens und des Schutzes der Menschen. Insbesondere in Krisenzeiten sind es die vulnerablen Gruppen, die unsere besondere Unterstützung benötigen.
Neben der gesundheitlichen Dimension werden derzeit vor allem die wirtschaftlichen Folgen in den Blick genommen. Es ist richtig, dass neben der Bundesregierung auch das Landesparlament am 24.03.2020 mit Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesen Krisenzeiten Gelder zur Verfügung stellt, um die direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise zu bewältigen.
Dazu gehört für uns neben den wirtschaftlichen Hilfen aber auch ein Schutzschirm für die soziale Infrastruktur. Die weitreichenden Maßnahmen mit Kita- und Schulschließungen sowie Kontaktverboten gehen auch einher mit psychischen und sozialen Auswirkungen. Denn viele Familien müssen aufgrund von Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen, Schul- oder Kitaschließungen die Zeit überwiegend zu Hause verbringen. Für Familien bedeutet das, auf beschränktem Raum Erziehungs- und Bildungsarbeit zu leisten, parallel erwerbstätig zu sein und die Familie versorgen zu müssen. Den Alltag unter diesen Bedingungen zu gestalten, ist für viele ein enormer Kraftakt.
Erfahrungen aus China und Spanien zeigen, dass die aktuelle Situation die Gefahr für Frauen und Kinder, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden, deutlich erhöht.
Expert*innen gehen davon aus, dass für Frauen die Gefahr Opfer häuslicher Gewalt zu werden, derzeit drei- bis viermal größer ist als sonst.
Kinder und Jugendliche aus schwierigen familiären Verhältnissen sind zu Hause auf sich alleine gestellt. Für die Kinder ist die Kita und die Schule nicht nur ein Ort, an dem man lernt und Freunde trifft, sondern auch ein sicherer Ort, um den häuslichen Verhältnissen für einige Stunden zu entkommen.
Gerade in diesen Zeiten muss der Opferschutz weiterhin gewährleistet sein und – wo nötig – auch kurzfristig ausgebaut werden.
Für einige Menschen mit Behinderung fallen Hilfen und Strukturen zur Bewältigung des Alltags weg. Menschen mit psychischen Problemen, wie Angststörungen und Depressionen, sind in Isolation besonders gefährdet.
Menschen mit Fluchterfahrung leben in den Landeseinrichtungen auf engem Raum, unter schwierigen Bedingungen. In Falle einer Infektionswelle sind sie gefährdeter als andere, die sich in ihre Wohnungen zurückziehen können.
„Stay Home“ bedeutet für diejenigen, die kein Zuhause haben, zum einen schutzlos dem Virus ausgeliefert zu sein, zum anderen sind die Infrastrukturen, die sie für das tägliche Leben benötigen, wie öffentliche Duschen, Suppenküchen und Orte zum Schlafen, geschlossen.
Viele suchtkranke Menschen erleben derzeit bedrohlich verlaufende, unbegleitete Entzugssituationen. Mit der Einschränkung von medizinischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten kann dies zu lebensgefährlichen Zuständen führen.
Während der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen leben viele werdende Mütter in der Sorge, ohne ihren Partner entbinden zu müssen. Nicht nur aus ethischen, sondern auch aus medizinischen Gründen ist es geboten, Ängste bei den Gebärenden gar nicht erst entstehen zu lassen und somit zu einer möglichst komplikationslosen Geburt beizutragen.
Bereits jetzt schlagen die sozialen Dienste Alarm. Auch sie werden aufgrund der Situation besonders herausgefordert. Für einzelne Träger kann dies existenzbedrohend sein.
Unsere soziale Infrastruktur lebt von seiner Trägervielfalt. Diese Vielfalt muss auch in der Krise erhalten bleiben. Insbesondere kleine Träger müssen unterstützt und entlastet werden. Fehlende Eigenanteile dürfen nicht dazu führen, dass kleine Träger in ihrer Existenz bedroht werden.
Auch die soziale Infrastruktur ist systemrelevant und muss daher auch von den staatlichen Sofortmaßnahmen erfasst werden. Die Kinderbetreuung sowie die Betreuung Angehöriger mit Behinderung muss für das Personal der sozialen Infrastruktur stets sichergestellt sein.
Um besonders vulnerable Gruppen unserer Gesellschaft gerade in der aktuellen Krisensituation zu schützen und zu unterstützen, braucht es ergänzend zu den bisherigen Bundeshilfen ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Kommunen und Trägern in NRW:
Maßnahmen zum Schutz von Frauen erhöhen
· Der Mangel an Plätzen in Frauenhäusern muss durch die Ausweitung von Kapazitäten (z.B. leerstehende Jugendgästehäuser, leerstehende Ferienwohnungen, Mutter-Kind-Heime, etc.) behoben und finanziell unterstützt werden.
· Die Versorgung der Frauenhäuser mit notwenigen Hygieneartikeln sowie die Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln, auch im Quarantänefall, sind unbedingt sicherzustellen.
· Die Wegweisung im Rahmen des Polizeigesetzes (§ 34a) zum Schutz von Frauen und Kindern sollte weiterhin konsequent fortgeführt werden.
· Die Beratungsstellen müssen kurzfristig in die Lage versetzt werden, ihre Beratungsarbeit telefonisch oder online fortzusetzen. Die Anschaffung dafür notwendiger technischer Ausstattung muss durch das Land finanziell ermöglicht werden
Kinder und Jugendliche so gut wie möglich durch die Krise begleiten
· Zur Sicherung des Kinderschutzes muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche, die aus prekären Lebenssituationen kommen und bereits durch das Jugendamt Hilfe erhalten, im Rahmen der Notbetreuung in Kitas und Schulen weiterbetreut werden können.
· Aufgrund des Infektionsschutzes ist für die meisten Kinder eine Verköstigung in Kitas, Schulen und Tagespflegeeinrichtungen nicht mehr sichergestellt. Kommunen sollen dabei mit Landesmittel unterstützt werden, Kinder und Jugendliche, die durch das Jugendamt nach § 27 Abs. 2 SGB VIII Hilfe erhalten und bei denen bekannt ist, dass die Verpflegung zuhause nicht gewährleistet werden kann, mit Frühstück und Mittagessen zu versorgen.
· Kommunen sind mit Landesmittel dabei zu unterstützen, die Kapazitäten der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in diesen Zeiten deutlich zu erhöhen.
· Kommune sind dabei mit Landesmittel zu unterstützen, kulturelle und sportliche Angebote der Jugendarbeit online zur Verfügung zu stellen.
· Kinder und Jugendliche können über soziale Medien, wie Twitter, Youtube und Instagram über die jetzige Lage informiert werden. Dabei ist auf eine kindgerechte Vermittlung dessen, was derzeit geschieht, zu achten, um ihnen Sorgen und Ängste zu nehmen.
· Kinder- und Jugendtelefonangebote sind deutlich zu erhöhen und durch Öffentlichkeitsarbeit breit zu bewerben.
· Eltern, die aufgrund der Betreuung zu Hause bleiben müssen, haben weniger Einnahmen. Zur ihrer Entlastung muss das Land durch einen Erlass vollständig die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und die Offene Ganztagsschule übernehmen und somit die Kommunen entlasten.
Menschen mit Behinderung weiterhin unterstützen
· Die Träger von Wohneinrichtungen müssen mit Landesmittel unterstützt werden, um die Tagesbetreuung und Mittagsverpflegung von Menschen mit Behinderung sicherstellen zu können, da diese aufgrund der Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung nun den Tag über in den Wohneinrichtungen verbringen müssen.
· Eingliederungshilfe, die nicht für Ganztagsbetreuungen ausgelegt sind, bedürfen unbürokratischer Hilfe durch Fachkräfte von externen Anbietern.
Menschen mit psychischer Störung nicht alleine lassen
· Die häusliche Isolation durch die Corona-Pandemie ist für Menschen mit psychischen Störungen eine besondere Herausforderung und teilweise gefährlich. Die Seelsorge und Hilfetelefone müssen deshalb ausgebaut werden.
· Die Video- und Telefonberatung muss ausgebaut und deren Finanzierung gesichert werden.
Geflüchtete in Landesunterkünften schützen
· Die Belegung in den Landeseinrichtungen muss entzerrt werden bspw. durch die Öffnung leerstehender Zimmer, Aktivierung von Einrichtungen und Hochfahren von Stand-by-Einrichtungen.
· In den Landesunterkünften sind ausreichend Hygiene- und Desinfektionsmittel vorzuhalten und die Sanitärbereiche entsprechend zu erweitern.
· Gesundheitlich gefährdete Geflüchtete müssen flächendeckend identifiziert und frühzeitig vor einer Infektion durch die Schaffung besonderer Unterbringungsmöglichkeiten, in der auch eine schnelle medizinische Versorgung gewährleistet ist, geschützt werden.
· Die unabhängige Beratungsleistungen in den Unterkünften muss weiter ermöglicht und die sozialen Träger regelmäßig über die aktuellen Infektionsrisiken in Kenntnis gesetzt werden.
· In den Unterkünften müssen aktuelle Informationen in den Sprachen der Hauptherkunftsländer, bspw. über Telefonhotlines, angeboten werden.
· Es ist wichtig, einen schnellen Zugang und breit angelegte Testverfahren über den medizinischen Dienst auch in den Landeseinrichtungen zu ermöglichen.
Informationen und Unterstützungsangebote für Alle
· Das Recht auf Information und Unterstützungsangebote muss allen Menschen gleichermaßen gewährt werden. Dabei muss die in unserem Bundesland gelebte Mehrsprachigkeit beachtet und konsequent durchgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für barrierefreie Sprache für Menschen mit Behinderung.
· Migrantenselbstorganisationen, die einen speziellen Zugang in die einzelnen Migranten-Communities haben, müssen entsprechende Mittel und Kapazitäten für die Aufbereitung von Informationen und Beratungsaufgaben rund um die Coronakrise erhalten.
· Informationen und Ansprechpartner über Rückkehraktionen müssen für Menschen bereit gehalten werden, die im Ausland festsitzen und über keine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, aber ihren Lebensmittelpunkt hier in NRW haben.
Kommunen bei Versorgung Obdach- und Wohnungsloser unterstützen
· Die Versorgung Obdachloser in Notunterkünften ist unbedingt sicherzustellen. Dafür muss das Land den Kommunen Mittel zur Verfügung stellen, um zusätzliche Unterbringungskapazitäten anzumieten sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen – wie beispielsweise den Betrieb von Suppenküchen. Die Möglichkeit, ausreichend Abstand zu halten, muss stets gewährleistet sein.
· Es muss ermöglicht werden, Obdachlose auch über den Tag hinaus unterzubringen. Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung bei der Vorhaltung von Quarantänemöglichkeiten für Obdachlose.
· Die Gerichte werden gebeten, auf Zwangsräumungen bei ausstehenden Mietzahlungen zu verzichten.
· Haftentlassungen von opioidabhängigen Menschen dürfen nur bei gesicherter Anschlussbehandlung und mit gesichertem Krankenversicherungsstatus erfolgen.
Drogenabhängige Menschen unterstützen
· Auch in Quarantänesituationen müssen Möglichkeiten der Substitutionsbehandlung für Opioidkonsument*innen bestehen.
· Krankenhausbetten für Menschen mit bedrohlicher Entzugssymptomatik müssen erhalten bleiben.
· Die Notfallversorgung für Menschen mit einem missbräuchlichen Konsum von Kokain und -derivaten ist weiterhin sicherzustellen.
· Es bedarf der Anerkennung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten wie Drogenkonsumräumen als systemrelevante Angebote.
Geburten angemessen begleiten und Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen
· Hebammen sind für viele Schwangere und Mütter von Neugeborenen die wichtigste Unterstützung. Um Unsicherheiten zu vermeiden, müssen die Gesundheitsämter klare Handlungsanweisungen für Hebammen geben, zum Beispiel darüber, welche Art der Angebote sie noch durchführen dürfen.
· Geburtskliniken und -häuser sollen eine Begleitperson für Gebärende unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen. Das ist medizinisch und ethisch-sozial geboten. Diese Begleitperson darf während des gesamten Klinikaufenthaltes nicht wechseln und darf keine Infektionszeichen aufweisen, keinen Kontakt mit positiv getesteten Personen gehabt haben und in den letzten Tagen keinen Aufenthalt in einem Risikogebiet gehabt haben. Schutzkleidung soll soweit erforderlich, bereitgestellt werden.
· Gleichzeitig muss aber den Kliniken die Entscheidungsmöglichkeit offen stehen, die Anwesenheit einer Begleitperson zu untersagen, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Das Gesundheitspersonal muss zuverlässig vor Infektionen geschützt werden.
· Die Onlineantragstellung für die Kostenübernahme und die Onlinezustellung der Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkassenzulassung des „Home use“ für den medikamentösen Abbruch mit telemedizinischer Begleitung bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche (entsprechend der Richtlinien der WHO) müssen ermöglicht und sichergestellt werden.
· Schwangerschaftsabbrüche müssen als notwendige medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen für medizinische Einrichtungen anerkannt werden.