Auf Grundlage des Landeskinderschutzgesetzes den Kinderschutz in Nordrhein-West­falen weiter stärken: Eine unabhängige Beauftragte oder einen unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechte für Nordrhein-Westfa­len einrichten

I. Ausgangslage Der Kinderschutz ist in den vergangenen Jahren durch die verschiedenen Fälle von sexuali­sierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und weiteren Fällen zur Kindeswohlgefährdung in Nordrhein-Westfalen in den Vordergrund…

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