Öffentliche Forschung muss dem Frieden dienen

I.  Ausgangslage: Als Zivilklausel wird die Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen bezeichnet, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen. Diese Selbstverpflichtung gilt sowohl für eigene Forschungsprojekte als auch für Forschungsprojekte im…

Bolte-Richter: Die Zivilklausel muss bleiben

Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen plant, die Zivilklausel aus dem Hochschulgesetz zu streichen. Die GRÜNE Fraktion hält dies für falsch und bringt für das kommende Plenum einen entsprechenden Antrag ein. Dazu erklärt Matthi Bolte-Richter, wissenschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

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