Metz/Geerlings: Der zivilrechtliche Streit um die Rheinbrücke Leverkusen taugt nicht für parteipolitische Zuspitzung

Gemeinsame Pressemitteilung von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Martin Metz

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde hat sich der Landtag am heutigen Freitag mit der Rheinbrücke Leverkusen beschäftigt. Dazu erklären Dr. Jörg Geerlings und Martin Metz, Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss III:

„Für den Ersatzneubau der Rheinbrücke Leverkusen ist seit 2021 der Bund direkt zuständig. Sowohl die Baukosten als auch die Anwalts- und Gerichtskosten wurden schon immer und werden weiter von ihm getragen. Minister Oliver Krischer hat in der Fragestunde am Donnerstag erschöpfend geantwortet. Der Bund hat nichts anderes getan, als seine Rechte wahrzunehmen, um einen mangelfreien Neubau sicherzustellen. Trotz dieser Klarheit versucht die SPD mit immer neuen Fragen und Schlagworten Nebelkerzen zu werfen. Die Vorwürfe der SPD sind zudem fundamental widersprüchlich. Bei der Rahmedetalbrücke hieß es: Mängel zu spät erkannt und nicht gründlich genug geprüft. Bei der Rheinbrücke Leverkusen: zu genau geprüft und dadurch Kosten verursacht. Für uns ist klar: Wenn es Hinweise auf erhebliche Mängel gibt, gehen wir diesen nach. Vier unabhängige Gutachter – Experten im Stahlbau – haben festgestellt, dass die verwendeten Stahlbauteile selbst nach Nachbesserung nicht die erforderliche Qualität für eine Rheinbrücke erreicht hätten. Eine langfristige Nutzung wäre nicht gesichert gewesen. Was die SPD versucht, ist die politische Skandalisierung eines komplexen zivilrechtlichen Streits. Es geht um einen Werkvertrag, unterschiedliche fachliche Bewertungen von Stahlbauteilen und ein Verfahren, das vom Bund geführt wird – das taugt nicht für parteipolitische Zuspitzung.“