Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III hat am heutigen Freitag vier weitere Zeugen vernommen, die unter anderem als Brückenbauexperten mit der Überwachung und Begutachtung der Bauteile für den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen befasst waren. Dazu erklären die Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen im PUA, Dr. Jörg Geerlings (CDU) und Martin Metz (Grüne):
„Die heutigen Zeugenvernehmungen haben bestätigt, was die Zeugen in den vergangenen beiden Sitzungen bereits gesagt haben: Die Fertigungsarbeiten in China waren dermaßen fehlerhaft, dass Nachbesserungen nicht möglich und erhebliche Sicherheitsmängel zu befürchten waren. Der erste Zeuge sprach von ermüdungsrelevanten statischen Mängeln und Materialrissen, die er zuvor so noch nie gesehen habe. Zudem sprach er von einer ‚ermüdungstechnischen Hinrichtung‘ der Brückenteile und einem Umgang mit den für die Brückenstatik wesentlichen Kopfdübeln, dessen Hinnahme er nicht hätte verantworten können. Der Zeuge schilderte im Detail, wie die Fertigungskontrolle in China phasenweise geradezu sabotiert wurde und das Vertrauensverhältnis zum chinesischen Auftragnehmer immer schwieriger wurde.
Eine Vertragskündigung sei sowohl aus sicherheitstechnischer, fachlicher Sicht, aber auch aus fiskalischen Gründen erforderlich gewesen. Eine Reparatur hätte länger gedauert als eine Neuproduktion und hätte auch nicht die Qualität gewährleistet, die eine von vornherein ordnungsgemäße Fertigung ermöglicht hätte. Die statische Sicherheit der Brücke wäre bei Fortführung des Auftrags nicht gewährleistet gewesen und ein abermaliger Neubau weit vor Ablauf der vorgeschriebenen Haltbarkeitsdauer von 100 Jahren wahrscheinlich erforderlich geworden.
Der zweite Zeuge und unabhängige Prüfsachverständige hat diese Angaben bestätigt. Er sprach von einem Desaster, bei dem wegen systematischer Produktionsfehler die Lage und der Umfang der nachzubessernden Mängel nicht erfasst worden war. Er sei in seiner Rolle als Prüfingenieur nicht bereit gewesen, den Einbau der Teile mitzutragen. Die Berichterstattung über vermeintliche Ungereimtheiten oder Einflussnahme beim Bericht des Prüfingenieurs erwies sich als substanzlos. Der Prüfingenieur betonte, dass seine Aufgabe die Einhaltung der öffentlichen Vorgaben beim Brückenbau sei, die er kontrolliert. Diesbezüglich sei sein erster Ansprechpartner immer der Auftraggeber, in dem Fall also Bund und Land. Eine fachliche Abstimmung von Berichten sei üblich und immer sei maßgeblich, dass er persönlich die Aussagen des Berichts vollständig vertrete.
Alle Zeugen bestätigten am heutigen Tage erneut, dass sich alle Fachleute bei Bund, Land und Straßen.NRW in der Bewertung und im Vorgehen zum Ersatzneubau bei der Leverkusener Rheinbrücke einig waren.“
