Konsequente Bekämpfung von Finanz- und Organisierter Kriminalität durch grund­rechtskonforme Weiterentwicklung der Vermögensabschöpfung

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Simon Rock

I. Ausgangslage

Die effektive Bekämpfung schwerer Kriminalität, insbesondere der Organisierten Kriminalität (OK) sowie der Steuer-, Geldwäsche- und Finanzkriminalität, ist ein zentrales Anliegen der Koalition von CDU und GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus im Koalitions­vertrag klar und verbindlich verankert. Kriminelle Strukturen operieren zunehmend professio­nell und international vernetzt. Dabei nutzen sie komplexe Methoden zur Verschleierung von Einnahmen aus Rechtsverstößen – insbesondere durch den Einsatz von Bargeld, Krypto-Vermögenswerten, verschachtelten Firmenkonstruktionen, Immobiliendeals, Strohmännern oder Briefkastenfirmen in Offshore-Jurisdiktionen.

Ziel dieser Tätergruppen ist es, unrechtmäßig erlangte Vermögen durch legale Geschäftsakti­vitäten oder verschachtelte Vermögensstrukturen systematisch in den legalen Wirtschafts­kreislauf einzuschleusen und damit dem staatlichen Zugriff dauerhaft zu entziehen. Problema­tisch ist vor allem, dass Tatbezüge oft nur schwer belegbar sind. Die Tätergruppen suchen bewusst den Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden, indem sie Herkunftsnachweise ver­weigern und durch Scheintransaktionen oder Scheindarlehen eine legale Herkunft der Vermö­genswerte vortäuschen. In der Praxis stellt dies Polizei, Staatsanwaltschaften und Finanzbe­hörden vor erhebliche Nachweiserschwernisse. Auch wenn konkrete Anhaltspunkte für eine kriminelle Herkunft des Vermögens vorliegen, scheitern Vermögensabschöpfungsmaßnah-men vielfach an der Nachweispflicht, die bislang vollständig bei der Strafverfolgungsbehörde liegt.

Durch die Einführung einer grundrechtskonformen Beweislastumkehr würde unzweifelhaft der Grundsatz gelten: Wer über nennenswerte Vermögenswerte verfügt, aber keine legale Her­kunft plausibel darlegen kann, muss mit deren Einziehung rechnen. Diese Regelung stellt keine Umkehr des Schuldprinzips dar, sondern betrifft allein den Umgang mit intransparenter Vermögensherkunft – unabhängig vom konkreten Nachweis einer einzelnen Straftat.

Bereits heute geht Nordrhein-Westfalen konsequent gegen unrechtmäßig erworbene Vermö­genswerte vor und hat sich damit bundesweit eine Vorreiterrolle erarbeitet:

  • Das Land hat mit der ressortübergreifenden Strategie gegen OK und Finanzkriminalität sowie durch eine gezielte Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit klare Rahmenbe­dingungen geschaffen.
  • Mit der Gründung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) im Jahr 2023 wurde ein bedeutender Meilenstein zur Stärkung der behördlichen Schlag­kraft erreicht. Das neu etablierte Amt, das organisatorisch beim Ministerium der Finan­zen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM NRW) eingegliedert ist, bündelt landesweit die Kompetenzen zur Bekämpfung von komplexer Steuerhinterziehung, Geldwäsche und organisierter Finanzkriminalität. Es arbeitet eng mit Polizei, Justiz, Zoll und interna­tionalen Partnerbehörden zusammen und verfolgt das Ziel, insbesondere die bislang schwer greifbaren Vermögensflüsse innerhalb krimineller Strukturen systematisch auf­zudecken und wirksam zu bekämpfen.
  • Mit der Einrichtung der ressortübergreifenden Taskforce zur Bekämpfung von Finanzie­rungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie spezialisierten Zentral­stellen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften hat Nordrhein-Westfalen eine gezielte Strafverfolgung aufgebaut, die finanzielle Strukturen der Tätergruppen in den Fokus nimmt.
  • In zahlreichen Fällen wurde bereits erfolgreich Vermögen gesichert oder eingezogen, das aus Delikten stammt – etwa Immobilien, Fahrzeuge, Bargeldbestände oder Luxus­güter.

Trotz der Erfolge bleiben die rechtlichen Hürden hoch, insbesondere dann, wenn unklar ist, wem die Vermögenswerte tatsächlich gehören und die Nachweise für eine Straftat unvollstän­dig bleiben. Hier setzt die Verankerung einer grundrechtskonformen Beweislastumkehr an: Personen, die in auffälliger Weise nennenswerte Vermögenswerte ansammeln, ohne deren legale Herkunft plausibel darlegen zu können, sollen künftig zur Offenlegung verpflichtet wer­den; andernfalls ist eine Einziehung des Vermögens möglich.

Mit einer im Dezember 2025 initiierten Bundesratsinitiative treibt die Koalition aus CDU und GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen die Weiterentwicklung wirksamer Instrumente der Vermö­genseinziehung sowie erweiterter Ermittlungsbefugnisse auf Bundesebene voran. Ziel ist es, die Einziehung rechtswidrig erlangter Vermögenswerte als zentrales Mittel im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität zu stärken. Die Bundesregierung soll hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf zur administrativen Vermögensermittlung und zur Einziehung von Vermögens­werten unklarer Herkunft vorlegen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Beweislastumkehr geprüft werden.

Darüber hinaus liegen mit den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung der Vermögensabschöpfung zahlreiche konkrete Reformvorschläge vor. Diese betreffen unter anderem

  • die Stärkung der Einziehung bei Drittbeteiligten und Verwandten („Vermögenspark­plätze“),
  • die Einführung klarer Verfahrensstandards für die sogenannte nichtverurteilungsabhängige Einziehung,
  • die Ausweitung der Einziehung bei Gefährdern und Angehörigen krimineller Vereinigun­gen sowie
  • eine verbesserte Verzahnung von Strafverfolgung, Finanzverwaltung und Zollbehörden.

Nordrhein-Westfalen hat frühzeitig auf die Empfehlungen hingewiesen und sich auf Fachmi­nisterkonferenzen für ihre Umsetzung stark gemacht. Es gilt nun, die auf Bundesebene ver­einbarten Zielsetzungen mit Nachdruck voranzutreiben, auf eine grundrechtskonforme Beweislastumkehr hinzuwirken und die Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen weiter zu stär­ken – unter anderem durch die gezielte Weiterentwicklung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.

  1. Der Landtag stellt fest:
  2. Die konsequente Abschöpfung unrechtmäßig erlangten Vermögens ist ein zentraler Be­standteil wirksamer Kriminalitätsbekämpfung.
  3. Die derzeitigen gesetzlichen Voraussetzungen zur Einziehung von Vermögen mit unkla­rer Herkunft lassen zu viel Interpretationsspielraum und hemmen die Strafverfolgungs­behörden in der Praxis.
  4. Eine grundrechtskonforme Beweislastumkehr – also die Obliegenheit des Betroffenen, die legale Herkunft seines Vermögens plausibel darzulegen – würde die Effektivität und Handhabbarkeit der Vermögensabschöpfung deutlich steigern.
  5. Die Koalition aus CDU und GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen setzt mit ihrer jüngsten Bundesratsinitiative ein klares Signal für eine grundrechtskonforme Beweislastumkehr.
  6. Dass der wirksame Zugriff auf rechtswidrig erlangte Vermögenswerte ein zentrales In­strument bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Organisierter Kriminalität und Steuerhinterziehung ist.

III.      Der Landtag fordert die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel auf,

  1. sich auf Bundesebene – insbesondere im Bundesrat – weiter dafür einzusetzen, dass die Einführung einer grundrechtskonformen Beweislastumkehr beim Einziehen von Ver­mögen unklarer Herkunft gesetzlich umgesetzt wird.
  2. die Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung aktiv zu unterstützen und auf eine zeitnahe gesetz­geberische Umsetzung hinzuwirken.
  3. die für die Vermögensabschöpfung zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen – ins­besondere Polizei, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden – organisatorisch und technisch so auszustatten, dass sie die erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten wirksam anwenden können.
  4. in Abstimmung mit den zuständigen Landes- und Bundesministerien an der Entwicklung bundeseinheitlicher Standards und Leitlinien zur Anwendung der neuen Regelungen mit­zuwirken.