Metz/Geerlings: Leverkusener Rheinbrücke: Vertragskündigung absolut nachvollziehbar

Gemeinsame Pressemitteilung von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Martin Metz

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) III beschäftigt sich nach Abschluss der Beratungen zur Rahmedetalbrücke und A 45 nun mit der Leverkusener Rheinbrücke.

Die alte A1-Rheinbrücke Leverkusen war aufgrund von Brückenschäden ab 2012 mit Unterbrechungen für LKW gesperrt. Seit Ende 2017 erfolgt der Ersatzneubau. Dabei wurde 2020 seitens Straßen.NRW der beauftragten Baufirma PORR wegen Mängeln am gelieferten Stahl gekündigt. Nach Neuvergabe wurde die erste Brückenhälfte im Februar 2024 fertiggestellt.

Der PUA III hat am heutigen Freitag drei weitere Zeugen vernommen, unter anderem einen Sachverständigen für Schweißfachtechnik, der in den chinesischen Werken der Subunternehmerin die Fertigung von maßgeblichen Stahlbauteilen für den Bau der Leverkusener Rheinbrücke überprüft hat.

Dazu erklären die Sprecher der Fraktionen von CDU und Grünen im PUA III, Dr. Jörg Geerlings (CDU) und Martin Metz (Grüne):

„Der Zeuge bestätigte eklatante Mängel sowohl beim Fertigungsvorgang als auch an den Stahlbauteilen der beiden chinesischen Werke: Es habe sich um eine völlig unübliche Fertigung gehandelt, die von den Vorgaben erheblich abwich und nicht zulässig war. Wären die Stahlbauteile so eingebaut worden, hätte das die Standsicherheit der Leverkusener Rheinbrücke gefährden können, so der Zeuge.

Dies bestätigte der zweite Zeuge, ein Mitarbeiter von Straßen.NRW. Man habe versucht, Mängel zu heilen und den Vertrag zu erhalten. Am Ende sei dies jedoch nicht mehr möglich gewesen, da die Baufirma nicht bereit war, eine Mängelfreiheit umfassend sicherzustellen. Es habe keine abweichenden Haltungen dazu gegeben zwischen den Fachleuten von Bund und Land.

Letztlich handelt es sich um einen Gutachterstreit, bei dem sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW ausführlich juristisch und fachgutachterlich hat beraten lassen. Er hat alle Schritte mit dem Bund abgestimmt, der schließlich die Vollmacht zur Kündigung erteilt hat.“