Nordrhein-Westfalen startet das größte Investitions- und Infrastrukturprogramm seiner Geschichte: Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ investieren wir als schwarz-grüne Koalition in den nächsten zwölf Jahren 31,2 Milliarden in die Zukunft unserer Infrastruktur, unserer Kommunen, in die Bildung unserer Kinder. Davon werden den Kommunen 21,3 Milliarden für Investitionen zur Verfügung gestellt. Dank einer verlässlichen, gut strukturierten und unbürokratischen Bereitstellung kommen die Investitionen direkt den Menschen in unserem Land zugute. Wir machen Nordrhein-Westfalen damit zukunftsfähig.
Hiermit wollen wir Euch eine Übersicht über die Schwerpunkte des Nordrhein-Westfalen-Plans geben.
Welche konkreten Mittel gehen an die Kommunen?
Das Infrastruktursondervermögen ist auf Bundesebene nun beschlossen. In einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern wird die konkrete Umsetzung und Mittelverteilung geregelt. Als schwarz-grüne Koalition ergänzen wir die Mittel des Bundes mit eigenen Garantien für Investitionen und machen daraus den „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“.
Von den insgesamt 31,2 Milliarden Euro des Nordrhein-Westfalen-Plans gehen 21,3 Milliarden Euro und damit knapp 70 Prozent an die Kommunen. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:
- 10 Mrd. Euro als pauschale Zuweisung,
- 4,1 Mrd. Euro über Förderprogramme,
- 7,2 Mrd. Euro über bestehende Fördermittel, deren Bestand durch das Land garantiert wird.
Wie funktioniert die pauschale Zuweisung an die Kommunen?
Die Kommunen wünschen sich eine bürokratiearme und schnelle Verteilung der Mittel. Wir setzen diesen Wunsch um und sorgen für eine einfache und praxisnahe Umsetzung: ein Rats- bzw. Kreistagsbeschluss zur Mittelverwendung, eine kurze formlose Meldung an das Land (Bezirksregierung), und eine abschließende Übersicht über die Mittelverwendung. Um wichtige Zukunftsbereiche gemeinsam zu sichern, gibt es einen sogenannten Numerus clausus für Investitionsbereiche:
- Bildung und Betreuung (50% Soll-Quote)
- Energetische Sanierung und Klimaschutz (20% Soll-Quote)
- Übrige Investitionen nach eigenem Ermessen der Kommunen (30% Soll-Quote), z. B. für Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sport oder öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz
Die politischen Festlegungen gelten für den gesamten Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren (2025 bis 2036). So entsteht Planungssicherheit für alle Kommunen, langfristige Investitionen können gezielt umgesetzt werden, und die Kommunen behalten dabei gestalterischen Spielraum und Eigenverantwortung.
Die Verteilung an die Kommunen erfolgt nach folgendem Schlüssel: 80 Prozent nach Einwohnerzahl, 10 Prozent nach Fläche und 10 Prozent nach finanzieller Bedürftigkeit (nach Soziallastenansatz GFG). Damit stellen wir eine faire und transparente Verteilung sicher.
Eine Informationsseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zur Verteilung der Pauschalzuweisungen findet Ihr hier.
Und eine Liste, was das für Eure Kommune an pauschaler Zuweisung bedeutet, findet Ihr hier.
Was steckt hinter den Förderprogrammen für Kommunen?
Im Umfang von 3,4 Milliarden Euro werden gezielt neue, sachspezifische Förderprogramme aufgelegt, die ausschließlich den Kommunen zugutekommen. Einige Bedarfe sind örtlich sehr unterschiedlich, zum Beispiel für Schwimmbäder oder Straßenbrücken. Hier können Förderprogramme zielgerichteter helfen als pauschale Zuweisungen.
Darüber hinaus können Kommunen, wenn sie Träger von Krankenhäusern oder Kitas sind, von weiteren Investitionen über Förderprogramme in Höhe von 700 Millionen Euro profitieren.
Was bedeuten die Garantien für bestehende Förderprogramme?
Die Landesregierung garantiert, dass bereits bestehende Förderprogramme für Investitionen in die Infrastruktur in Kommunen dauerhaft gesichert und verlässlich fortgeführt werden. Insgesamt umfasst dies 7,2 Milliarden Euro, die vor allem in den Hochwasserschutz, den öffentlichen Nahverkehr und die Förderung umweltfreundlicher Mobilität fließen.
Welche zusätzlichen Mittel werden den Kommunen garantiert?
Neben dem Nordrhein-Westfalen Plan im Umfang von 31,2 Milliarden Euro, von denen 21,3 Milliarden Euro an Kommunen fließen, garantieren wir den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten zwölf Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen in NRW sinken, werden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt.
Zudem entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige Übernahme kommunaler Altschulden in Höhe von 9 Milliarden Euro. Insgesamt investiert das Land also rund 60 Milliarden Euro in den nächsten 12 Jahren, wovon rund 50 Milliarden Euro den Kommunen zugutekommen.
Welche Investitionen nimmt das Land mit seinem Anteil am Sondervermögen des Bundes vor?
Von der Summe des Nordrhein-Westfalen-Plans stehen rund 10 Milliarden Euro für Investitionen in die Landesinfrastruktur zur Verfügung. Auch diese Investitionen werden zu spürbaren Verbesserungen für uns alle im Alltag führen.
Die Mittel werden wir vor allem in Bildung und Betreuung, Gesundheitsversorgung und Verkehrsinfrastruktur einsetzen. Darüber hinaus investieren wir in die Transformation der Wirtschaft, in Forschung und Wissenschaft sowie Digitalisierung, um NRW als starken Industrie-, Forschungs- und Transitstandort zu stärken.
Die Festlegungen gelten für den gesamten Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren. Nach spätestens vier Jahren wird eine Evaluation durchgeführt.
Wie sind die nächsten Schritte zur Umsetzung des Nordrhein-Westfalen-Plans?
Die Landesregierung wird in Kürze eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2026 sowie einen Entwurf für ein Errichtungsgesetz, mit dem die Überjährigkeit der Mittel garantiert wird, einbringen. Geplant ist die Verabschiedung spätestens gemeinsam mit der Haushaltsverabschiedung in der letzten Plenarsitzung diesen Jahres Ende Dezember.
Mit dem größten Investitionsprogramm in der NRW-Geschichte schaffen wir als schwarz-grüne Koalition Planungssicherheit, verlässliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielraum für die Kommunen. Investitionen können so gezielt und effizient vor Ort umgesetzt werden. Damit verbessern wir das Leben der Menschen in unserem Land nachhaltig.
Hier geht es zur Pressemitteilung der Landesregierung vom 21. Oktober.
Und hier findet Ihr unsere gemeinsame Pressemitteilung mit der CDU.

