Aktuelles aus dem Verkehrsausschuss – Oktober 2025

Portrait Ina Besche-Krastl
Portrait Laura Postma
Portrait Michael Röls
Portrait Martin Metz

Landeshaushalt 2026

Die Haushaltssituation des Landes ist schwierig. Mittlerweile liegt der Entwurf der Landesregierung für den Haushaltsplan 2026 vor, der nun im Landtag beraten wird. Der NRW-Anteil am 100 Mrd. Euro – Sondervermögen des Bundes ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Laut aktuellem Entwurf gibt es auch im Bereich Verkehr manche schmerzhaften Einschnitte. Aber die gute Nachricht ist, dass die Kürzungen nicht zu strukturellen Verwerfungen führen und an manchen Punkten sogar Verbesserungen möglich waren. So verfolgen wir den Grundsatz „Er-halt vor Neubau“ systematisch weiter und investieren die Rekordsumme von 235 Mio. Euro in die Sanierung von Brücken und Straßen. Die Mittel für den Landesstraßenneubau bleiben auf niedrigem Niveau konstant. Die Kürzungen in der Förderung von kommunalem Straßenbau werden durch Rücklagen aufgefangen, auch hier gibt es keine strukturellen Einbußen. Dies ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass die Mittel zukünftig gerade auch für die Verbesserung der Fuß- und Fahrradinfrastruktur vor Ort verwendet werden sollen.

Über 3 Milliarden Euro stellt das Land den Kommunen und Verkehrsverbünden für die Förderung der öffentlichen Nahverkehre zur Verfügung. Zudem konnten wir für die Menschen in NRW wichtige Programme wie das Sozialticket und das Schülerticket als Deutschlandticket erhalten, vorausgesetzt, es gibt für 2026 und darüber hinaus eine finanzielle Lösung für das Deutschlandticket insgesamt.

Mit den zurzeit laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen und dem landesweiten Radvorrangroutennetz werden die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, die Radverkehrsinfrastruktur systematisch auszubauen. Die Investitionsmittel in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen wurden um eine Million abgesenkt, sind aber mit 38,5 Mio. Euro trotzdem auf sehr hohem Niveau. Damit kommen wir dem vereinbarten Ziel von 1.000 km neue Radwege bis 2027 Stück für Stück näher. Das Förderprogramm Nahmobilität wurde nochmal erhöht und kommt vorwiegend den Kommunen zugute, wobei hier bestehende Reserven zurückgefahren werden.

Auch die Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur geht mit dem Haushalt 2026 weiter voran, die neue landeseigene Gesellschaft „Mobidrom“ leistet hier großartige Arbeit und ist ein Vorbild für andere Bundesländer.

Insgesamt wird der Haushaltsentwurf im parlamentarischen Verfahren zu beraten sein und dabei auch die Frage des Sondervermögens für Infrastruktur einzubeziehen sein.

Ansprechpartner*innen: Alle Abgeordneten

 

Gesetzentwurf zur Reform des SPNV in NRW

Bereits im letzten Bericht haben wir ausführlich über die Inhalte der geplanten Strukturreform im Schienenpersonennahverkehr informiert. Nun liegt der Gesetzentwurf zur Novelle des ÖPNV-Gesetzes Nordrhein-Westfalen vor und ist am 19. September 2025 in die Verbändeanhörung gegangen.

Ziel der vom Grünen Verkehrsminister Oliver Krischer eingebrachten Gesetzesnovelle ist es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in NRW neu zu organisieren, um effiziente Strukturen zu schaffen. Denn die bisherige Dreiteilung der Aufgabenträgerschaft für den SPNV ist nicht mehr zeitgemäß und führt immer wieder zu Reibungsverlusten, langwierigen Entscheidungsprozessen und unterschiedlichen Standards, z.B. bei den Bahnsteighöhen und Takten.

Die Reform sieht im Wesentlichen die Gründung einer landesweiten Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit Arbeitstitel „Schiene.NRW“ durch die drei SPNV-Zweckverbände vor sowie eine klare Aufgabenverteilung auf drei Ebenen (landesweit, regional, lokal). Damit wird der SPNV zukünftig für ganz NRW aus einem Guss organisiert.

Die Kommunen bleiben in der Trägerschaft der AöR und sind durch einen 21-köpfigen Verwaltungsrat eingebunden, wobei je sieben Vertreter*innen durch die Verbandsversammlung der drei Zweckverbände gewählt werden. Der Vorstand der Gesellschaft soll im aktuellen Stand aus vier Personen bestehen und paritätisch besetzt sein.

Das bisherige SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse wird in ein SPNV-Grundangebot mit Korridorbezug, das einen Umfang von bis zu 85 Millionen anstelle von 40 Millionen Zug-Kilometern haben darf, weiterentwickelt. Finanziell abgesichert wird das Grundnetz durch eine Erhöhung der SPNV-Pauschale des Landes aus Regionalisierungsmitteln des Bundes von bisher 1 auf 1,5 Mrd. Euro. Schiene.NRW stellt einen landesweiten Nahverkehrsplan zur Sicherung und Verbesserung des SPNV in NRW auf.

Die bisherige Organisation des kommunalen und regionalen ÖPNV (ohne SPNV) bleibt wie gehabt bei den Verkehrsverbünden und Kommunen, ebenso die Nahverkehrsplanung für den ÖPNV. Mit der neuen Struktur wird es klare Verantwortlichkeiten und Aufgabenteilung zwischen SPNV und ÖSPV geben. Um die Kommunen beim Bus- und Straßenbahnverkehr zu unterstützen, wird die bisherige ÖPNV-Pauschale von 130 Mio. Euro auf 160 und ab 2028 auf 170 Mio. Euro erhöht.

Der Gesetzentwurf wird nach der Verbändeanhörung in den Landtag eingebracht und voraussichtlich im ersten Quartal 2026 verabschiedet. Die neue Gesellschaft Schiene.NRW soll 2027 mit der operativen Arbeit starten.

Den Entwurf zum ÖPNVG findet Ihr hier, ein FAQ des Verkehrsministerium hier.

Ansprechpartner*innen: Ina Besche-Krastl und Laura Postma

 

Deutschlandticket

Erst wenige Monate ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Kraft, doch schon jetzt ist das Versprechen gebrochen, den Preis des Deutschlandtickets bis 2029 stabil zu halten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellt – wie zuvor sein FDP-Vorgänger – lediglich 1,5 Milliarden Euro für das Ticket bereit. In der Folge müssen die rund 14 Millionen Abokund*innen erneut tiefer in die Tasche greifen.

In der Sonderverkehrsministerkonferenz am 18. September 2025 in München einigten sich die Länder auf einen Preis von 63 Euro pro Deutschlandticket. Auch ihr Beitrag bleibt mit 1,5 Milliarden Euro unverändert, angesichts knapper Landeskassen, gerade in NRW, keine Selbstverständlichkeit. Positiv ist immerhin, dass der Bund zugesagt hat, sich dauerhaft an der Finanzierung zu beteiligen. Zudem soll ein verbindlicher Preismechanismus etabliert werden. Damit herrscht nun endlich Klarheit: Das Deutschlandticket wird es auch in den kommenden Jahren weiterhin geben.

Ansprechpartnerin: Laura Postma

 

Wir stärken Mobilität in ländlichen Räumen

Die Mobilität der Menschen in ländlichen Räumen in Nordrhein-Westfalen verbessern, das haben wir im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart. Mit den neuen Förderprogrammen zu Schnellbuslinien und On-Demand-Verkehren sind wir diesem Ziel ein gutes Stück nähergekommen.

In NRW gibt es zahlreiche kleinere Städte und Gemeinden, die bislang nicht an das Schienennahverkehrsnetz angebunden sind. Um den Menschen überall dort, wo eine Schienenstrecke noch gebaut bzw. reaktiviert werden muss, oder eine Erschließung über die Schiene schwierig ist, zeitnah eine attraktive ÖPNV-Verbindung zu bieten, fördert das Verkehrsministerium bereits 37 Schnellbuslinien. Jetzt sind noch weitere 20 Schnellbuslinien hinzugekommen, für die das Land bis 2032 140 Millionen Euro Fördermittel bereitstellt. Die 20 neuen Linien sollen bis 2027 an den Start gehen und entstehen in enger Zusammenarbeit mit den drei Verkehrsverbünden VRR, go.Rheinland und NWL sowie den jeweiligen Kommunen. Hier die Liste aller Schnellbuslinien in NRW inklusive Übersichtskarte.

Mit Linienbedarfsverkehren, auch „On-Demand-Ridepooling“ genannt können Fahrgäste mit einer App Fahrten flexibel auf Abruf buchen, unabhängig von festen Haltestellen oder Fahrplänen. Ein Algorithmus bündelt ähnliche Fahrtwünsche und die gebuchten Fahrzeuge bringen die Fahrgäste zu einem ÖPNV-Knotenpunkt oder direkt ans Ziel. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert jetzt gezielt Projekte für Linienbedarfsverkehre in Zeiten und Regionen mit geringerer Nach-frage. Gefördert werden unter anderem Betriebskostendefizite durch Sach- sowie Personalkosten. Um den Kommunen und Kreisen die Einführung von On-Demand-Verkehren zu erleichtern, stellt das Land ein einheitliches digitales Hintergrundsystem zur Verfügung, auf das dann die jeweilige App zurückgreifen kann. So muss nicht jede Kommune das „digitale Rad“ neu erfinden. Die genauen Förderbedingungen kann man hier abrufen, einen Bericht des Verkehrsministeriums mit Erläuterungen ist hier zu finden.

Ansprechpartnerin: Laura Postma

 

Antrag zur Fachkräftegewinnung und bessere Arbeitsbedingungen in der Transportbranche

Berufskraftfahrer*innen sind unverzichtbares Rückgrat für unsere Versorgung, Lieferketten und Mobilität. Im gemeinsamen Antrag der Koalition „Mehr Fachkräfte für die Transportbranche – Ausbildung und Arbeitsbedingungen für Fahrpersonal verbessern“ wollen wir die Rahmenbedingungen für diesen wichtigen Beruf gezielt verbessern. Denn es gibt erheblichen Fachkräftemangel, die Speditionen in NRW suchen händeringend Personal. Um dem zu begegnen, wollen wir das Berufsbild attraktiver machen und die Fachkräftegewinnung stärken. Dazu gehört unter anderem die Ausweitung der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse und die Verbesserung der Rastlagen im Hinblick auf die Bedürfnisse der Fahrer*innen. Auch die Sicherheit im Straßenverkehr soll für alle erhöht werden, zum Beispiel durch die Schaffung neuer Abstellmöglichkeiten für LKW in Gewerbegebieten und die stärkere Kontrolle zur Einhaltung von Kabotageregeln, Arbeitsschutzvorschriften und Mindestlohn.

Den Antrag, der am 18. September 2025 im Landtag beraten wurde, findet Ihr hier. Der Antrag wird nun im Verkehrsausschuss weiter behandelt.

Ansprechpartner*innen: Ina Besche-Krastl und Martin Metz

 

Novellierung des Straßen- und Wege-Gesetzes

Das Straßen und Wege-Gesetz (StrWG NRW) wird reformiert und ein entsprechender Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums ist kürzlich in die Verbändeanhörung gegangen. Wesentliche Ziele der Novelle sind die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Ersatzneubauten bei Brücken, die Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, Ausweitung von Duldungspflichten von Grundeigentümern und Möglichkeit einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung sowie die Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Landes- und Kreisstraßen.

Durch die vorgesehenen Regelungen werden Teile des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern aus November 2023 rechtlich verankert. Zur Beschleunigung der Verfahren werden zukünftig die Beteiligung der regionalen Planungsträger auf die gesetzlichen Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes reduziert.

Im Zuge der Novellierung des Straßen-Wege-Gesetzes werden auch Änderungen am am Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgenommen, um zukünftig begleitende Radwege an Straßen bis zu einer Länge von 10 km schneller realisieren zu können. Die Radschnellverbindungen des Landes sollen bis zu einer Länge von 6 km von der UVP-Vorprüfungspflicht befreit werden.

Insgesamt legen wir GRÜNE besonderen Wert darauf, dass mit der Novelle gerade für Radwege Erleichterungen bei der Planung geschaffen werden.

Den Entwurf zum Straßen-Wege-Gesetz findet Ihr hier.

Ansprechpartner: Martin Metz

 

Verkehr im Landesentwicklungsplan

Ein Entwurf für die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) für eine nachhaltigere Flächenentwicklung ist veröffentlicht worden und die Beteiligung der Öffentlichkeit ist jetzt ab-geschlossen. Viele Kreise, Städte, öffentliche Institutionen und Ämter haben ihre Stellungnahmen dazu abgegeben.

Für den Verkehrsbereich werden im Wesentlichen die folgenden drei Änderungen vorgeschlagen:

Bei dem Grundsatz 8.1-1 Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung wurde ergänzt, dass ÖPNV und Angebote der weiteren Verkehrsmittel des Umweltverbundes gegenüber dem MIV vorrangig entwickeln werden sollen. Dabei stehen vor allem sog. zentralörtlich bedeutsame All-gemeine Siedlungsbereiche im Vordergrund.

Wir begrüßen die Ergänzung der Erläuterungen zum Grundsatz 8.1-11 Öffentlicher Verkehr, welche eine Nutzung von Radschnellverbindungen auf stillgelegten Bahntrassen thematisiert. Dabei ist die genaue Frage der Vorrangnutzung zwischen Rad- und Schienenverkehr noch Diskussionsthema.

Es wird der neue Grundsatz 8.1-13 Landesweites Radvorrangnetz und Radschnellverbindungen eingeführt. Durch diesen soll geregelt werden, dass die Trassen für Radschnellverbindungen des Landes gemäß Bedarfsplan und für das landesweite Radvorrangnetz von entgegenstehenden Nutzungen freihalten werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur.

Zur Vertiefung des Themas findet Ihr hier: den jetzigen LEP, die geplanten Änderungen und die abgegebenen Stellungnahmen zur Änderung.

Ansprechpartner: Martin Metz

 

Änderungsantrag Jährliche Hauptuntersuchung

Der Vorschlag der EU-Kommission, für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, eine jährliche Hauptuntersuchung einzuführen, würde für viele Bürger*innen in NRW einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand bedeuten, ohne dass ein nachweisbarer Sicherheits-gewinn erkennbar wäre. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sind häufig auf ältere Fahrzeuge angewiesen, für sie sind zusätzliche Kosten von rund 160 Euro pro Jahr kaum zu stemmen.

Zudem trägt eine Verdoppelung der Untersuchungsintervalle nicht automatisch zu mehr Verkehrssicherheit bei. Lediglich ein bis zwei Prozent aller Unfälle sind auf technische Defekte zurückzuführen – und diese beruhen oft auf Schäden an Reifen oder der Beleuchtung, die durch häufigere Hauptuntersuchungen nicht zwingend verhindert werden können.

Aus diesen Gründen haben sich alle demokratischen Fraktionen auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu einem Antrag der FDP-Fraktion verständigt und diesen im Verkehrsausschuss am 24. September 2025 beschlossen.

Den gemeinsamen Änderungsantrag findet Ihr hier.

Ansprechpartner: Martin Metz

Mehr zum Thema

Verkehr