Simon Rock: „Wir wollen Vereinfachung überall dort, wo es sinnvoll möglich ist“

Zum Entwurf der Landesregierung zum Landesumzugskostengesetz - ersteLösung

Portrait Simon Rock

Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau macht man nicht über Schlagworte, sondern ist mühsame Detailarbeit. Das sehen wir auch wieder bei dem heutigen Gesetzentwurf; denn ein Baustein zum Bürokratieabbau ist das Landesumzugskostengesetz. Das ist zugegebenermaßen ein etwas sperriger Name, aber es enthält für viele Beamtinnen und Beamte wichtige Regelungen.

Das aktuelle Landesumzugskostengesetz stammt noch aus dem Jahr 1993 und ist – das muss man so sagen – an vielen Stellen hoffnungslos veraltet. Die Lebenswirklichkeit hat sich nun einmal an einigen Punkten deutlich geändert. Unter anderem der statische Verweis auf das Bundesumzugskostengesetz – auch wieder ein sehr schönes Gesetz – sorgt für unnötige Details und Ausnahmeregelungen. Deshalb ist eine Neuregelung absolut überfällig.

Uns geht es um eine Vereinfachung und Anpassung an landesrechtliche Erfordernisse; denn bisher werden die Erstattungen für Umzüge quasi spitz abgerechnet. Das sorgt zwar für Einzelfallgerechtigkeit bis in jedes Detail, aber aus unserer Sicht kann man es auch übertreiben. Die Kehrseite der Medaille für Einzelfallgerechtigkeit in jedem Einzelfall – das sehen wir im Steuerrecht –, ist einfach ein immenser Verwaltungsaufwand an ganz vielen Stellen; denn die Belege müssen nicht nur gesammelt und eingereicht werden, sondern sie müssen auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Abrechnungsstellen bearbeitet und geprüft werden. Das klingt nicht nur nach unnötiger Bürokratie; es ist auch unnötige Bürokratie.

Viel besser ist es deshalb, eine Vereinfachung über Pauschalregelungen für Inlandsumzüge zu organisieren. Genau das wird mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Diese Pauschalregelungen richten sich nach objektiven Kriterien. Sie sind unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Hausstand vorliegt oder nicht. Sie sind abhängig von der Wohnungsgröße, der Personenanzahl und der Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung.

Wir als Koalition wollen Vereinfachung überall dort, wo es sinnvoll möglich ist. Dieser Gesetzentwurf – das muss man so sagen – ist am Ende des Tages gelebter Bürokratieabbau. Die Abwicklung von Erstattungen können wir so vereinfachen, Prozesse beschleunigen und die Verwaltung entlasten. Umständliche Belege-Sammelei gehört so der Vergangenheit an. Wir begrüßen deshalb den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN)