Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag
Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute nicht über irgendein Gesetz, sondern über eines mit enormen finanziellen Auswirkungen. Möglicherweise ist es das für das Land teuerste Gesetz in der gesamten Legislaturperiode. Allein für das Jahr 2025 nehmen wir strukturell zusätzlich 2,3 Milliarden Euro mehr Geld für unsere Beamtinnen und Beamten in die Hand.
Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen haben sich sehr frühzeitig für eine Eins-zu-eins-Übernahme des Tarifvertrags auf die Beamtenschaft entschieden. Dadurch bekommen die Beamtinnen und Beamten ab dem 1. November 2024 zunächst 200 Euro mehr und ab dem 1. Februar 2025 noch mal 5,5 Prozent zusätzlich. Dieses Versprechen setzen wir mit diesem Gesetz jetzt auch rechtsverbindlich um. Ich will das betonen: Das ist ein gutes und ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Dieser Teil des Gesetzes wurde in der Anhörung auch von vielen Gewerkschaften ausdrücklich begrüßt, sei es vonseiten des DGB, des DBB, der Deutschen Steuergewerkschaft oder anderen. Wenn gleichzeitig die kommunalen Spitzenverbände als Arbeitgeber und selbst der Bund der Steuerzahler die Eins-zu-eins-Übertragung unterstützen, dann kann diese Regelung auch nicht so furchtbar falsch gewesen sein.
(Stefan Zimkeit [SPD]: Das hat auch kein Mensch behauptet! – Christian Dahm [SPD]: Das ist unstreitig!)
Darüber hinaus möchten wir mit unserem Änderungsantrag eine Anregung vonseiten der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung aufgreifen. Wir schlagen vor, die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Landesbesoldungsgesetz zu verankern. Durch eine Sonderregelung im TV-L profitieren davon nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern auch die Tarifbeschäftigten unmittelbar. Damit gibt es zukünftig eine Fahrradleasingmöglichkeit für alle Landesbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen.
(Beifall von den GRÜNEN und Christina Schulze Föcking [CDU])
Wir stärken gleichzeitig den öffentlichen Dienst als attraktiven und modernen Arbeitgeber und Dienstherren und fördern nachhaltige Mobilität. Denn das Radfahren ist immer noch eins der umweltfreundlichsten und zudem gesundheitsförderndsten Arten der Fortbewegung. Das ist im Übrigen auch ein weiterer Schritt im Hinblick auf die klimaneutrale Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen.
Ich bin froh, dass wir zu dieser Lösung gekommen sind, von der am Ende alle profitieren: die Beschäftigten, das Land und das Klima.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Bevor jetzt aber eine Zwischenfrage des Kollegen Zimkeit kommt, will ich mich auch nicht um den Aspekt drücken, der in der Anhörung besonders kontrovers diskutiert wurde,
(Zuruf von Angela Freimuth [FDP])
nämlich den Wechsel der Bezugsgröße bei der Berechnung des Abstands zur Grundsicherung und die damit einhergehende Einführung eines fiktiven Partnereinkommens in Höhe eines Minijobs.
Ich halte es für wichtig, noch mal Folgendes zu betonen: Das der Berechnung zugrunde liegende Familienbild ist ohnehin nicht mehr aktuell, dennoch gehen wir hier im Bundesländervergleich sehr moderat vor. Denn elf der anderen 15 Bundesländer berücksichtigen bereits ein Partnereinkommen oder planen dies. Dazu gehören im Übrigen auch die beiden Bundesländer, in denen die FDP mitregiert, und die meisten Bundesländer, in denen die SPD in Regierungsverantwortung ist.
Auch die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, in dem genau das geplant ist – übrigens unter Federführung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD und offensichtlich mit Zustimmung des FDP-Parteivorsitzenden Christian Lindner. Im SPD-geführten Hamburg wird sogar das reale Bruttoeinkommen des Partners berücksichtigt, und nicht nur eines in Höhe eines Minijobs wie in Nordrhein-Westfalen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, ich will das mal in aller Deutlichkeit sagen: Wenn Sie mit dem Finger auf Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen zeigen, dann muss Ihnen vollkommen klar sein, dass drei Finger auf Ihre Parteifreunde im Bund und in vielen anderen Länder zurückzeigen,
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
zumal Nordrhein-Westfalen anders als viele andere Länder auf Antrag einen Ergänzungszuschlag vorsieht, wenn im Einzelfall tatsächlich kein Partnereinkommen vorhanden sein und die Besoldung dadurch unter die Mindestbesoldung fallen sollte. Wahrscheinlich kommt das sehr selten vor, aber wir haben dafür Vorsorge getroffen. Auch deshalb halten wir den Gesetzentwurf für verfassungsrechtlich vertretbar.
Leider reicht die Zeit nicht, um Professor Huber breit zu zitieren, aber wie ich wahrgenommen habe, haben wir noch eine dritte Lesung. Dann haben wir noch ausreichend Zeit dafür, uns darüber verfassungsrechtlich auszutauschen.
(Zuruf von Björn Franken [CDU])
Ich will an dieser Stelle nichts weiter hinzufügen, außer dass wir dem Gesetzentwurf einschließlich unseres Änderungsantrags zustimmen werden.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)