Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Aktionen von Aktivistinnen und Aktivisten von Teilen der Klimabewegung auf Flughäfen sind nicht in Ordnung. Sie sind gefährlich, und solche Aktionen werden zu Recht bestraft. Kollege Blöming hat es ausgeführt. Es gibt genügend alternative Protestmöglichkeiten, um dem Anliegen von mehr Klimaschutz im Luftverkehr Ausdruck zu verleihen, ohne die Sicherheit zu gefährden oder für massive Verkehrsbeeinträchtigungen zu sorgen, und das ist auch politischer Konsens.
Herr Professor Zerbin hat hier eben ausgeführt, das seien Maßnahmen, die von der Öffentlichkeit begrüßt würden oder in irgendeiner Weise auf ein positives Echo stießen. Ich frage mich, wo das der Fall sein soll. Ich glaube, alle politischen Kräfte haben diese Aktionen der Aktivisten verurteilt.
Die Fragen der Öffentlichkeit nach dem Schutz unserer Flughäfen sind auch berechtigt. Das gilt allerdings in Bezug auf die Auswirkungen im Wesentlichen nicht bezogen auf die Aktionen der Klimaaktivisten, sondern wir glauben, dass die Angst vor terroristischen Aktionen oder Sabotagen größer ist.
Dass Menschen unbefugt auf Flughafengelände eindringen konnten, ist kein exklusives Problem am Flughafen Köln/Bonn. Das Gleiche ist an einer Vielzahl von Flughäfen in Deutschland und Europa passiert. Im Übrigen haben – das haben Vorredner auch schon ausgedrückt – die Sicherheitsvorkehrungen in dem Sinne funktioniert, dass das Eindringen sehr schnell festgestellt wurde, Sicherheitskräfte ausgerückt sind und diese Personen dann sehr schnell identifiziert und festgesetzt wurden.
(Sven Werner Tritschler [AfD]: Na super! Toll!)
Es wird auch gehandelt, um das Eindringen auf das Gelände möglichst von Anfang an zu unterbinden. In einer Pressemitteilung des zuständigen Bundesinnenministerium vom 17. Juli heißt es – ich zitiere –:
„Insbesondere über die Verbesserung von Zaunanlagen und Toren in Verbindung mit moderner Signaltechnik steht die Bundesregierung aktuell mit den Aufsichtsbehörden der Länder zur Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zum Außenschutz von Flughäfen in einem engen Austausch. Diese Maßnahmen fügen sich in die aktuellen Arbeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen ein.“
Das heißt, Bund und Länder sind bereits tätig. Auch die Antwort des Landesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage vom 03.09. führt dies aus.
Allerdings – das möchte ich an dieser Stelle auch sagen – wird man sich damit begnügen müssen, dass nicht alle Details solcher Maßnahmenpläne öffentlich werden und öffentlich verhandelt werden können. Wenn Sie als politische Entscheidungsträger das nicht verstehen, dann haben Sie keine Ahnung von Sicherheitspolitik.
Präsident André Kuper: Herr Kollege, ich muss Sie einmal unterbrechen. Es gibt aus den Reihen der AfD den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?
Martin Metz (GRÜNE): Ja.
Prof. Dr. Daniel Zerbin (AfD): Vielen Dank, Herr Abgeordneter, dass Sie die Frage zulassen.
Meine Frage ist, ob Sie verstanden haben, was ich gerade in der Rede gesagt habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass es Graffitis auf dem Flughafengelände gab, und das sagt aus, dass nicht bemerkt worden ist, dass Personen irregulär auf das Gelände gelangt sind. Ist das klar gewesen? Denn Sie haben gesagt, bei den Aktivisten habe es ausgereicht. Es scheint doch eine Lücke zu geben, und meine Frage ist, ob Ihnen das klar ist.
Martin Metz (GRÜNE): Derartige Dinge sind natürlich zu untersuchen. Aber dass Sie jetzt auf einmal genau wissen, wie ein Graffiti an eine Wand gekommen ist und wer dazu was getan haben muss, ist bemerkenswert. Da würden mich Ihre Quellen interessieren. Wenn Sie sachdienliche Hinweise dazu haben, wie das geschehen ist, sollten Sie die den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Meine Damen und Herren, ich habe es bereits ausgeführt: Bund und Land handeln, um die Sicherheit an Flughäfen zu verbessern. Dieses Antrags bedarf es dazu nicht. Er ist daher abzulehnen. Wem das als Begründung nicht ausreicht, dem sei ergänzend gesagt, dass insbesondere Punkt 2 des Antrags, wonach das Land, also die Steuerzahler, anstelle des zuständigen Flughafenbetreibers, der sich aus Gebühren finanziert, die Modernisierung der Zaunanlage mit 10 Millionen Euro bezahlen soll, inhaltlich völlig Banane ist. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)