Martin Metz: „Wir denken auch andere Branchen mit“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zu Maut für Landschaftsgärtner

Portrait Martin Metz

Der Entschließungsantrag von CDU und Grünen im Landtag

Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktion! Die Einführung der Lkw-Maut wurde bereits 1990 beschlossen und startete 2005. Sie wurde mehrmals geändert und erweitert und hat sich als wichtiges Steuerungsinstrument erwiesen.

Ebenso ist sie eine wichtige Finanzierungssäule für unsere Verkehrsinfrastruktur. Gerade wir in Nordrhein-Westfalen sehen die große Belastung der Brückenbauwerke durch den Güterkraftverkehr und die damit einhergehenden Konsequenzen. Die Lkw-Maut trägt dem Verursacherprinzip Rechnung.

Auch Güterverkehr mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 t trägt zur Belastung der Straßeninfrastruktur und zu Umweltschäden bei. Daher ist es völlig richtig, dass die Koalition im Bund diese Fahrzeuge für den Gütertransport in die Maut aufgenommen hat. Sie folgt auch der europäischen Rahmenrechtsgebung.

Damit kommen wir aber schon zu dem Punkt: Schon bei der Eurovignetten-Richtlinie 2002 hat man auf europäischer Ebene daran gedacht, dass es um den Gütertransport geht. Es geht nicht um die Dienstleistungen, bei denen zum Beispiel Maschinen zu dem Ort transportiert werden sollen, an dem die Dienstleistungen erbracht werden. Man hat in der Eurovignetten-Richtlinie gesagt, dass Lastkraftwagen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen benötigt werden, ausgenommen werden können.

Diese Ausnahme hat der Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung in nationales Recht ebenfalls getroffen. Er hat nämlich gesagt, dass die Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, ausgenommen werden kann. Der Bundestag als Gesetzgeber hat deutlich gesagt, was er will: die Lkw-Maut ab 3,5 t für den Gütertransport auf der Straße und nicht für Handwerker und handwerksähnliche Dienstleistungen.

Wie man einen solchen Gesetzestext umsetzt, ist Sache des zuständigen Ministeriums, und zwar des Bundesverkehrsministeriums mit Minister Volker Wissing von der FDP. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität legt den Gesetzestext jedoch sehr restriktiv aus und verweist einfach auf die Handwerksordnung. Garten‑ und Landschaftsbauer fallen nicht darunter, im Übrigen aber auch einige andere Berufe nicht, wie zum Beispiel Veranstaltungstechniker oder Ähnliches. Kollege Krauß hat das richtig gesagt.

In diesem Zusammenhang, lieber Kollege Rasche, gibt es schon einen deutlichen Unterschied zwischen dem Antrag, den Sie gestellt haben, und dem Antrag, den wir gestellt haben: Sie beschränken sich auf die Garten‑ und Landschaftsbauer. Das ist ein wichtiges Thema, aber wir erweitern es auf all die Gruppen, die sich jetzt zu Recht beschweren. Wir denken auch andere Branchen mit.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Wer könnte diese Ausnahmen denn machen? Der Landtag? Nein. Die Landesregierung? Nein. Der Bundestag? Nein. Der Bundesrat? Nein. Die Bundesregierung als Ganze? Nein. Es gibt da eine Person, eine Stelle, und das ist der Bundesverkehrsminister.

(Zuruf von Gordan Dudas [SPD])

Deshalb entbehrt es nicht einer gewissen Chuzpe, dass ausgerechnet die FDP hier diesen Antrag stellt. Um es ganz deutlich zu machen: Unser NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat bereits auf diese Ausnahmen der Maut hingewirkt. Cem Özdemir – Oliver Krauß hat es erwähnt – hat ebenso klar gesagt, dass er diese Ausnahmen für den Garten‑ und Landschaftsbau will.

(Christof Rasche [FDP]: Das sagt er immer!)

Wir als schwarz-grüne Koalition stehen an der Seite der Wirtschaftsverbände gegen diese unternehmerfeindliche Entscheidung des FDP-Bundesverkehrsministers. Unsere Haltung machen wir mit dem Entschließungsantrag deutlich. Im Übrigen wäre es, wenn man den Beschlussteil aufmerksam liest, selbst abgesehen von den inhaltlichen Punkten allein aus Respekt vor der deutschen Sprache schon besser, nicht dem Ursprungsantrag zuzustimmen, sondern dem Entschließungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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