Simon Rock: „Die eigenständigen Sicherungssysteme müssen selbstverständlich bei der europäischen Einlagensicherung auch in Zukunft Berücksichtigung finden“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zur Einlagensicherheit

Portrait Simon Rock

Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Inhalt des Antrags, über den wir reden, ist wahrlich nicht neu. Herr Kollege Witzel hat gerade auch angesprochen, dass es dazu schon 2012 eine breite Debatte gegeben hat. Ich habe auch noch einmal in die Plenarprotokolle hineingeguckt. Sie haben sich an dieser Debatte mit beteiligt.

(Ralf Witzel [FDP]: Ja!)

Umso überraschter war ich über Ihre Pressemitteilung heute Morgen, in der Sie ausgeführt haben, die Diskussion sei nur einige wenige Wochen alt. Das wundert mich schon, weil seit 2012 schon ein paar mehr Wochen vergangen sind. Deshalb kann ich mir den Zeitpunkt dieses Antrags auch nur mit dem anstehenden Europawahlkampf erklären, in dem Sie noch ein paar Punkte sammeln wollen. Aber sei es drum!

Sie betonen im Titel Ihres Antrags einen gemeinsamen, parteiübergreifenden Einsatz im Sinne der Sparerinnen und Sparer in Nordrhein-Westfalen. Tatsächlich ist es so, dass es im europäischen Parlament genau dazu eine parteiübergreifende Initiative von deutschen Abgeordneten gab, und zwar über das gesamte Parteienspektrum von Linken über Grüne, CDU und SPD bis zur FDP.

Gemeinsam ist das Ziel verfolgt worden, die Interessen von Volksbanken und Sparkassen bei der Harmonisierung der europäischen Einlagensicherung zu wahren. Dieses Ziel teilen wir als Grüne in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich.

Wenn Sie nur die Überschrift Ihres Antrags, die nicht gerade kurz ist, zur Abstimmung gestellt hätten, könnten wir da auch gut mitgehen. Mit Blick auf den gesamten Antragstext tun wir uns damit aber ein bisschen schwer. Das möchte ich auch begründen.

Zunächst einmal ist es so, dass wir Grünen die Vollendung von Bankenunion und Kapitalmarktunion als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008/2009 befürworten und somit auch die Bankenregulierung. Einen Totalausschluss der europäischen Einlagensicherung – das klingt zwischen den Zeilen in Ihrem Antrag durch – können wir da nicht unterschreiben.

Auf europäischer Ebene wurde in den zurückliegenden Wochen über mehrere Pakete verhandelt, die die europäische Einlagensicherung betreffen. In diesen Beratungen lag ein Fokus auf der Harmonisierung von institutsbezogenen Sicherungssystemen. „Harmonisierung“ klingt ja auf den ersten Blick gut. Aber was dahintersteckt, ist speziell für Deutschland, Österreich und Spanien in der Tat keine gute Nachricht.

Insbesondere in diesen drei Ländern kommen institutsbezogene Sicherungssysteme zum Tragen, da es hier große Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt. Deutsche Sparkassen und Volksbanken sind nicht mit europäischen Großbanken vergleichbar und haben auch bereits ausreichende Sicherungssysteme. Insofern gehe ich an dieser Stelle ausdrücklich mit Ihnen mit. Die eigenständigen Sicherungssysteme müssen selbstverständlich bei der europäischen Einlagensicherung auch in Zukunft Berücksichtigung finden.

Ich bin durchaus für ein gesundes Selbstbewusstsein von Nordrhein-Westfalen, das für sich genommen ja auch viel größer ist als viele EU-Mitgliedsstaaten. Dennoch müssen wir schauen, dass wir uns da nicht verheben. Nordrhein-Westfalen hat als Bundesland keinen Einfluss auf die Debatten im europäischen Kontext.

Hinzu kommt, dass die aktuellen EU-Debatten keinen rechtsverbindlichen Charakter haben und somit auch keinen direkten Einfluss auf Nordrhein-Westfalen. Es besteht schlicht keine Notwendigkeit, sich in diesem Moment als Landtag Nordrhein-Westfalen dazu zu verhalten – außer man möchte damit Wahlkampf machen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Im Übrigen ist der richtige Adressat neben den EU-Abgeordneten auch die Bundesregierung. Die Federführung hierfür liegt beim Bundesfinanzministerium, also bei dem Bundesfinanzminister und Ihrem Bundesvorsitzenden. Ich gehe auch davon aus, dass es seine Aufgabe ist, im Rahmen seines Finanzministerkollegenkreises eine Mehrheit zu verhandeln. Wenn Sie das für sinnvoll halten und unterstützen wollen, werden Sie sicherlich andere Wege finden, als ihn über den Umweg der schwarz-grünen Landesregierung zu kontaktieren.

Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Notwendigkeit, dem FDP-Antrag heute zuzustimmen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der CDU)

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