Zum Antrag auf einen „PUA Brückendesaster und Infrastrukturstau“

Änderungsantrag

Portrait Martin Metz

Änderungsantrag zu dem Antrag „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Lan­desverfassung Nordrhein-Westfalen zur Verantwortung der nordrhein-westfälischen Landesregierung für das Desaster um die Talbrücke Rahmede, den Brückeninfrastruk-turstau in Nordrhein-Westfalen und zum Umgang der Landesregierung mit Nachfragen des Parlaments und der Bevölkerung zu diesen Themen (PUA Brückendesaster und Inf-rastrukturstau)“

Antrag der Fraktion der SPD und Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 18/3651

Ziff. IV Untersuchungszeitraum wird wie folgt gefasst:

„Der Untersuchungszeitraum beginnt am 1. Januar 2011 und endet am Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses.“

Begründung:

Der Untersuchungszeitraum kann nicht erst am 30. Juni 2017 mit dem Amtsantritt der damali­gen Landesregierung aus CDU und FDP beginnen. Die Schäden an der Rahmedetal-Brücke datierten bereits aus früheren Jahren, wie die folgenden drei Fakten beweisen:

–     Im Jahr 2011 fand eine Brückenhauptprüfung der Rahmedetal-Brücke der A45 statt. Sie erhielt die Zustandsnote 3,0.

–     2012 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einem Instandsetzungsentwurf der Talbrücke zugestimmt, der auch eine Verstärkung des Bau­werks zur Erhöhung der Tragfähigkeit beinhaltete.

–     Im Jahr 2014 wurden die zuvor getroffenen Entscheidungen zur Verstärkung der Brücke aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit verworfen.