Änderungsantrag zu dem Antrag „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur Verantwortung der nordrhein-westfälischen Landesregierung für das Desaster um die Talbrücke Rahmede, den Brückeninfrastruk-turstau in Nordrhein-Westfalen und zum Umgang der Landesregierung mit Nachfragen des Parlaments und der Bevölkerung zu diesen Themen (PUA Brückendesaster und Inf-rastrukturstau)“
Antrag der Fraktion der SPD und Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 18/3651
Ziff. IV Untersuchungszeitraum wird wie folgt gefasst:
„Der Untersuchungszeitraum beginnt am 1. Januar 2011 und endet am Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses.“
Begründung:
Der Untersuchungszeitraum kann nicht erst am 30. Juni 2017 mit dem Amtsantritt der damaligen Landesregierung aus CDU und FDP beginnen. Die Schäden an der Rahmedetal-Brücke datierten bereits aus früheren Jahren, wie die folgenden drei Fakten beweisen:
– Im Jahr 2011 fand eine Brückenhauptprüfung der Rahmedetal-Brücke der A45 statt. Sie erhielt die Zustandsnote 3,0.
– 2012 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einem Instandsetzungsentwurf der Talbrücke zugestimmt, der auch eine Verstärkung des Bauwerks zur Erhöhung der Tragfähigkeit beinhaltete.
– Im Jahr 2014 wurden die zuvor getroffenen Entscheidungen zur Verstärkung der Brücke aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit verworfen.