Martin Metz: „Schlicht überflüssig“

Zum Antrag der "AfD"-Fraktion zu illegal abgestellten Fahrzeugen

Portrait Martin Metz

Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Abgemeldete Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen sind ein Ärgernis und in manchen Teilen und Kommunen des Landes sicherlich eine Belastung und etwas, gegen das man vorgehen muss.

Die Gründe dafür sind allerdings deutlich vielfältiger, als sie hier eben teilweise dargestellt wurden. Es gibt sehr verschiedene Gründe, und das spiegelt sich eben auch in den verschiedenen Rechtsgrundlagen wider, die man jeweils anwenden muss. Die Dimension dieses Ärgernisses bzw. dieser Belastung ist in den Kommunen sehr unterschiedlich.

Verantwortlich – und das hat Kollege Lehne schon ausgeführt – sind die Städte und Gemeinden, die die örtliche Situation am besten kennen, die die Fälle beurteilen können und die wissen, wie sie dann vorzugehen haben.

Mit einer Gesetzesänderung 2021 wurde das Instrumentarium über das Straßen- und Wegegesetz ergänzt. Damit haben die Kommunen eine bessere Handhabe. Das wird auch bereits durch die Kommunen genutzt, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage ausführlich dargelegt wurde. Natürlich wird man diese Regelung auch evaluieren müssen, um zu gucken, ob man da noch etwas besser machen kann. Aber wenn das Ende 2021 eingeführt wurde, muss man erst einmal schauen, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Da ist man sicherlich auch im Kontakt mit den Kommunen.

Insgesamt müssen wir sagen, dass die im Antrag formulierten Forderungen an die Landesregierung aus unserer Sicht schlicht überflüssig sind. Wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu und werden dort das Weitere besprechen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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